Rechtsprechung
BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung eines Berufsbetreuers; Festsetzung des Stundensatzes eines Rechtsanwaltes für seine Tätigkeit als Berufsbetreuer
- Anwaltsblatt
§ 1836 BGB
- Anwaltsblatt
§ 1836 BGB
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung als Nachlaßverbindlichkeit, Begriff des Berufsbetreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Haften Erben für die Vergütung des Betreuers?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz - XVII 42/94
- LG Weiden/Oberpfalz, 01.02.1996 - 2 T 1098/95
- BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1173
- AnwBl 1996, 591
- AnwBl 1998, 107
- Rpfleger 1996, 407
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung; …
Bis zum Inkrafttreten des BtÄndG zum 01. Januar 1999 entsprach es allgemeiner Auffassung, dass der Erbe für den ausstehenden Aufwendungsersatz und die Vergütung des Betreuers als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen des allgemeinen Erbrechts nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen haftete (vgl. Deinert, FamRZ 2002, 374, 375 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1996, 1173), wobei er eine Beschränkung der Haftung wegen Dürftigkeit des Nachlasses nur im Rahmen einer Nachlassverwaltung bzw. eines Nachlasskonkurses erreichen konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 697). - OLG München, 16.03.2015 - 31 Wx 81/14
Vergütung des Nachlasspflegers aus dem Nachlass
Insoweit errechnete sich bereits vor Inkrafttreten des VBVG die Vergütung anhand des aufgewendeten Zeitaufwandes und eines Stundensatzes, der sich an die Honorare anlehnte, die allgemein in der Berufsgruppe, welcher der Betreuer angehört, bezahlt wurden (…vgl. Palandt/Edenhofer a.a.O.; BayObLG FamRZ 1996, 1173, 1174).Demgemäß hat z.B. das BayObLG bei einer "Berufsbetreuung durch einen Rechtsanwalt" die Feststellung eines Stundensatzes in Höhe von 230 DM als nicht ermessensfehlerhaft erachtet (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1173, 1175).
- OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des …
Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld i.S. von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395, 396, 398; BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698; 1999, 1609, 1610; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23).Die Bestimmung ist aber bereits für die Prüfung heranzuziehen, ob der Nachlass mittellos ist; denn die Frage, ob die Vergütung durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten ist (§ 1836 Abs. 2 BGB) oder ob die Staatskasse einzutreten hat (§ 1836 a BGB), lässt sich nur einheitlich beantworten (BayObLGZ 2001, 65, 68 f.;… Gregersen/Deinert aaO;… HK-BUR/Bauer § 56 g FGG Rdnr. 60, 61;… Palandt/Diederichsen aaO § 1836 e Rdnr. 4; vgl. aber LG Leipzig FamRZ 2000, 1451 und zum früheren Recht BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698).
- BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96 Er entsteht aufgrund der Bestellung zum Betreuer mit dessen Betreuertätigkeit (vgl. BayObLGZ 1995, 395 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1996, 1173/1174).
c) Bei einem Berufsbetreuer bemißt sich die Vergütung nach dem Zeitaufwand und einem angemessenen Stundensatz (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1173 /1174).
Der dieser Vergütung zugrunde liegende Stundensatz von 220 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) hält sich im Rahmen der vom Senat in diesem Jahr bestätigten Stundensätze von 200 DM (FamRZ 1996, 1171 ) und 230 DM (BtPrax 1996, 151 ) und der Stundensätze, die in der Literatur vertreten werden (Traulsen/Fölster AnwBl 1982, 46/48: 221, 68 DM; Knief AnwBl. 1989, 258/262: 175 DM - 495 DM; Franzen/Apel NJW 1988, 1059/1066.164 DM - 307 DM) und liegt deutlich unter dem Stundensatz von 300 DM, der vom OLG Schleswig (FamRZ 1995, 46 ) dem Kammergericht (BtPrax 1996, 184) und der Rechtsanwaltskammer (ähnlich Franzen NJW 1993, 438) für angemessen angesehen wird.
- BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 325/96 Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Stundensatz unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung und Literatur genannten Beträge geschätzt werden darf (vgl. BayObLGZ 1995, 35/41; BtPrax 1996, 151/153).
