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   OLG Zweibrücken, 08.01.1997 - 2 WF 80/96   

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https://dejure.org/1997,3275
OLG Zweibrücken, 08.01.1997 - 2 WF 80/96 (https://dejure.org/1997,3275)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.01.1997 - 2 WF 80/96 (https://dejure.org/1997,3275)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 2 WF 80/96 (https://dejure.org/1997,3275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 § 767; BSHG § 91
    Voraussetzungen der Titelumschreibung auf den Träger der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1092
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 03.02.1987 - 2 WF 91/86

    Überleitungsanzeige; Forderungsübergang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.01.1997 - 2 WF 80/96
    Insoweit ist die Rechtslage dem vom Senat zu § 7 UVG entschiedenen Fall (FamRZ 1987, 736 f.) vergleichbar.
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 560/16

    Anspruch des Jobcenters auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für

    Bereits bei der Anwendung dieser Vorschrift war es umstritten gewesen, ob der Sozialhilfeträger im Titelumschreibungsverfahren nach § 727 ZPO im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung den urkundlichen Nachweis der gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG erforderlichen sozialhilferechtlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners erbringen musste (so OLG Karlsruhe OLGR 2000, 219; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 838) oder ob die Nichtbeachtung der sozialhilferechtlichen Schuldnerschutzvorschriften von dem Unterhaltsschuldner mit einer Klage gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 768 ZPO geltend gemacht werden musste (so OLG Köln MDR 1997, 369; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Künkel FamRZ 1994, 540, 549).
  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen

    Nach allem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin nach Erlangung eines vollstreckbaren Urteils ihre Gläubigerstellung durch noch erfolgende Überleitung (teilweise) verliert und dem Leistungsträger dann im Umfang bis dahin erbrachter Leistungen gemäß § 727 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilt wird (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 125; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 838; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 727 Rn 12; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl.; § 727 Rn 8, jeweils zur Sozialhilfe).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2003 - 5 WF 88/03

    Titelumschreibung auf den Sozialhilfeträger: Nachweis des Übergangs des

    Etwaige Ausschlussgründe sind ggfs. vom Unterhaltsschuldner selbst geltend zu machen (§ 768 ZPO; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369).

    Etwaige Ausschlussgründe sind ggfs. vom Unterhaltsschuldner selbst geltend zu machen (§ 768 ZPO; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369).

  • OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 8 WF 128/07

    Titelumschreibung: Antrag eines Sozialhilfeträgers gegen einen

    Dies wird ebenfalls vertreten vom OLG Köln, Beschluss vom 22. August 1996, Az. 10 WF 132/96, veröffentlicht in MDR 1997, 369, und vom OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Januar 1997, Az. 2 WF 80/96, veröffentlicht in FamRZ 1997, 1092, sowie in der Literatur (Stöber in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 727 Rdnr. 22; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, Sozialhilfe, 2005, § 94 SGB XII Rdnr. 29; Wolfgang Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 727 Rdnr. 43; wohl auch Wolfsteiner in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl. 2007, § 727 Rdnr. 23 und Rdnr. 50; wohl nicht von Lackmann in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 727 Rdnr. 12).
  • OLG Zweibrücken, 18.04.2007 - 5 WF 16/07

    Vollstreckungsklausel: Rechtsnachfolge wegen des Übergangs von

    Zum Nachweis des Forderungsübergangs bezüglich eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe genügt dessen beglaubigte Aufstellung über die gezahlten Sozialleistungen, wobei diese monatlich spezifiziert aufzuschlüsseln sind (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; Stöber/Zöller, a.a.O., § 727, Rnr. 22).
  • OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00

    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Nachweis durch

    Da es das Ziel bei der Schaffung des Rechtsübergangs kraft Gesetzes (vgl. § 412 BGB) war, den Rechtsübergang auf den Sozialhilfeträger zu vereinfachen, weist ein Teil der Rechtssprechung im Rahmen von § 727 ZPO die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schuldnerschutzvorschriften dem Schuldner zu, der diese Ausschlusstatbestände im Wege der Klage gegen die Vollstreckungsklausel (§ 768 ZPO) geltend machen muss (so: OLG Köln MDR 1997, 369; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., Rn 22 zu § 727 unter Verweis auf Künkel, FamRZ 1994, 540).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge

    Umstritten ist, ob bei der Geltendmachung einer Rechtsnachfolge im Rahmen von § 727 ZPO die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften vom Sozialhilfeträger unter Beachtung der Formvorschriften dieser Norm dargetan werden muß (so etwa OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 29.01.1998 - 8 WF 9/98 - und vom 04.05.1998 - 8 WF 55/97 - vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 1995.489 zu der ähnlichen Regelung in § 37 BAföG) oder ob der Schuldner diese Ausschlußtatbestände im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen muß (so OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369; Zöller/Stöber, a. a. O., Rn. 22 unter Bezugnahme auf Künkel, FamRZ 1994, 540).
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