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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 20 UF 57/95   

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https://dejure.org/1995,8137
OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 20 UF 57/95 (https://dejure.org/1995,8137)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.1995 - 20 UF 57/95 (https://dejure.org/1995,8137)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 1995 - 20 UF 57/95 (https://dejure.org/1995,8137)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 560
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 28.02.1913 - II 9/13

    Kann die Beleidigung einer politischen Körperschaft durch Äußerungen begangen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 20 UF 57/95
    Die Antragstellerin hat gegenüber der ZVK einen auf die Ehezeit entfallenden Anspruch auf Versorgungsrente erworben, der zum Zeitpunkt der Senatsentscheidung unverfallbar geworden ist und nach der Auskunft der ZVK vom 30.11.1994 (Anlage zum Schreiben vom 01.12.1994, II 9/13 ff) ehezeitbezogen monatlich 66, 48 DM beträgt.
  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 87/83

    Beschwerdebefugnis des Trägers der beamtenrechtlichen Versorgungslast

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 20 UF 57/95
    Entscheidend ist vielmehr, daß die wirtschaftlichen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die beteiligten Versicherungs-(Versorgungs-)Träger hier nicht zuverlässig vorauszusagen sind; denn die ZVK müßte bei korrekter Durchführung des Versorgungsausgleichs möglicherweise an den Antragsteller weniger auszahlen - z.B. wenn der Antragsteller länger lebt als die Antragsgegnerin -;, so daß die Beschwerdeführerin wegen der Ambivalenz des Versorgungsschicksals der Ehegatten beschwert ist (vgl. zu diesem Kriterium der Ungewißheit des künftigen Versorgungsschicksals als hinreichende Bedingung für die Beschwer BGH, B. v. 11.04.1984 - IV b ZB 87/83 - FamRZ 1984, 671 [BGH 11.04.1984 - IVb ZB 87/83] ).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.1994 - 2 UF 228/93

    Formbedürftigkeit; Aufhebung; Rechtsgeschäft; Parteivereinbarung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 20 UF 57/95
    Da die Beschwerde der Drittbeteiligten (ZVK) Erfolg hat, waren deren außergerichtliche Kosten den Parteien je zur Hälfte aufzulegen; § 13 a FGG gilt hier nicht (so auch OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, FamRZ 1995, 361 = NJW-RR 1994, 1414).
  • OLG Karlsruhe, 05.01.1994 - 16 UF 168/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 20 UF 57/95
    Auch dadurch wird in die Rechtsstellung des Beteiligten eingegriffen; denn diese ist durch die Rechtslage bestimmt (Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 2. Aufl., § 621 e ZPO Rdnr. 9; so auch ständige Rechtsprechung des OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, z.B. B. v. 29.03.1995, 2 UF 285/94; a.A. 16. Zivilsenat, FamRZ 1994, 1181 ).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 20 UF 57/95
    Sie führt dazu, daß neben dem vom Familiengericht zugunsten des Antragsgegners durchgeführten Rentensplitting die von der Antragstellerin bei der Beschwerdeführerin erworbene unverfallbare Anwartschaft auf Mindestversorgungsrente in Höhe eines statischen Betrages von monatlich 66, 48 DM im Wege des sogenannten analogen Quasi-Splittings nach § 1 Abs. 3 VAHRG auszugleichen und auch insoweit in den Versorgungsausgleich einzubeziehen ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 899).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06

    Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e.

    Ein Versorgungsträger ist grundsätzlich auch dann in seiner Rechtsstellung unmittelbar betroffen, wenn bei ihm bestehende Anrechte zu Unrecht nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 -NJW-RR 2000, 953 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 1266 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 1009; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 560 ; 2001, 1305 (LS); OLG Celle FamRZ 1997, 760 ; MünchKomm/Finger ZPO 3. Aufl. § 621 e Rdn. 14; Rahm/Künkel Handbuch des Familiengerichtsverfahrens [2006] Kap. V Rdn. 594.1; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. § 621 e Rdn. 25; Johannsen/Henrich/ Sedemund-Treiber Eherecht 4. Aufl. § 621 e Rdn. 9 a; Jansen/Wick FGG 3. Aufl. § 53 b Rdn. 67; a.A. OLG Frankfurt FamRZ 1986, 368, 371).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 18 UF 251/10

    Begriff der Gleichartigkeit von Anrechten i.S. von § 18 Abs. 1 VersAusglG

    Dementsprechend stellt auch das Unterlassen der Durchführung des Versorgungsausgleichs eine Beeinträchtigung der Rechte des Versorgungsträgers dar, wenn der Ausgleich nach den gesetzlichen Vorschriften geboten wäre (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 560 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11

    Versorgungsausgleichsregelung: Beschwer des Versorgungsträgers bei nicht

    Wegen der Ambivalenz der Versorgungsschicksale der Ehegatten müsste die Beschwerdeführerin bei korrekter Durchführung des Versorgungsausgleichs möglicherweise weniger zahlen, z.B. falls der Antragsteller mehr Leistungen in Anspruch nimmt, als im Wege der externen Teilung zum Ausgleich zu zahlen wäre (vgl. hierzu OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 560).
  • OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96

    Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.10.1995 - 15 WF 968/95   

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https://dejure.org/1995,8254
OLG Koblenz, 05.10.1995 - 15 WF 968/95 (https://dejure.org/1995,8254)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.10.1995 - 15 WF 968/95 (https://dejure.org/1995,8254)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 15 WF 968/95 (https://dejure.org/1995,8254)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 560
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Diese Rechtsauffassung, die bereits für das frühere Recht in Zweifel gezogen worden war (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1996, 560 f .
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Maßgeblich ist, ob bei verständiger und objektiver Betrachtungsweise hinreichend deutlich ist, was mit der Verfügung von dem Betroffenen verlangt wird (OLG Karlsruhe, 20. Senat, Beschluss vom 03. April 1998, 20 WF 27/98; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 876; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 560, 561; anderer Ansicht Oberlandesgericht Bamberg FamRZ 1995, 428).
  • OLG Koblenz, 25.09.2006 - 11 WF 490/06

    Vollzugsfähigkeit einer Umgangsvereinbarung der Eltern

    Die - allerdings vom Amtsgericht gebilligte und damit als Entscheidung übernommene (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1196 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Oktober 1995 - 15 WF 968/95 - = FamRZ 1996, 560 f.) - Umgangsvereinbarung der Eltern vom 9. November 2005 stellt keine im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 FGG vollzugsfähige gerichtliche Verfügung nach § 1684 Abs. 3 BGB dar.
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