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   OLG Zweibrücken, 07.01.1997 - 5 UF 22/96   

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https://dejure.org/1997,10345
OLG Zweibrücken, 07.01.1997 - 5 UF 22/96 (https://dejure.org/1997,10345)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.01.1997 - 5 UF 22/96 (https://dejure.org/1997,10345)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Januar 1997 - 5 UF 22/96 (https://dejure.org/1997,10345)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 837
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 19.12.2002 - 1 UF 240/02

    Volljährigenunterhalt, berufsbedingte Mehrausgaben

    Die wirtschaftlichen Folgen aus einer auswärtigen Erwerbstätigkeit muß das Kind in gewissen Grenzen mittragen (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 837, 838).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Eine Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO, der grds. auch bei einer in zweiter Instanz vorgenommenen Klageänderung in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 11.11.2008 - XI ZR 468/07, NZM 2009, 45; OLG Zweibrücken, Urteil vom 07. Januar 1997 - 5 UF 22/96, juris Rn. 18) ist nicht angezeigt.
  • KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05

    Nachhaftung eines Gesellschafters: Mietzins- und Betriebskostennachforderung

    Allerdings ist diese Vorschrift nach wohl herrschender Meinung nicht nur anwendbar, wenn der Berufungskläger wegen eines neuen Vorbringens in zweiter Instanz obsiegt, das er in erster Instanz schuldhaft nicht geltend gemacht hat, sondern auch, wenn die in erster Instanz siegreiche Partei die Zurückweisung des Rechtsmittels auf Grund Vorbringens erreicht, das sie entgegen einer gebotenen gewissenhaften Verfahrensförderung in erster Instanz noch nicht vorgetragen hatte (Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 97 Rn 12; s. etwa OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 837, 839).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07

    Kostenlast bei Obsiegen auf Grund eines erst in der zweiten Instanz gestellten

    In diesem Fall muss ferner davon ausgegangen werden, dass die Partei imstande war, den Hilfsantrag bereits im vorausgegangenen Rechtszug anzubringen, d. h. dies bei ordnungsmäßiger und gewissenhafter Prozessführung in jedem Fall hätte tun müssen, hingegen in zurechenbarer Verkennung der Rechtslage tatsächlich davon zunächst abgesehen hat (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 837/839; OLG Dresden NZM 2002, 437/438; OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 619; Münch.-Komm.-Giebel, ZPO, Rn. 21 zu § 97 ZPO).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.1999 - 5 UF 21/99

    Kindestunterhalt - Haftung, verschärfte - Regelbetrag - Mindestunterhalt

    In diesem Sinne kann das Kind deshalb auch keine Ausweitung der Erwerbstätigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils verlangen, sondern muss sich grundsätzlich mit dem Unterhaltsbetrag abfinden, der der gegenwärtigen Lebensstellung des Unterhaltspflichtigen entspricht (vgl. Senat, FamRZ 1997, 837 und 1420; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 883).
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