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   OLG Hamm, 10.02.1997 - 12 WF 12/97   

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OLG Hamm, 10.02.1997 - 12 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,6010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1997 - 12 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,6010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1997 - 12 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,6010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1379 § 1580 § 1605; ZPO § 888
    Prüfung der Möglichkeit der Erfüllung der titulierten Verpflichtung im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1094
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1997 - 12 WF 12/97
    Allerdings ist auch im Vollstreckungsverfahren (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist, denn § 888 ZPO ist keine Strafvorschrift, die ein Verschulden des Schuldners voraussetzt, sondern (allein) Grundlage für staatliche Zwangsmittel zur Beugung des Willens des Schuldners (OLG Hamm, 14. Senat, NJW-RR 1988, 1087 f.; Zöller/Stöber, 18. Aufl., § 888 ZPO Rdn. 11 m. w. N.) Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des "Interesses" (§ 893 ZPO ) zu, verweisen (OLG Hamm, aaO.).
  • ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11

    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten

    statt vieler OLG Hamm18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

    Steht die Unmöglichkeit der Erfüllung der geschuldeten Leistung fest oder aber ist ihre Möglichkeit zweifelhaft, darf keine staatliche Zwangsmaßnahme in Form eines Zwangsgeldes oder Zwangshaft gegen den Schuldner verhängt werden".S. statt vieler OLG Hamm18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

    47) S. statt vieler OLG Hamm18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 10 WF 149/06

    Zwangsgeldfestsetzung bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht im Hinblick auf die

    Erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf keine Zwangsmaßnahme verhängt werden (OLG Celle, MDR 1998, 923, 924; OLG Hamm, FamRZ 1997, 1094, 1095; Zöller/Stöber, a.a.O., § 888, Rz. 11; vgl. auch OLG Rostock, OLG-Report 2006, 592, 594).
  • OLG Brandenburg, 11.08.2006 - 7 W 50/06

    Möglichkeit zur Vornahme einer Handlung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Die Durchführung der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO setzt voraus, dass die geschuldete Handlung vom Schuldner - noch - vorgenommen werden kann (OLG Köln MDR 2003, 114; NJW-RR 1992, 633, 634; OLG Jena OLG-NL 2002, 116, 118; OLG Celle MDR 1998, 923, 924; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1337, 1338; OLG Hamm FamRZ 1997, 1094, 1095; NJW-RR 1988, 1087, 1088; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 888, Rn. 2, 11; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 888, Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 12.01.2010 - 8 WF 2/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung:

    Soweit der Schuldner geltend macht, zur Erteilung weiterer Auskünfte krankheitsbedingt nicht in der Lage zu sein, muss er sich entgegenhalten lassen, dass er sich zur Erfüllung der ihm obliegenden Auskunftsverpflichtung notfalls auch der Hilfe Dritter bedienen muss (vgl. Zöller/Stöber a.a.O., § 888 Rn 11 unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1997, 1094, 1095).
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