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   OLG Hamm, 29.08.1996 - 2 WF 288/96   

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https://dejure.org/1996,5210
OLG Hamm, 29.08.1996 - 2 WF 288/96 (https://dejure.org/1996,5210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.1996 - 2 WF 288/96 (https://dejure.org/1996,5210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 1996 - 2 WF 288/96 (https://dejure.org/1996,5210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 632
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Vielmehr besteht ein Anspruch auch dann, wenn die Mutter schon zuvor erwerbslos war oder ein anderes Kind betreute, welches sie ebenfalls an einer Erwerbstätigkeit hinderte (OLG Hamm FamRZ 1997, 632, 633; Palandt/Diederichsen aaO Rdn. 7).

    Da das Gesetz darin zum Ausdruck bringe, den Vater vorrangig auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen, der die Unterhaltsbedürftigkeit der Mutter zu verantworten habe, müsse der Ehemann ebenso wie die Verwandten der Mutter vor einer Inanspruchnahme geschützt werden, da für eine Ungleichbehandlung von Verwandten und Ehemann kein sachlicher Grund bestehe (MünchKomm/Köhler aaO Rdn. 9 a; Palandt/Diederichsen aaO Rdn. 11; Soergel/Häberle aaO Rdn. 5 und Ergänzungsband Rdn. 5; Staudinger/Eichenhofer Rdn. 18 und 21; Gernhuber/Coester-Waltjen aaO § 59 III Anm. 3; Odersky aaO Anm. II 8 c; OLG Celle FamRZ 1979, 119; OLG Koblenz FamRZ 1981, 92; OLG Hamm FamRZ 1991, 979; 1997, 632; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 690; ablehnend, soweit ersichtlich, nur OLG München FamRZ 1994, 1108).

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03

    Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht

    Aus diesem Grund wird in der Rechtsprechung (OLG Hamm FamRZ 1997, 632; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1521; OLG Schleswig OLGR 2000, 332; OLG München OLGR 2003, 340) und dem folgend in der Literatur durchgehend angenommen, daß dem unterhaltspflichtigen Vater stets der sog. große Selbstbehalt verbleiben müsse, wie dies bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder nach § 1603 Abs. 1 BGB der Fall sei (Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 759 a; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil IV Rdn. 1084; Johannsen/Henrich/Graba Eherecht 4. Aufl. § 1615 l BGB Rdn. 10; Luthin/Seidel, Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 4219; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 185; Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 4024; Weinreich/Klein/Schwolow, Kompaktkommentar Familienrecht § 1615 l BGB Rdn. 20; FA-FamR/Gerhardt 4. Aufl. Kap. 6 Rdn. 211; a.A. für den Fall, daß die Eltern des Kindes zuvor in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben - Göppinger/Wax/Maurer, Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 1259).
  • OLG Hamm, 04.06.1997 - 11 UF 209/96

    Anspruchsberechtigung nach § 1361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer

    Das Gesetz will der Mutter diesen nicht immer einfach zu führenden Beweis im Interesse des Kindes ersparen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1997, 632, 633 für den Fall, daß die nichteheliche Mutter als Schülerin schon nicht erwerbstätig war).

    Ebenso wie der Anspruch nach § 1615 1 Abs. 1 BGB ist auch der Anspruch der nichtehelichen Mutter gegen den Erzeuger gem. § 1615 1 Abs. 2 S. 2 BGB vorrangig (OLG Hamm, FamRZ 1997, 632, 633).

  • FG Münster, 17.06.2010 - 11 K 2790/09

    Keine Berücksichtigung fiktiver Unterhaltsansprüche beim Kindergeld!

    Vielmehr besteht ein Anspruch auch dann, wenn die Mutter schon zuvor erwerbslos war oder ein anderes Kind betreute, welches sie ebenfalls an einer Erwerbstätigkeit hinderte (OLG Hamm FamRZ 1997, 632, 633; Palandt/Diederichsen aaO Rdn. 7).".
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