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   BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96   

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BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96 (https://dejure.org/1996,3690)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 1Z BR 80/96 (https://dejure.org/1996,3690)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 1Z BR 80/96 (https://dejure.org/1996,3690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Amtsgerichts über die Ablehnung eines Aufgebots und der beabsichtigten Eheschließung wegen des Ehehindernisses der Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehegeschäftsfähigkeit bei Bestehen einer Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EheG § 2 § 12; BGB § 104 Nr. 2; PStG § 3 § 45
    Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 822
  • FamRZ 1997, 294
  • BayObLGZ 1996, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z 5/82
    Auszug aus BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96
    a) Das Aufgebot (§ 3 Satz 1 PStG), das einer Eheschließung vorangehen soll (§ 12 Abs. 1 Satz 1 EheG), ist die vom Standesbeamten angeordnete Bekanntmachung einer beabsichtigen Eheschließung (BayObLGZ 1982, 179/180; vgl. § 135 Abs. 2 Satz 1 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA).

    Die Geschäftsfähigkeit im Sinn von § 2 EheG ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58/68 und 36, 146/161; vgl. auch BayObLGZ 1982, 179/180 f. m. w. N.) als "Ehegeschäftsfähigkeit" (vgl. Böhmer StAZ 1992, 65/67) zu beurteilen.

    Von einer bloßen Anweisung, das Aufgebot und die Mitwirkung bei der Eheschließung nicht mit der Begründung abzulehnen, die Beteiligte zu 1 sei geschäftsunfähig (vgl. BayObLGZ 1982, 179/184; Johansson/Sachse Anweisungsund Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen 1996 Rn. 1263 und 1818), konnte abgesehen werden, weil sonstige Ehehindernisse nicht ersichtlich sind.

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96
    Dem kommt gerade bei der Beurteilung der Ehegeschäftsfähigkeit Bedeutung zu, weil hier nicht so sehr die Fähigkeiten des Verstandes ausschlaggebend sind, sondern die Einsicht in das Wesen der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung einer Ehe (vgl. auch BGH NJW 1970, 1680/1681 für den Fall der Ehescheidung).

    Eine Person, deren intellektuelle Fähigkeiten nicht ausreichen, bestimmte schwierige rechtliche Beziehungen verstandesmäßig zu erfassen, ist deswegen noch nicht in bezug auf die Eingehung der Ehe geschäftsunfähig (vgl. BGH NJW 1970, 1680/1681).

  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96
    Die Geschäftsfähigkeit im Sinn von § 2 EheG ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58/68 und 36, 146/161; vgl. auch BayObLGZ 1982, 179/180 f. m. w. N.) als "Ehegeschäftsfähigkeit" (vgl. Böhmer StAZ 1992, 65/67) zu beurteilen.
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96
    Die Geschäftsfähigkeit im Sinn von § 2 EheG ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58/68 und 36, 146/161; vgl. auch BayObLGZ 1982, 179/180 f. m. w. N.) als "Ehegeschäftsfähigkeit" (vgl. Böhmer StAZ 1992, 65/67) zu beurteilen.
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96
    c) Die Frage, ob die Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. RG HRR 1929 Nr. 793; Sachse StAZ 1966, 261/262; ständige Rechtsprechung des Senats zur Testierfähigkeit, vgl. zuletzt BayObLGZ 1995, 383/388 m. w. N.).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Entschieden wurde dies beispielsweise für die Eheschließung gemäß § 1304 BGB (vgl. BayObLGZ 1996, 100 = FamRZ 1997, 294; BVerfG NJW 2003, 1382).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von BGB § 1304

    Ferner hat es erörtert, wieso seiner Auffassung nach § 1304 BGB - im Gegensatz zu der in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. BayObLG, FamRZ 1997, S. 294 [295]; LG Osnabrück, FPR 2002, S. 90; Hellmann, BtPrax 1997, S. 173 [174]; Finger, StAZ 1996, S. 225 [228 f.]; Böhmer, StAZ 1992, S. 65 [67]; Staudinger/Hübner, BGB, Bearbeitung 2000, § 1304 BGB Rz. 4; Münchener Kommentar/Müller-Gindullis, BGB, 4. Aufl., § 1304 Rz. 4; BGB-RGRK/Lohmann, 12. Aufl., 1999, § 1304 Rz. 7) - nicht verfassungskonform in dem Sinne ausgelegt werden könne, dass sich die dort genannte Geschäftsunfähigkeit - anders als bei § 104 BGB - lediglich auf eine "Ehegeschäftsfähigkeit" beziehe.

