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   OLG Köln, 22.11.1995 - 27 UF 49/95   

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https://dejure.org/1995,5497
OLG Köln, 22.11.1995 - 27 UF 49/95 (https://dejure.org/1995,5497)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.1995 - 27 UF 49/95 (https://dejure.org/1995,5497)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 1995 - 27 UF 49/95 (https://dejure.org/1995,5497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachehelicher Unterhalt für die Zeit der Umschulung zur Rechtsanwaltsgehilfin; Wahlrecht zwischen Aufnahme einer neuen oder Fortsetzung einer alten Ausbildung; Angemessenheit der Erwerbstätigkeit; Maß der Unterhaltshöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1569, § 1573, § 1575 Abs. 1
    Nachehelicher Unterhalt während der Dauer der Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 611
  • FamRZ 1996, 867
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 16/84

    Kürzung des Unterhalts im Hinblick auf Splittingvorteil

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.1995 - 27 UF 49/95
    Denn im Falle der Wiederheirat ist der Splittingvorteil nicht der neuen Familie vorbehalten, sondern kommt auch dem geschiedenen Ehegatten zugute, sofern genügend Unterhalt für den neuen Ehegatten verbleibt (Kalthoener/Büttner, aaO., Rdn. 860; BGH, NJW 1985, 2268 ).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.1995 - 27 UF 49/95
    Es ist also nicht nach der Proportionalformel, sondern voll zugunsten der Klägerin zu rechnen (BGHZ 104, 158; Palandt/Diederichsen, 53. Aufl., § 1582 BGB Rdn. 10).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 61/83

    Verfassungsmäßigkeit - Vorrang von geschiedenen Ehegatten - Scheidung - Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.1995 - 27 UF 49/95
    Der Vorrang ist bei einer Ehedauer von über 14 Jahren eindeutig gegeben (vgl. BGH NJW 1985, 1029 ).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    und OLG Frankfurt FamRZ 1996, 867 f.), ist jedenfalls auf das seit dem 1. September 2009 geltende und hier anwendbare neue Recht nicht übertragbar.
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