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   OLG Stuttgart, 06.07.1995 - 16 UF 94/95   

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https://dejure.org/1995,4342
OLG Stuttgart, 06.07.1995 - 16 UF 94/95 (https://dejure.org/1995,4342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.1995 - 16 UF 94/95 (https://dejure.org/1995,4342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 16 UF 94/95 (https://dejure.org/1995,4342)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbildungsunterhalt; Psychischen Erkrankung; Ausbildung; Verzögerung; Abitur; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Theologiestudium; Praktikum; Medizinstudium; Studienbeginn; Studium; Ausbildungsunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAFöG § 11 Abs. 3; BGB § 1610 Abs. 2
    Ausbildungsunterhalt des volljährigen Kindes

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 2
  • FamRZ 1996, 180
  • FamRZ 1996, 181
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Dabei fällt auch ins Gewicht, daß es sich dabei um Zeiträume handelt, in denen steuerliche Erleichterungen, Kindergeld oder kindbezogende Gehaltsbestandteile aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Kindes unabhängig von seinem Ausbildungsstand wegfallen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1611, das bei einer Orientierungsphase von 31 Monaten den Unterhaltsanspruch versagt hat; abweichend OLG Köln FamRZ 1986, 382; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181; Griesche in FamGb § 1610 Rdn. 53 unter Hinweis auf OLG Köln aaO).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Allerdings gibt es keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt (OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181).

    (1) Subjektive Beeinträchtigungen des Unterhaltsberechtigten, die diesem nicht vorwerfbar sind, wie etwa eine psychische Erkrankung, können eine verzögerte Aufnahme des Studiums rechtfertigen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181, 182; Göppinger/Wax/Macco Unterhaltsrecht 9. Aufl. Rn. 361; Ehinger/Griesche/Rasch/Ehinger Handbuch Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rn. 192).

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Allerdings gibt es keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt (OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181).

    Subjektive Beeinträchtigungen des Unterhaltsberechtigten, die diesem nicht vorwerfbar sind, wie etwa eine psychische Erkrankung, können z. B. eine verzögerte Aufnahme des Studiums rechtfertigen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181, 182).

  • OLG Celle, 19.11.2015 - 17 WF 242/15

    Anspruch der unterhaltsberechtigten Tochter auf Ausbildungsunterhalt bei Aufnahme

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof ( FamRZ 2011, 1560 ; 1998, 671, 672; OLG Stuttgart, FamRZ 1996, 181 ) ebenfalls wiederholt hervorgehoben, dass es eine feste Altersgrenze, bis zu der ein Jugendlicher oder ein volljähriges Kind eine Ausbildung aufgenommen haben muss, nicht besteht.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 6 UF 31/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    13 Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine Verzögerung der Aufnahme oder des Abschlusses der Ausbildung vom Verpflichteten dann hinzunehmen ist, wenn sie etwa auf einer schweren Erkrankung oder einem anderen Umstand beruht, für den er nichts kann (so etwa OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181).
  • AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18

    Ausbildungsunterhalt für das volljährige Kind im Freiwilligen Soziales Jahr nach

    Allerdings gibt es keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 2).
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