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   BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97   

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BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97 (https://dejure.org/1997,2986)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.1997 - 3Z BR 8/97 (https://dejure.org/1997,2986)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 3Z BR 8/97 (https://dejure.org/1997,2986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Möglichkeit zur freien Willensbestimmung aufgrund von Krankheit oder Behinderung als Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers von Amtswegen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhinderung weiterer Verschuldung bei Vermögenslosem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896, § 1903
    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des vermögenslosen Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 902
  • Rpfleger 1997, 307
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

    Aus der Beurteilung des Sachverständigen, die Betroffene sei in völlig beherrschender Weise von ihren Wahnvorstellungen okkupiert, sie könne die Folgen ihres Handelns nicht ohne Beeinträchtigung abwägen, konnte das Landgericht folgern, sie sei auch bezüglich des Aufgabenkreises Vermögenssorge nicht in der Lage ihren Willen frei und unbeeinflußt von ihrer Krankheit zu bilden und der zutreffend gewonnenen Einsicht entsprechend zu handeln (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94

    Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuung

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    Dies schließt aber die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge dann nicht aus, wenn der Betroffene im vermögensrechtlichen Bereich weiter tätig ist und die Notwendigkeit das Erforderliche zu veranlassen, jederzeit auftreten kann (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 117 ).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 365/94

    Voraussetzung für die Fortsetzung einer Betreuung entgegen eines Antrags auf

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    Die Qualifikation des Landgerichtsarztes als Sachverständiger steht außer Zweifel (BayObLG FamRZ 1995, 1519 ).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

    Auszug aus BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
    d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs zugunsten des Vermögens des Betreuten nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (BayObLG FamRZ 1995, 117; BayObLG FamRZ 1997, 902, 903; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 112; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1896 Rn. 22).
  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers:

    Auch das Entstehen von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, ist ein Vermögensschaden (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 902, 904; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 34; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 10).
  • LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14

    Aufhebung, Betreuung, psychische Erkrankung, freie Willensbildung,

    Ausreichend ist die drohende größere Verschuldung (Palandt, a. a. O.; BayObLG FamRZ 1997, 902).
  • LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitrittserklärung - Betreuungsverhältnis -

    (Vgl zur entgegen gesetzten Ansicht: Prof Bienwald in seinem Aufsatz "Reichweite des Betreuerauftrages in Angelegenheiten der Vermögenssorge" in FamRZ 1998, 1567, 1568; Landgericht Regensburg, Beschluss vom 28. Dezember 1992, Az: 7 T 319/92 in FamRZ 1993 S 477, 478; Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 4. Februar 1997 -- Az: 3 ZBR 8/97 -- in FamRZ 1997 S 902, 903).
  • LG Augsburg, 10.10.2014 - 51 T 2139/14

    Einstweilige Anordnung

    Bei ihrer Entscheidungsfindung war sich die Kammer dabei bewusst, dass dem Betreuer die entsprechende Befugnis nur eingeräumt werden kann, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betroffenen erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. etwa BayObLG in FamRZ 1997, 902).
  • LG Marburg, 08.10.2004 - 3 T 210/04

    Voraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts für Vermögensverfügungen des

    Die Gefahr geringfügiger Vermögensschäden reicht alleine nicht aus (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.02.1997, FamRZ 1997, 902 ; Beschluss vom 01.10.1997, FamRZ 1997, 454).
  • OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09

    Wohnungseigentum: Recht der Wohnungseigentümer zum Aus- und Umbau ihres

    Es darf lediglich fragen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze bzw. feststehende Erfahrungsgesetze verstößt und schließlich ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. statt aller BayObLG, FamRZ 1997, 902, 903).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Mit Blick hierauf besteht auch in diesem Punkt weiterhin Regelungsbedarf (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 117; 1997, 902/903).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 305/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör des beschwerdeberechtigten Angehörigen im

    Das Landgericht hatte im übrigen auch keinen Anlass anzunehmen, dass beim Betroffenen in naher Zukunft absehbar Betreuungsbedarf entstehen könnte (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1997, 902; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 10).
  • LG München I, 22.01.1999 - 13 T 4311/98
    Davon ist nicht nur dann auszugehen, wenn Vermögen vorhanden ist, dessen unsinnige Schmälerung es zu verhindern gilt, sondern auch, um eine weitere Verschuldung des Betreuten zu verhindern mit der Folge eines Absinkens in das soziale Abseits (BayObLG FamRZ 97, 902).
  • BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99

    Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts

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