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   BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95   

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BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95 (https://dejure.org/1995,1699)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.1995 - 3Z BR 230/95 (https://dejure.org/1995,1699)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 1995 - 3Z BR 230/95 (https://dejure.org/1995,1699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Wohls des Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers; Bevorzugte Personen als Betreuer; Nachprüfung der Beurteilung der Geeignetheit als Betreuer; Ausübung des Auswahlermessens durch den Tatrichter im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahlbeschwerde, Eignung des Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 5; FGG § 27 Abs. 1 S. 1
    Auswahl eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 286
  • FamRZ 1996, 507
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95
    bb) Die Beurteilung der Geeignetheit und die Ausübung des Auswahlermessens durch den Tatrichter können vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG; vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530; OLG Karlsruhe BtPrax 1994, 214; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rn. 4).

    Dagegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (BayObLG FamRZ 1994, 530, 531).

  • OLG Karlsruhe, 18.08.1994 - 11 Wx 17/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Beschwerde; Ermessen; Überprüfbarkeit; Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95
    bb) Die Beurteilung der Geeignetheit und die Ausübung des Auswahlermessens durch den Tatrichter können vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG; vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530; OLG Karlsruhe BtPrax 1994, 214; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rn. 4).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95
    (2) Die Ausübung des Auswahlermessens ist fehlerhaft, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt ist, nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch macht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschreitet (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; OLG Karlsruhe aaO.; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7.Aufl. § 27 Rn. 16; Jansen § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 27 Rn. 27).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; 1996, 507 f.).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01

    Bestellung eines Berufsbetreuers trotz Bereitschaft einer weiteren Person

    Die Beschwerdeberechtigung des Sohnes ergibt sich aus § 69g Abs. 1 FGG, da die Bestellung eines Betreuers auch die Auswahl eines Betreuers mitumfasst (BayObLG FamRZ 1996, 507).

    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten der Betroffenen gewährleistet wird (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507 f. m. w. N.).

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507 f).

  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    dd) Die Beurteilung der Eignung des Betreuers und die Ausübung des Ermessens bei der Auswahl des Betreuers durch den Tatrichter können vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLG FamRZ 1996, 507; 1999, 51).
  • OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99

    Betreuerbestellung eines Verwandten; Vermögensangelegenheiten; Elterliches

    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB 3. Aufl., § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rn. 4 f; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 - BayObLG, aaO; ferner FamRZ 1994, 530).

    Im übrigen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl des Betreuers der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507, 508).

  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 ).

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (BayObLG FamRZ 1996, 507 /508 m.w.N.).

  • BGH, 10.06.2020 - 3 ZB 1/20

    Richterliche Anordnung der Datenerhebung durch längerfristige Observation und den

    In Fällen, in denen eine individuelle Beurteilung nicht typisierbarer Einzelfälle, die Beurteilung persönlicher Eigenschaften und Fähigkeiten, eine Prognose oder eine aus sonstigen besonderen Gründen nicht über den Einzelfall hinaus verallgemeinerungsfähige Entscheidung erforderlich ist, steht dem Tatrichter allerdings ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17, juris Rn. 13; vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15, NJW-RR 2016, 1 Rn. 18; BayObLG, Beschlüsse vom 22. November 1995 - 3Z BR 230/95, juris Rn. 12; vom 14. April 1992 - 1Z Berufung 27/92, NJW-RR 1992, 1219, 1220; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 4. Aufl., § 72 Rn. 16; Bahrenfuss/Joachim, FamFG, 3. Aufl., § 72 Rn. 9; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 72 Rn. 17 ff.; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 72 Rn. 15.1; Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 72 Rn. 16).
  • OLG Köln, 11.12.1998 - 16 Wx 180/98

    Geeignetheit eines Betreuers

    Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 27, 29 FGG), insbesondere ist der Rechtsmittelführer beschwerdeberechtigt gem. § 69g Abs. 1 FGG, da es sich um eine erstmalige von Amts wegen erfolgte Betreuerbestellung handelt (vgl. beispielhaft BayObLG FamRZ 96, 507 m.w.N.).

    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Aufl., § 1897 Rz. 25 iVm. § 1779 Rz.4 f; BayObLG FamRZ 96, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BayObLG aao; ferner FamRZ 94, 530).

  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06

    Betreuerberstellung: Ungeeignetheit eines Angehörigen wegen seiner ablehnenden

    Ausschlaggebend ist letztlich immer das Wohl des Betroffenen, weshalb bei der Auswahl zu berücksichtigen ist, durch wen die bestmögliche Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 f).
  • BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 ; 1999, 51).

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (BayObLG FamRZ 1996, 507 /508 m.w.N.).

  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04

    Grundsätze bei der Betreuerbestellung

    Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2004 - 3Z BR 33/04; BayObLG FamRZ 1996, 507; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).
  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

  • OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/02

    Eignung zum Betreueramt

  • OLG Hamburg, 14.10.2002 - 2 Wx 69/02

    Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99

    Rechtliche Kriterien für die Auswahl eines Betreuers unter Berücksichtigung des

  • BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04

    Auswahlermessen des Gerichts bei Bestellung von Gewerkschaftsvertretern für

  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung

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