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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96   

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https://dejure.org/1997,316
BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,316)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,316)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

  • Bundesverfassungsgericht

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Vorschriften des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes erfolgreich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betreffend das BaySchwHEG sind zum Teil erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der bayrische Sonderweg zu § 218 StGB vor dem Bundesverfassungsgericht (Sibylle Raasch)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 120
  • NJW 1997, 2443
  • NVwZ 1997, 989 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 997 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
    Dagegen wird der Landesgesetzgeber vorübergehend an der Verwirklichung seines Konzepts zur Bekämpfung derjenigen Gefahren gehindert, die nach seiner auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ) gestützten Einschätzung dem ungeborenen Leben von solchen Einrichtungen drohen, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Schwangerschaftsabbrüchen erzielen und deswegen keine Gewähr für eine ausreichende, am Lebensschutz orientierte Beratung bieten.
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, wenn eine gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt werden soll (BVerfGE 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG - 1 BvR 2314/96 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
    hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, - 1 BvR 2314/96 -,.
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Bei - wie hier - offenem Ausgang noch möglicher Verfassungsbeschwerdeverfahren muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweiligen Anordnungen nicht ergingen, die Verfassungsbeschwerden aber Erfolg hätten, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrten einstweiligen Anordnungen erlassen würden, den Verfassungsbeschwerden aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 91, 252 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13

    Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren

    Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Mit Urteil vom 24. Juni 1997 (BVerfGE 96, 120), wiederholt durch Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 und 5. Juni 1998, hat das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren der Beschwerdeführer zu 1) und 2) für Ärzte, die bereits vor dem 9. August 1996 Schwangerschaftsabbrüche in eigener Praxis oder als Belegarzt in Bayern durchgeführt haben, angeordnet, daß Art. 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Halbsatz 1 und Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 BaySchwHEG nicht anzuwenden sind, wenn sie als Vertragsärzte oder nach ärztlichem Standesrecht zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen befugt sind.

    Hinsichtlich der Einnahmebegrenzungen (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchwHEG) und des nur den Beschwerdeführer zu 2) treffenden Facharztvorbehalts (Art. 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Halbsatz 1, Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 und Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BaySchwHEG) hat dies der Senat bereits im Verfahren der einstweiligen Anordnung geprüft und bejaht (BVerfGE 96, 120).

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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97   

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https://dejure.org/1997,1360
BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97 (https://dejure.org/1997,1360)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1997 - XII ZB 56/97 (https://dejure.org/1997,1360)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1997 - XII ZB 56/97 (https://dejure.org/1997,1360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1930
  • FamRZ 1997, 997
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZB 38/95

    Zulässigkeit ergänzender Angaben in der Beschwerdeinstanz wegen der Versagung der

    Auszug aus BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, derartige Weisungen befolgt; es besteht keine Verpflichtung, sich anschließend über die Ausführung zu vergewissern (vgl. etwa Senat, FamRZ 1995, 1135).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen für die Fristwahrung in der Kanzlei, mit denen sich das OLG befaßt hat, kommt es nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt worden ist, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. BGH, NJW 1996, 130 = LM H. 2/1996 § 233 (Fe) ZPO Nr. 22 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 45; ZPO, NJW 1990, 2707).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Auszug aus BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen für die Fristwahrung in der Kanzlei, mit denen sich das OLG befaßt hat, kommt es nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt worden ist, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. BGH, NJW 1996, 130 = LM H. 2/1996 § 233 (Fe) ZPO Nr. 22 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 45; ZPO, NJW 1990, 2707).
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    Veranlaßt der Rechtsanwalt durch eine eindeutige und - soweit geboten - schriftlich niedergelegte besondere Einzelanweisung an sein zuverlässiges und regelmäßig überwachtes Büropersonal die erforderliche Eintragung, so darf er sich darauf verlassen, daß seiner Anweisung auch gefolgt wird (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, NJW 1994, 2831; v. 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682; v. 15. April 1997 - VI ZB 7/97, NJW-RR 1997, 955; v. 23. (nicht: 13.) April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZB 23/11

    Wiedereinsetzung: Verschulden des Anwalts an der Fristversäumung im Falle der

    Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt (BGH, Beschluss vom 13. April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930).

    Er ist deshalb im Allgemeinen auch nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87, VersR 1988, 185, 186; Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462 und vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03, VersR 2005, 138; BGH, Beschluss vom 13. April 1997 - XII ZB 56/97, aaO).

