Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.01.1995

Rechtsprechung
   OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95   

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https://dejure.org/1995,2782
OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95 (https://dejure.org/1995,2782)
OLG München, Entscheidung vom 11.08.1995 - 12 WF 918/95 (https://dejure.org/1995,2782)
OLG München, Entscheidung vom 11. August 1995 - 12 WF 918/95 (https://dejure.org/1995,2782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Auskunfterteilung; Erfordernis der Erteilung näherer Angaben zu Bruttoeinkommen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Spesen und Kindergeld; Auskunft und Vorlage von Belegen als zwei getrennte Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1605

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 307
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92

    Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von

    Auszug aus OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95
    Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche (OLG München FamRZ 1993, 202 ; 1994, 1126).
  • OLG München, 15.02.1995 - 12 WF 524/95

    Form und Inhalt der Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95
    Abgesehen von dem Umstand, daß es sich bei der Auskunft um eine Wissenserklärung handelt, die vom Auskunftspflichtigen schriftlich abzugeben und persönlich zu unterzeichnen ist (OLG München, FamRZ 1995, 737 ), also eine pauschale anwaltschaftliche Erklärung nicht genügt, enthielt das Schreiben keinerlei nähere Angaben zum Bruttoeinkommen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Spesen, Kindergeld usw. Die Erteilung der Auskunft war auch durch die nachfolgenden Verhandlungen der Parteien entgegen der Auffassung des Familiengerichts nicht entbehrlich.
  • OLG München, 11.11.1993 - 12 WF 1033/93

    Prozeßkostenhilfe bei Stufenklage auf Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95
    Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche (OLG München FamRZ 1993, 202 ; 1994, 1126).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95
    Die Auskunft beinhaltet dabei eine systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben, um dem Gegner ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Einkommensberechnung zu ermöglichen (BGH FamRZ 1983, 996/998).
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    a) Zum Teil wird eine vom Auskunftspflichtigen selbst unterzeichnete schriftliche Erklärung verlangt (vgl. OLG Brandenburg ZERB 2004, 132 ff.; OLG Köln FamRZ 2003, 235, 236; OLG Hamm - 6. FamS - FamRZ 2001, 763; OLG München - 12. ZS - FamRZ 1996, 307 und 1995, 737; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 1 Rdn. 667; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 4. Aufl. Kap. 1 Rdn. 473; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 595 a und Kleffmann FuR 1999, 403, 405).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Die von den OLG Köln (FamRZ 2003, 235), Hamm (FamRZ 2001, 763) und München (FamRZ 1995, 737; FamRZ 1996, 307) überwiegend ohne nähere Begründung vertretene gegenteilige Auffassung überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05

    Anforderungen an Erfüllung des unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß §

    Bereits das Amtsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Auskunftsberechtigte Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben hat, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht, (vgl. nur BGH NJW 1983, 2243, 2244; OLG Mönchen, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 6. Aufl. § 1 Rz. 667).
  • OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03

    Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht des zum Unterhalt verpflichteten Ehegatten

    Nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung (Urteil 11 UF 408/01 im Anschluss an BGH NJW 1983, 2243, 2244; vgl. auch OLG München, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 5. Aufl. § 1 Rz. 567) hat der Gläubiger im Rahmen der genannten Bestimmungen einen Anspruch auf Vorlage einer systematischen, in sich geschlossenen Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht.
  • OLG Nürnberg, 25.02.2005 - 5 U 3721/04

    Zur Auskunftserteilung des Erben an den Pflichtteilsberechtigten

    Die von den Oberlandesgerichten Köln (FamRZ 2003, 235), Hamm (FamRZ 2001, 763) und München (FamRZ 1995, 737; 1996, 307) - überwiegend ohne nähere Begründung - vertretene gegenteilige Auffassung überzeugt nicht.
  • OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Die Belegpflicht wird vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft (Wendl/Dose/ Schmitz, a.a.O., § 10, Rn. 354 unter Hinweis auf OLG München, FamRZ 1996, 307).

    Der Auskunftsberechtigte hat Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. nur BGH NJW 1983, 2243, 2244; OLG München, FamRZ 1996, 307; Wendl/Dose/Schmitz, a.a.O., § 10, Rn. 346).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Ein Anspruch des Klägers auf Auskunfterteilung gem. § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB und die hiervon zu unterscheidende Vorlage von Belegen gem. § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. hierzu OLG München, FamRZ 1993, 202; FamRZ 1996, 307; Wendl/Haußleiter, a. a. O., § 1, Rz. 577) ist gegeben.
  • OLG Brandenburg, 29.10.2007 - 10 WF 195/07

    Anforderungen an eine Auskunftserteilung, vollständige Belegvorlage

    Denn die Festsetzung eines Zwangsgeldes ist schon deshalb gerechtfertigt, weil der Beklagte den Auskunftsanspruch der Klägerin nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB, der von dem Anspruch auf Vorlage von Belegen nach § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB zu unterscheiden ist (OLG München, FamRZ 1993, 202; FamRZ 1996, 307; FamVerf/Schael, § 1 Rz. 374), nicht vollständig erfüllt hat.
  • OLG Jena, 03.08.2015 - 1 WF 312/15

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Die Belegpflicht wird vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft (Wendl/Dose, a.a.O., § 1, Rn. 1176 unter Hinweis auf OLG München , FamRZ 1996, 307).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2006 - 10 WF 215/06

    Unterhaltsanspruch: Anforderungen an die vom Unterhaltsschuldner zu erteilende

    Die Festsetzung eines weiteren Zwangsgeldes ist aber schon deshalb gerechtfertigt, weil der Beklagte den Auskunftsanspruch des Klägers nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB, der von dem Anspruch auf Vorlage von Belegen nach § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB zu unterscheiden ist (OLG München, FamRZ 1993, 202; FamRZ 1996, 307; FamVerf/Schael, § 1, Rz. 374), nicht erfüllt hat.
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.01.1995 - 2 WF 1197/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8013
OLG München, 12.01.1995 - 2 WF 1197/94 (https://dejure.org/1995,8013)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.1995 - 2 WF 1197/94 (https://dejure.org/1995,8013)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - 2 WF 1197/94 (https://dejure.org/1995,8013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1293
  • FamRZ 1996, 307
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