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   OLG Hamm, 31.05.1996 - 29 U 55/96   

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https://dejure.org/1996,7732
OLG Hamm, 31.05.1996 - 29 U 55/96 (https://dejure.org/1996,7732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.1996 - 29 U 55/96 (https://dejure.org/1996,7732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 1996 - 29 U 55/96 (https://dejure.org/1996,7732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 894 § 1059 § 1365 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 675
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer

    Zur Begründung wird vor allem auf den Zweck der Vorschrift verwiesen, einen (möglichen) Anspruch des anderen Ehegatten auf Zugewinnausgleich zu sichern, der es auch erfordere, dass der Ehegatte einen Vollstreckungszugriff auf das verbliebene Vermögen habe, was beim Wohnungsrecht nicht der Fall sei (OLG Celle FamRZ 1987, 942; OLG Hamm FamRZ 1997, 675 - Nießbrauch; OLG München Beschluss vom 16. April 2012 - 34 Wx 485/11 - juris Rn. 20; OLG Köln NotBZ 2012, 461; MünchKommBGB/Koch 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; Erman/Budzikiewicz BGB 13. Aufl. § 1365 Rn. 6; Rauscher Familienrecht 2. Aufl. Rn. 385).
  • LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09

    Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Verpflichtung im notariellen

    Für den hier gegebenen Fall einer Grundstücksveräußerung bleibt die als Gegenleistung erbrachte Bestellung eines Nießbrauchs außer Betracht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

    Der Nießbrauch tritt erst infolge der Veräußerung - wie ein Entgelt - an die Stelle des Hausgrundstücks (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

    Der Nießbrauch hat auch deshalb unberücksichtigt zu bleiben, weil seine Verwertbarkeit nahezu ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

    Im Falle des Zugewinnausgleichs kann der Ehegatte, der wegen der Befriedigung seines Anspruchs auf die Verwertung des dem anderen Ehegatten verbleibenden Vermögens oder auf eine Zwangsvollstreckung in dieses Vermögen angewiesen ist, auf den Nießbrauch jedenfalls nicht unmittelbar zugreifen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

    Zudem dürfen die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast nicht überspannt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

    Insofern stellen eine Grundstücksveräußerung und eine im Gegenzug vorgenommene Belastung einen einheitlichen Vorgang dar (BGHZ 132, 218, 228; OLG Hamm FamRZ 1959, 166, 167; Gruber in Anwaltskommentar, BGB , § 1365 Rdnr. 30; Koch in Münchener Kommentar, BGB , 4. Aufl., § 1365 Rdnr. 67; Thiele, aaO., § 1365 Rdnr. 28; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 675, 676).
  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

    Der vorbehaltene Nießbrauch ist nach Überzeugung des Senats nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 675; OLG Celle FamRZ 1987, 942, dort für Wohnrecht; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 3356; MüKo/Koch BGB 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; a. A. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078/1079 für Wohnrecht; Palandt/Brudermüller § 1365 Rn. 4).
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