Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.02.1997

Rechtsprechung
   AG Leipzig, 18.09.1996 - 23 C 280/95   

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https://dejure.org/1996,5083
AG Leipzig, 18.09.1996 - 23 C 280/95 (https://dejure.org/1996,5083)
AG Leipzig, Entscheidung vom 18.09.1996 - 23 C 280/95 (https://dejure.org/1996,5083)
AG Leipzig, Entscheidung vom 18. September 1996 - 23 C 280/95 (https://dejure.org/1996,5083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 965
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im

    Das Unterlassen der Mutter, an dem sich in der Folgezeit nichts geändert hat, offenbart einen so groben Mangel an elterlicher Verantwortung und menschlicher Rücksichtnahme, daß nach Abwägung aller Umstände in diesem besonders gelagerten Fall von einer schweren Verfehlung gegen die Beklagte auszugehen ist (vgl. insofern auch Staudinger/Engler aaO § 1611 Rdn. 29; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1611 Rdn. 5; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1611 Rdn. 5; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 1053 b; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 626; Günther aaO § 12 Rdn. 113; LG Hannover FamRZ 1991, 1094, 1095; AG Helmstedt FamRZ 2001, 1395; AG Leipzig FamRZ 1997, 965).
  • OLG Koblenz, 14.03.2000 - 15 UF 605/99

    Verwirkung von Elternunterhalt

    Diese Voraussetzung ist indes nach Beurteilung des Senates im vorliegenden Fall gegeben (so auch bei einem ähnlichen Sachverhalt LG Hannover FamRZ 1991, 1094; zustimmend: Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. Rdn. 1053 b; Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 2 Rdn. 626; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1611 Rdn. 5; Staudinger/Kappe/Engler, a.a.O, Rdn. 29; vgl. auch AG Leipzig FamRZ 1997, 965).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 12 SO 61/09

    Sozialhilfe

    Diese können z. B. in einer extrem langen (32 Jahre) Kontaktlosigkeit (Amtsgericht (AG) Helmstedt, Urteil vom 04.09.2000 - 5 F 134/00 - FamRZ 2001, S. 1395), einer Verletzung der Aufsichtspflicht sowie Vernachlässigung, Beschimpfung und Bedrohung eines Kindes (AG Leipzig, Urteil vom 18.09.1996 - 23 C 280/95 - FamRZ 1997, S. 965) sowie darin, das Kind "vor die Tür gesetzt" zu haben, um ungestört mit dem neuen Lebenspartner zusammenleben zu können (AG Frankfurt, Urteil vom 09.12.2005 - 404 F 4366/05 UE - ASR 2006, S. 41-42) gesehen werden.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2002 - 3 UF 134/02
    Insgesamt schließt sich damit das Berufungsgericht den Entscheidung des Landgerichts Hannover, Urteil vom 17.01.1991 (a. a.O.), Amtsgericht Leipzig, Urteil von 18.09.1986 (FamRZ 1997, 965), sowie Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom 04.09.2000, (FamRZ 2001, 1395) an, wonach eine lange andauernde Kontaktlosigkeit zu einer Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt gemäß § 1611 BGB führt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.1997 - 25 UF 248/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5946
OLG Köln, 28.02.1997 - 25 UF 248/96 (https://dejure.org/1997,5946)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.1997 - 25 UF 248/96 (https://dejure.org/1997,5946)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 25 UF 248/96 (https://dejure.org/1997,5946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensfolgen eines unwirksamen Teilausschlusses des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverbundverfahren; Formanforderungen an eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich; Heilung einer formnichtigen Vereinbarung über den Versorgungsausgleich durch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2762 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 965
  • FamRZ 1997, 965
  • FamRZ 1998, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.07.2002 - XII ZB 102/00

    Verfahrensbeendende Wirkung einer den Versorgungsausgleich anordnenden

    Ob der Entscheidung OLG Köln FamRZ 1998, 373 zu folgen ist, derzufolge bei einem unwirksamen Teilausschluß des Versorgungsausgleichs, nämlich dem Verzicht auf Ausgleich von beiden Parteien erworbener betrieblicher Altersversorgungen, der abschließend vom Familiengericht getroffenen Regelung über den Ausgleich der Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung die Entscheidungsgrundlage entzogen wird und das Verfahren unter Einbeziehung der vermeintlich ausgeschlossenen betrieblichen Versorgungsanrechte fortzusetzen ist, braucht hier nicht entschieden zu werden, weil der hier durchgeführte Versorgungsausgleich sämtliche von den Parteien erworbenen Versorgungsanrechte erfaßte und lediglich der Höhe nach von dem abwich, was bei Anwendung der gesetzlichen Vorschriften auszugleichen gewesen wäre.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03

    Umfang der Rechtskraft von Prozessentscheidungen; Beendigung eines Verfahrens

    Sie meinen aber unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1998, 373), dass bei einem unwirksamen Teilausschluss des Versorgungsausgleichs der abschließend vom Familiengericht getroffenen Regelung über die Übertragung und Begründung von gesetzlichen Rentenanwartschaften die Entscheidungsgrundlage entzogen werde und das (gesamte) Verfahren unter Einbeziehung der vermeintlich ausgeschlossenen Versorgungsanrechte fortzusetzen sei.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2000 - 1 UF 45/98
    Darüber hinaus hat das Oberlandesgerichts Köln die Fortsetzung eines Versorgungsausgleichsverfahrens zugelassen, in dem durch einen unwirksamen Vergleich ein Teilausschluß des Versorgungsausgleichs vereinbart wurde und in dem das Gericht diese Vereinbarung genehmigt und im übrigen den Versorgungsausgleich durch Übertragung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt hat (FamRZ 1998, S. 373).
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