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OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 16 UF 51/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verweigerung von persönlichen Kontakten eines Kindes gegen Unterhaltsverpflichtete; Pflicht zur Annahme einer Halbtagstätigkeit im Unterhaltsrecht; Einsatz des eigenen Vermögens bei einem volljährigen Unterhaltsberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 24.01.1995 - 33 F 175/94
- OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 16 UF 51/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1235
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80
Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83
Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 26.03.1990 - 7 UF 220/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 07.04.1987 - 3 UF 291/85
Volljähriges Kind in Ausbildung; Ausschöpfung eigenen Vermögens; Erwerb durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 20.09.1985 - 3 UF 5/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99
Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über …
So hat das OLG Düsseldorf (FamRZ 1990, 1137) für das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind einen Freibetrag zwischen 4.000,00 DM und 4.500,00 DM angenommen, das OLG München (FamRZ 1996, 1433) in Höhe von 5.000,00 DM und das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1235) für einen Studenten mit wohlhabenden Eltern ca. 10.000,00 DM.