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die Geschäftsfähigkeit auch nur für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten ausgeschlossen sein (BGH, ZIP 1999, S. 2073 [2075]; BGH, NJW 1970, S. 1680 [1681]; BGHZ 30, 112 [117 f.]; BGHZ 18, 184 [186 f.]; BPatGE 32, 167 [168 f.]; BayObLG, FamRZ 1997, S. 294 [295]; BayObLG, …

    Trotz erheblicher Zweifel an der Geschäftsfähigkeit im Übrigen kann nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung eine partielle Geschäftsfähigkeit im Sinne des § 104 Ziff. 2 BGB für die Eheschließung gegeben sein (vgl. BayObLG FamRZ 1997, S. 294 [295]; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 104 Rz. 6; BGB-RGRK/Lohmann, 12. Aufl., 1999, § 1304 Rz. 7).

  • OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15

    Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit

    Trotz erheblicher Zweifel an der Geschäftsfähigkeit kann eine partielle Geschäftsfähigkeit für die Eheschließung gegeben sein (BVerfG, NJW 2003, 1383; BayObLG, Beschluss vom 24.4.1996 - 1Z BR 80/96, BeckRS 1996, 03646; Beschluss vom 14.11.2002, 1Z BR 118/02, BeckRS 2002, 30293337).

    Es muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit auch auf die Ehe erstreckt und ob der Ehewillige insoweit die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt und zur freien Willensentscheidung in der Lage ist, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (BayObLG, Beschluss vom 24.4.1996 - 1Z BR 80/96, BeckRS 1996, 03646, Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 7.7.2010 -13 UF 55/09, Rn. 13, juris).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09

    Aufhebung der Ehe wegen Geschäftsunfähigkeit

    Es muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit auch auf die Ehe erstreckt und ob der Ehewillige insoweit die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt und zur freien Willensentscheidung in der Lage ist, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 24.04.1996 - 1 ZBR 80/96 - zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02

    Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

    Diesem obliegt die Prüfung, ob die Ablehnung der Amtshandlung (§ 45 Abs. 2 Satz 2 PStG) zu Recht erfolgt ist (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).

    Selbst eine erhebliche geistige Behinderung muss nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit in das Wesen der Ehe und die freie Willensentscheidung zur Eheschließung ausschließen, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).

    Dies gilt um so mehr, als die Frage der Ehegeschäftsunfähigkeit nicht allein von der Intensität der Geistesstörung abhängt, sondern von der Frage, ob die Geistesstörung die Einsicht in die Bedeutung der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Die Tatsachenwürdigung durch das Landgericht ist jedoch daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze sowie den allgemeinen Sprachgebrauch verstoßen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. April 1999 - 3 W 53/99 - und vom 12. April 2002 - 3 W 289/01 - BayObLGZ 1996, 100, 103; BayObLG NJW 2002, 1506, 1507; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 42; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdnr. 12, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 20.12.1996 - 1Z BR 186/96

    Widerruf des bereits angeordneten und bekanntgemachten Aufgebots durch den

    a) Das Aufgebot (§ 3 Satz 1 PStG ), das einer Eheschließung vorangehen soll (§ 12 Abs. 1 Satz 1 EheG ), ist die vom Standesbeamten angeordnete Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung (BayObLGZ 1996, 100/101 m.w.N.).

    Die Beweiswürdigung kann nur dahin überprüft werden, ob bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen wurde, und ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden (vgl. BayObLGZ 1996, 100, 103 m.w.N.).

  • BayObLG, 20.02.1998 - 1Z BR 203/97

    Ehehindernis der Doppelehe nach zairischem Recht

    Die Beweiswürdigung kann nur dahin überprüft werden, ob bei Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen wurde und ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden (vgl. BayObLGZ 1996, 100/103 m.w.N.).
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