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   OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96   

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OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96 (https://dejure.org/1996,2997)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.1996 - 27 WF 17/96 (https://dejure.org/1996,2997)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 1996 - 27 WF 17/96 (https://dejure.org/1996,2997)
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Homosexueller Partner im Trennungsjahr

§ 1565 Abs. 2 BGB, keine Unzumutbarkeit, wenn der getrennt lebende Ehegatte eine homosexuelle Beziehung unterhält

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Geilenkirchen - 2a F 23/96
  • OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1263
  • FamRZ 1997, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 28.11.1991 - 14 WF 228/91

    Zerrüttungsgrund; Ehegatte; Zuwendung

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96
    Der Senat schließt sich der Auffassung des 14. Senats des Oberlandesgerichts Köln an (FamRZ 1992, 319), nach der es auch nicht ausreicht, wenn der aus der Ehe ausbrechende Teil mit dem anderen Partner zusammenlebt, da auch dies für die Gestaltung eines partnerschaftlichen Verhältnisses eher die Regel als ungewöhnlich ist (vgl. auch Johannsen/Henrich/Jaeger, § 1565 Rdn. 69).
  • OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10

    Scheidung innerhalb des Trennungsjahres: Ehelicher Treuebruch als unzumutbare

    Nicht jede Aufnahme einer außerehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Dritten begründet die Unzumutbarkeit für den anderen Ehegatten, das Trennungsjahr abzuwarten (Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 69 in krit. Auseinandersetzung mit abw. Rechtsprechung, welche bei mehrmonatiger Aufnahme einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bereits einen Härtegrund bejaht hat und demgegenüber mit Nachw. für eine engere, an der gesetzlichen Vorgabe der Einhaltung eines vollen Trennungsjahres orientierten Auslegung, z.B. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 286, 287; OLG Köln FamRZ 1997, 24; OLG Schleswig NJW-RR 1989, 260, 261).
  • OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06

    Während der Ehe offen zu Tage getretene Homosexualität als unzumutbare Härte im

    Das Oberlandesgericht Köln hat schon mit Beschluss vom 13.3.1996 (FamRZ 1997, Seite 24) dargelegt, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung (dort: zwischen zwei Frauen) allein nicht ausreicht, eine unzumutbare Härte im Sinn des § 1565 Abs. 2 BGB zu bejahen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.03.1996 - 13 UF 975/95   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 24
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