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Er ist deshalb im allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 - VersR 1988, 185 f.; Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02 - VersR 2003, 1462 und vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - MDR 2004, 477; BGH, Beschluß vom 13. April 1997 - XII ZB 56/97 - NJW 1997, 1930).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96   

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https://dejure.org/1997,9210
BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96 (https://dejure.org/1997,9210)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1997 - XII ZB 36/96 (https://dejure.org/1997,9210)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1997 - XII ZB 36/96 (https://dejure.org/1997,9210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 997
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1992 - X ZB 17/91

    Fristwahrung durch Eingang des Berufungsschriftsatzes bei Gemeinsamer

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
    Ein Irrtum in der Adresse schadet aber dann nicht, wenn der zutreffenden Angabe des Aktenzeichens (BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 1/88 - VersR 1989, 105, 106) oder der genauen Bezeichnung der Entscheidung (BGH, Beschluß vom 28. Januar 1992 - X ZB 17/91 - NJW 1992, 1047 f.) zweifelsfrei zu entnehmen ist, an welches Gericht der Schriftsatz gerichtet ist und daß die Adresse einen Irrtum enthält (vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO 20. Aufl. § 518 Rdn. 13).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
    Zwar gilt der bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichte Schriftsatz grundsätzlich als bei dem Gericht eingegangen, an das er adressiert ist (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1983 - IVb ZB 154/82 - NJW 1983, 123).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZB 1/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
    Ein Irrtum in der Adresse schadet aber dann nicht, wenn der zutreffenden Angabe des Aktenzeichens (BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 1/88 - VersR 1989, 105, 106) oder der genauen Bezeichnung der Entscheidung (BGH, Beschluß vom 28. Januar 1992 - X ZB 17/91 - NJW 1992, 1047 f.) zweifelsfrei zu entnehmen ist, an welches Gericht der Schriftsatz gerichtet ist und daß die Adresse einen Irrtum enthält (vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO 20. Aufl. § 518 Rdn. 13).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ZB 22/95

    Beginn der Fünfmonatsfrist; Beginn der Frist für die Anbringung des

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
    Spätestens als der Beklagte das Schreiben des Jugendamtes erhielt, begann deshalb die Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 ZPO zu laufen (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall Senatsbeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ZB 22/95 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 7 = FamRZ 1995, 800, m.N.).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 272/11

    Restschuldbefreiung: Öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen bei unbekanntem

    Hiergegen spricht nicht die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Hindernis nach § 234 Abs. 2 ZPO behoben ist, sobald die bisherige Ursache der Verhinderung beseitigt oder ihr Fortbestehen nicht mehr unverschuldet ist (BGH, Beschluss vom 16. Februar 1987 - II ZB 2/87, VersR 1987, 764; vom 18. September 1991 - XII ZB 51/91, FamRZ 1992, 48, 49; vom 30. April 1997 - XII ZB 36/96, FamRZ 1997, 997, 998).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich entgegen den Ausführungen der angefochtenen Entscheidung jedoch nicht, dass nur bei unverschuldeter Unkenntnis von der anzufechtenden Entscheidung ein zulässiger Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 1997, aaO).

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12

    Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der

    Er war damit für gerichtliche Schreiben jederzeit erreichbar, so dass ihn trotz seiner Kenntnis von dem laufenden Betreuungsverfahren kein Verschuldensvorwurf trifft (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 1997 - XII ZB 36/96 - FamRZ 1997, 997, 999).
  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    In derartigen Fällen vermag die Unkenntnis einer öffentlich zugestellten oder in Abwesenheit verkündeten Entscheidung die Wiedereinsetzung nur zu begründen, wenn die Partei alles getan hat, damit ihr die Entscheidung zur Kenntnis gebracht werden kann (vgl. BGHZ 25, 11, 13 und BGH, Beschl. v. 22. Juni 1977, IV ZB 28/77, VersR 1977, 932 sowie - für die Verkündung - BGH, Beschl. v. 30. April 1997, XII ZB 36/96, FamRZ 1997, 997, 998 f.).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00

    Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Ihm oblag es daher, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, daß er vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis erlangt (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 46/95 - BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1997 - XII ZB 36/96 - FamRZ 1997, 997).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2010 - 8 U 115/09

    Berufshaftpflicht: Umfang des Versicherungsschutzes für einen aus einer

    In einem solchen Fall ist das Hindernis behoben, sobald die Partei Kenntnis davon erhält, dass ein Urteil ergangen ist (BGH FamRZ 1997, 997 Rn 13, zitiert nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00

    Öffentliche Zustellung - unbegründete Bewilligung - Unwirksamkeit der Zustellung

    Die Nichteinhaltung der Einspruchsfrist dürfte nach Aktenlage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt FamRZ 1997, 997 [998 f]) nicht unverschuldet gewesen sein, da der Beklagte, worauf die Klägerin in der Berufungserwiderung mit Recht hinweist, von der Einleitung des Klageverfahrens gegen ihn Kenntnis gehabt haben dürfte.
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

    Da er solche Vorkehrungen nicht getroffen hat, hat er es zu vertreten, dass er zunächst keine Kenntnis von der Zustellung des Verwerfungsbeschlusses erhalten hat (vgl. BGH FamRZ 1997, 997, 998f.; Zöller/Greger aaO m.w.N.).
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