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   BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95   

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BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95 (https://dejure.org/1996,3380)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1996 - 1Z BR 67/95 (https://dejure.org/1996,3380)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1996 - 1Z BR 67/95 (https://dejure.org/1996,3380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Testaments durch zweifaches starkes Einreißen in der Absicht, das Testament aufzuheben; Beschädigung eines Testaments durch Dritte; Widerruf eines Testaments durch Vernichtung der Testamentsurkunde; Widerruf eines Testaments durch Vornahme von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4, § 2255; FGG § 12
    Widerruf eines Testaments durch Einreißen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Das eingerissene Testament

  • archive.org (Kurzinformation)

    Wann ist ein Testament "vernichtet"?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament kann auch durch Einreißen widerrufen werden - Willentliches Einreißen stellt Widerruf durch Veränderung im Sinne von § 2255 BGB dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1110
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95
    Diese Feststellung kann vom Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nur eingeschränkt nachgeprüft werden (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 397; BayObLG FamRZ 1990, 1162, 1163).

    (1) Die persönliche Glaubwürdigkeit des Beteiligten zu 4 sowie die Glaubhaftigkeit seiner Angaben (vgl. BGH NJW 1991, 3284), die das Tatsachengericht zu beurteilen hat, sind einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162, 1163; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 47).

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95
    (1) Die persönliche Glaubwürdigkeit des Beteiligten zu 4 sowie die Glaubhaftigkeit seiner Angaben (vgl. BGH NJW 1991, 3284), die das Tatsachengericht zu beurteilen hat, sind einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162, 1163; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 47).
  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95
    Die Anforderungen, die an Umfang und Intensität der tatrichterlichen Ermittlungspflicht (§ 12 FGG ) zu stellen sind, werden in erster Linie durch die jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmt und lassen sich in nur sehr eingeschränktem Maße generell-abstrakt bestimmen (vgl. BGHZ 118, 151, 163).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95
    (1) Auch die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet, so daß eine Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in eingeschränktem Umfang zulässig ist (vgl. BayObLGZ 1995, 383, 388 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93

    Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95
    (1) Über Art und Umfang seiner Ermittlungen entscheidet das Tatsachengericht im Erbscheinsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLG FamRZ 1991, 117, 118; BayObLG ZEV 1994, 303, 304).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95
    Diese Feststellung kann vom Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nur eingeschränkt nachgeprüft werden (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 397; BayObLG FamRZ 1990, 1162, 1163).
  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95
    (1) Zwar ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt, daß die Anforderungen an den Beweis, eine Veränderung der Urkunde sei auf eine Handlung des Erblassers zurückzuführen, nicht allzu hoch gesetzt werden, sofern sich die Urkunde bis zuletzt im Gewahrsam des Erblassers befunden hat, hieraus in dem veränderten Zustand entnommen worden ist und keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Veränderungen an der Urkunde von Dritten vorgenommen worden sind (BayObLGZ 1983, 204, 208 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Über Art und Umfang dieser Ermittlungen entscheidet zwar grundsätzlich der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1996, 1110, 111).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Es besteht jedoch keine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein nicht mehr vorhandenes Originaltestament durch den Erblasser selbst vernichtet worden ist (BayObLG FamRZ 1996, 1110/1111; KG OLGZ 1975, 355/356; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1315; OLG Hamm NJW 1974, 1827/1828; Staudinger/Firsching BGB 12. Aufl. Rn. 14; Staudinger/ Baumann BGB 13. Bearb. Rn. 27 jeweils zu § 2255).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    1a Z 15/90">1990, 1162, 1163; 1996, 1110, 1111; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 48).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2020 - 8 W 104/19

    Testamentswiderruf durch Streichung des eingesetzten Alleinerben

    Bei dieser Sachlage wäre selbst bei einer bloßen Durchstreichung ohne Zusatz zu beachten, dass die Anforderungen an den Beweis, eine Veränderung der Urkunde sei auf eine Handlung des Erblassers zurückzuführen, vor allem dann nicht allzu hoch gesetzt werden dürfen, wenn sich die Urkunde bis zuletzt im Gewahrsam des Erblassers befunden hat, hieraus - wie hier - in dem veränderten Zustand entnommen worden ist und wenn - wie ebenfalls hier - keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Veränderungen auf der Urkunde von Dritten vorgenommen worden sind (BayObLGZ 1983, 204; BayObLG FamRZ 1996, 1110; vgl. auch Keidel/Sternal, FamFG, 20. Auflage 2020, § 29 FamFG, Rdnr. 31).
  • AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21

    Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, dass die Anforderungen an den Nachweis, dass die Vernichtung bzw. Veränderung einer Testamentsurkunde auf eine Handlung des Erblassers zurückzuführen ist, nicht allzu hoch angesetzt werden dürfen, wenn sich die Urkunde bis zuletzt im Gewahrsam des Erblassers befunden hat, in dem zerstörten oder veränderten Zustand vorgefunden wurde und keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Veränderungen an der Urkunde von Dritten vorgenommen worden sind (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2255, Rdn. 11 a.E.; Grziwotz, in: beck-online. GROSSKOMMENTAR zum BGB, Hrsg: Müller-Engels, Stand: 01.04.2022, § 2255 Rn. 14; BayObLG FamRZ 1996, 1110/1111; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 2018 - I-3 W... 98/17 -, Rn. 28/29, juris = FamRZ 2019, 1102/1103 (= BeckRS 2018, 36823)).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, dass die Anforderungen an den Nachweis, dass die Vernichtung bzw. Veränderung einer Testamentsurkunde auf eine Handlung des Erblassers zurückzuführen ist, nicht allzu hoch angesetzt werden dürfen, wenn sich die Urkunde bis zuletzt im Gewahrsam des Erblassers befunden hat, in dem zerstörten oder veränderten Zustand vorgefunden wurde und keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Veränderungen an der Urkunde von Dritten vorgenommen worden sind (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2255, Rdn. 11 a.E.; Grziwotz, in: beck-online. GROSSKOMMENTAR zum BGB, Hrsg: Müller-Engels, Stand: 01.04.2022, § 2255 Rn. 14; BayObLG FamRZ 1996, 1110/1111; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 2018 - I-3 W... 98/17 -, Rn. 28/29, juris = FamRZ 2019 1102/1103).

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2023 - 11 W 73/21

    Begünstigenden Testament - Widerruf durch Zerreißen

    Da die Feststellungslast trägt, wer die Aufhebung des Testaments behauptet (vgl. BayObLG, B. v. 18.03.1996 - 1Z BR 67/95 -, juris Rn. 19), geht die verbleibende Unsicherheit zu Lasten der Beteiligten zu 2. Deren Erbscheinsantrag ist mithin, wie vom Nachlassgericht entschieden, zurückzuweisen und der von dem Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein zu erteilen.
  • BayObLG, 14.01.2000 - 1Z BR 45/99

    Personenstandsrechtliche Berichtigungen

    Es hatte nach pflichtgemäßem Ermessen den Umfang der Beweiserhebung und die Auswahl der Beweismittel (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1110/1111), Keidel/Kayser § 12 Rn.
  • BayObLG, 06.03.1997 - 1Z BR 118/96

    Ermittlungen zur gemeinschaftlichen Errichtung eines Ehegattentestaments

    Die Anhörung lag im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nur kurze Zeit zurück, so daß das Beschwerdegericht die Beteiligten und Zeugen nicht nochmals zu hören brauchte (BayObLG FamRZ 1996, 1110 ).
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