Der vom Landgericht im vorliegenden Fall zugebilligte Stundensatz liegt im Rahmen der vom Senat in diesem Jahr bestätigten Stundensätze von 200,-- DM (FamRZ 1996, 1171) und 230,-- DM (BtPrax 1996, 151).
Über solche Einwendungen hat grundsätzlich das Prozeßgericht zu entscheiden (BayObLGZ NJW 1988, 1919; BtPrax 1996, 151/153; OLG Düsseldorf MDR 1978, 410).
- BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 14/98
Bindung an eine rechtsfehlerfreie Schätzung des Zeitaufwands des Betreuers durch …
(5) Mit der Gewährung eines Stundensatzes von 230 DM einschließlich Mehrwertsteuer hat sich das Landgericht im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehalten (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1173 ; OLG Karlsruhe DAVorm. 1998, 333/335).Dies gilt auch für den Einwand, der Beteiligte zu 1) habe als Betreuer seine Pflichten in einer Weise verletzt, die Schadenersatzansprüche begründe (BayObLG FamRZ 1996, 1173/1175; KG Rpfleger 1988, 261 f.).
- BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
b) Bei einem Berufsbetreuer bemißt sich die Vergütung nach dem Zeitaufwand und einem angemessenen Stundensatz (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1995, 35/38; BayObLG FamRZ 1996, 1173/1174).Der dieser Vergütung zugrunde liegende Stundensatz von 200 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) hält sich im Rahmen der vom Senat in diesem Jahr bestätigten Stundensätze von 200 DM (FamRZ 1996, 1171 ) und 230 DM (BtPrax 1996, 151 ) und der Stundensätze, die in der Literatur vertreten werden (Traulsen/Fölster AnwBl 1982, 46/48: 221, 68 DM; Knief AnwBl. 1989, 258/262: 175 DM - 495 DM; Franzen/Apel NJW 1988, 1059/1066: 164 DM - 307 DM) und liegt deutlich unter dem Stundensatz von 300 DM, der vom OLG Schleswig (FamRZ 1995, 46 ) dem Kammergericht (BtPrax 1996, 184) und der Rechtsanwaltskammer (ähnlich Franzen NJW 1993, 438) für angemessen angesehen wird.
- BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
Unzulässigkeit eines neuen Sachantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren; …
Mit der Gewährung eines Stundensatzes von 230 DM einschließlich Mehrwertsteuer hat sich das Landgericht im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehalten (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1173; OLG Karlsruhe DAVorm. 1998, 333/335).Dies gilt auch für den Einwand, der Beteiligte zu 1) habe als Betreuer seine Pflichten in einer Weise verletzt, die Schadenersatzansprüche begründe (BayObLG FamRZ 1996, 1173/1175 [BayObLG 10.04.1996 - 3 Z BR 56/96] ; KG Rpfleger 1988, 261 f.).
- BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen …
(1) Die Erben haften für die Nachlaßverbindlichkeiten, zu denen auch der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers (BayObLG FamRZ 1996, 1173 ) und die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB ) gehören, grundsätzlich unbeschränkt. - BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung
Das Landgericht hat - von seinem Standpunkt aus zu Recht - nicht geklärt, ob der Betreuer Berufsbetreuer ist, es hat diese Überprüfung nunmehr nachzuholen (zur Berufsbetreuereigenschaft vgl. BayObLGZ 1997, 243/245; BayObLG BtPrax 1996, 151 /152 sowie Beschluß vom 12.8.1998 - 3Z BR 83/98). - BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
Bewilligung der Vergütung eines für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge …
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 362/96
Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer
- BayObLG, 17.06.1999 - 3Z BR 88/99
Anspruch eines Betreuers auf Erstattung von Mehrwertsteuer
- LG Erfurt, 15.12.1998 - 7 T 193/98
Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers wegen …
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 25 Wx 93/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Vergütung bei einem Vermögen des Betreuten von 14.000 DM
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1173
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125;' BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 (LS); OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.… - BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1993, 194). - BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 24/98
Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Betreuer aus …
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 (LS); OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.… - BayObLG, 25.06.1997 - 3Z BR 176/97
Weitere Beschwerde im Verfahren über Festsetzung der Vergütung des …
Nach dessen § 16 ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123, 125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 (LS); OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.… - OLG Düsseldorf, 24.06.1997 - 25 Wx 88/96 25 Wx 93/95 , FamRZ 1996, 1173 und vom 20. März 1997 - Az.: 25 Wx 50/96).