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   KG, 25.03.1996 - 19 UF 5542/93   

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KG, 25.03.1996 - 19 UF 5542/93 (https://dejure.org/1996,6297)
KG, Entscheidung vom 25.03.1996 - 19 UF 5542/93 (https://dejure.org/1996,6297)
KG, Entscheidung vom 25. März 1996 - 19 UF 5542/93 (https://dejure.org/1996,6297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 324
  • FamRZ 1996, 1552
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09

    Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem

    Insbesondere wird nicht danach gefragt, ob es sich um Vermögen handelt, das ein Ehegatte vor oder während der Ehe erworben hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Februar 1984 - IVb ZB 887/81 - FamRZ 1984, 570, 571; KG FamRZ 1996, 1552, 1553; Borth Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 57; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 5. Aufl. § 28 Rn. 19; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 Rn. 25; MünchKommBGB/Dörr 4. Aufl. § 1587 Rn. 23).
  • OLG Köln, 31.03.2011 - 27 UF 217/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten aus einer privaten

    Dem gleichzustellen sei die vertragliche Gütertrennung, durch das das betroffene Vermögen dauerhaft einem weiteren Ausgleich - egal ob durch Zugewinn- oder Versorgungsausgleich - entzogen wird (a.a.O., zustimmend Götsche jurisPR-FamR 20/2006 Anm. 3; ablehnend Rehme, FamRZ 2006, 1451, Münchener Kommentar/Dörr, BGB, 5. Aufl., § 2 VersAusglG, Rn. 8; im Ergebnis auch ablehnend KG FamRZ 1996, 1552).

    Es hätte der Antragstellerin frei gestanden, eine andere Form der Versorgung - etwa als Lebensversicherung mit Kapitalzahlung - zu wählen, an der der andere Ehepartner wegen der Gütertrennung im Fall der Scheidung nicht zu beteiligen gewesen wäre (vgl. KG FamRZ 1996, 1552; Rehme a.a.O.).

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