Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 02.07.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96   

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BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96 (https://dejure.org/1996,1645)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1996 - 1Z BR 104/96 (https://dejure.org/1996,1645)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1996 - 1Z BR 104/96 (https://dejure.org/1996,1645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab bei der Auslegung eines gemeinschaftlich errichteten Testaments; "Gleichzeitiges Versterben"; Wechselbezüglichkeit von letztwilligen Verfügungen; Zulässigkeit des Vorbringens neuer Tatsachen im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2084, § 2269
    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" in einem gemeinschaftlichen Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 327
  • FamRZ 1997, 389
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 20.07.1993 - 1Z BR 63/92
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    Weiterhin zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß diese letztwillige Verfügung im Hinblick auf die Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" der Auslegung bedarf (vgl. zu Verfügungen ähnlichen Inhalts BayObLGZ 1981, 79, 81; BayObLG FamRZ 1988, 879, 880, FamRZ 1990, 563, 564 und FamRZ 1994, 1358).

    1 Z 3/81">BayObLGZ 1981, 79, 82 und 86 f., BayObLG FamRZ 1994, 1358 und 1995, 1446, 1447; dazu auch OLG Frankfurt FamRZ 1996, 1039 und Rpfleger 1988, 483, 484; "im Fall unseres beiderseitigen Ablebens": BayObLG …

  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89

    Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    Weiterhin zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß diese letztwillige Verfügung im Hinblick auf die Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" der Auslegung bedarf (vgl. zu Verfügungen ähnlichen Inhalts BayObLGZ 1981, 79, 81; BayObLG FamRZ 1988, 879, 880, FamRZ 1990, 563, 564 und FamRZ 1994, 1358).

    cc) Das Landgericht hat sich bei seiner Auslegung des Testaments nicht auf eine Würdigung seines Wortlauts beschränkt Es hat zu Recht das vom Ehemann der Erblasserin verfaßte und von ihr mitunterzeichnete Schreiben vom 5.10.1986 herangezogen (vgl. BayObLGZ 1982, 159, 164 und BayObLG FamRZ 1990, 563, 564; Palandt/Edenhofer § 2084 Rn. 5).

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    Weiterhin zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß diese letztwillige Verfügung im Hinblick auf die Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" der Auslegung bedarf (vgl. zu Verfügungen ähnlichen Inhalts BayObLGZ 1981, 79, 81; BayObLG FamRZ 1988, 879, 880, FamRZ 1990, 563, 564 und FamRZ 1994, 1358).

    In einem gemeinschaftlichen Testament werden mit den Worten "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" in der Regel Fallgestaltungen umschrieben, in denen beide Ehegatten in einem kurzen zeitlichen Abstand nacheinander versterben, sei es aufgrund ein und desselben äußeren Ereignisses, etwa eines Unfalls (vgl. BayObLGZ 1986, 426, 431), sei es aufgrund verschiedener Ursachen (vgl. BayObLGZ 1981, 79, 84 und 1996 Nr. 51; OLG Stuttgart FamRZ 1994, 852 f.).

  • BayObLG, 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88

    Vermögenssorge; Pflichtverletzung; Vermögensverfall; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    Denn gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 FGG, § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215, 1216 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.04.1996 - 20 W 265/95

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte uns etwas

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    1 Z 3/81">BayObLGZ 1981, 79, 82 und 86 f., BayObLG FamRZ 1994, 1358 und 1995, 1446, 1447; dazu auch OLG Frankfurt FamRZ 1996, 1039 und Rpfleger 1988, 483, 484; "im Fall unseres beiderseitigen Ablebens": BayObLG …
  • BayObLG, 21.03.1988 - BReg. 1 Z 75/87

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Auslegung der

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    Weiterhin zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß diese letztwillige Verfügung im Hinblick auf die Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" der Auslegung bedarf (vgl. zu Verfügungen ähnlichen Inhalts BayObLGZ 1981, 79, 81; BayObLG FamRZ 1988, 879, 880, FamRZ 1990, 563, 564 und FamRZ 1994, 1358).
  • BayObLG, 16.11.1993 - 1Z BR 73/93

    Adoption; Adoptionsgesetz; Annahme; Volljähriger; Abkömmling; Annehmender;

