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OLG Hamm, 25.03.1997 - 12 WF 59/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1610 Abs. 1, 2
Verfahrensgang
- AG Beckum - 5 F 384/96
- OLG Hamm, 25.03.1997 - 12 WF 59/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 960
Wird zitiert von ... (4)
- AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16
Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer
Kosten einer Privatschule fallen regelmäßig an und können deshalb nur als Mehrbedarf geltend gemacht werden (OLG Naumburg NJW 2012, 623; OLG Karlsruhe OLG Report 1998, 350; OLG Hamm FamRZ 1997, 960). - OLG Schleswig, 15.02.2006 - 15 UF 134/05
Kindesunterhalt: Schüleraufenthalt im Ausland als Sonderbedarf
Dass ein Schüler ein Schuljahr im Ausland verbringt, ist aber nicht unabweisbar (wie z.B. krankheitsbedingter Mehrbedarf) oder jedenfalls unter Abwägung aller erkennbarer Begleitumstände unterhaltsrechtlich ohne weiteres berechtigt (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 960). - BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
EStG § 33a Abs. 1
Die Ausbildung eines volljährigen Kindes an einer Privatschule oder sonstigen privaten Bildungseinrichtung ist allerdings nur dann von den Eltern zu tragen, wenn eine vergleichbare Ausbildung an einer staatlichen Ausbildungsstätte, die keine oder geringere Gebühren erhebt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 1997 12 WF 59/97, FamRZ 1997, 960). - OLG Schleswig, 29.08.2005 - 15 UF 59/05
Unterhaltsrecht: Unterhaltssonderbedarf für ein Schuljahr im Ausland
Dass ein Schüler ein Schuljahr im Ausland verbringt, ist nicht als unabweisbar (wie z.B. bei krankheitsbedingtem Mehrbedarf) oder jedenfalls unter Abwägung aller erkennbarer Gesamtumstände unterhaltsrechtlich ohne Weiteres berechtigt (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 960) zu bewerten.