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    Bei den Abkömmlingen der Großeltern väterlicherseits, zu denen die Rechtsbeschwerdeführer gehören, geht der Senat von fünf erbberechtigten Stämmen aus, weil der Mutter der Beteiligten zu 25, die von einem im Jahr 1945 verstorbenen Onkel der Erblasserin adoptiert worden war, kein gesetzliches Erbrecht zustand (Art. 12 § 1 Abs. 1 AdoptG, § 1770 Abs. 1 S. 1 BGB, vgl. BayObLG FamRZ 1994, 853, 854; Münch-Komm/Leipold BGB 2. Aufl. § 1924 Rn. 18 und 16).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    In einem gemeinschaftlichen Testament werden mit den Worten "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" in der Regel Fallgestaltungen umschrieben, in denen beide Ehegatten in einem kurzen zeitlichen Abstand nacheinander versterben, sei es aufgrund ein und desselben äußeren Ereignisses, etwa eines Unfalls (vgl. BayObLGZ 1986, 426, 431), sei es aufgrund verschiedener Ursachen (vgl. BayObLGZ 1981, 79, 84 und 1996 Nr. 51; OLG Stuttgart FamRZ 1994, 852 f.).
  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    1 Z 3/81">BayObLGZ 1981, 79, 82 und 86 f., BayObLG FamRZ 1994, 1358 und 1995, 1446, 1447; dazu auch OLG Frankfurt FamRZ 1996, 1039 und Rpfleger 1988, 483, 484; "im Fall unseres beiderseitigen Ablebens": BayObLG …
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
    Vielmehr ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1993, 24O/246).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1987 - 11 W 152/86

    Auslegungsfähigkeit von Testamenten bei Eindeutigkeit des Wortlautes;

  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

  • OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

  • OLG Stuttgart, 29.12.1993 - 8 W 583/92

    Zum Begriff des "gleichzeitigen Versterbens"

  • OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei dessen Mehrdeutigkeit bezüglich

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Wx 193/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Begriff eines

    Gemeint sein kann daher auch der "gemeinsame" Zustand nach dem Versterben beider Ehegatten (OLG Brandenburg FamRZ 2019, 1366; ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 327; FamRZ 1988, 879; aA OLG Jena FamRZ 2016, 412).
  • OLG Köln, 02.11.2009 - 2 Wx 88/09

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im FGG -Verfahren; Beteiligung sog.

    Derartige oder inhaltsgleiche Wendungen können sowohl den gleichzeitigen oder annähernd gleichzeitigen Tod als auch das Nacheinanderversterben der Eheleute meinen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 327 [328] mit zahl. Fallbeispielen aus der Rspr.; BayObLG NJW-RR 2003, 297), sind mithin auslegungsbedürftig (vgl. Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 2269, Rdn. 25).

    Vielmehr ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229 [233]; BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1993, 240 [246]; BayObLG NJW-RR 1997, 327 [328]; KG FamRZ 2006, 511).

  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 35/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "gleichzeitigen Ableben" -

    Dies hat in der obergerichtlichen Rechtsprechung in der Vergangenheit wiederholt dazu geführt, dass dem Begriff des gleichzeitigen Versterbens oder vergleichbaren Formulierungen eine über den strengen Wortsinn hinaus reichende Bedeutung beigemessen worden ist (vgl. BayObLGZ 1996, 243/247; BayObLG FamRZ 1997/389/399 m.w.N.; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 1393/1394 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Sie kann, wie die Rechtsprechung zu solchen und inhaltsähnlichen Wendungen zeigt, sowohl den zeitgleichen Tod als auch das Nacheinanderversterben der Ehegatten meinen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 389/390 mit zahlreichen Fallbeispielen aus der Rechtsprechung).
  • OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem

    Sie ist weniger eng gefasst als "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" und kann sowohl das (nahezu) zeitgleiche Versterben als auch das nacheinander Versterben der Ehegatten meinen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 389/390: "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" mit weiteren Nachweisen für ähnliche Formulierungen).
  • OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95

    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung eines Betreuten zugunsten Angehöriger

    Der Begriff des "zugleich" Versterbens erfaßt also nach seinem Wortsinn nur den seltenen Ausnahmefall, daß der Tod mehrerer Personen im selben Bruchteil einer Sekunde eintritt (vgl. BayObLGZ 1995, 243 = NJW-RR 1996, 329 = ZEV 1996, 470 = FamRZ 1997, 249; BayObLG NJW-RR 1997, 327 = ZEV 1996, 472 = FamRZ 1997, 389).
  • OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"

    Da der zeitgleich eintretende Tod ein seltenes Ereignis ist, ist dem Sinngehalt von Formulierungen, die nahe legen, dass die Erblasser gerade und nur eine Regelung für diesen Sonderfall treffen wollten, im einzelnen nachzugehen (vgl. die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Frage (BayObLG Rpfleger 1987, 69, FamRZ 1990, 563, FamRZ 1997, 389, FamRZ 1997, 1570, FamRZ 1997, 1571, OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 483, FamRZ 1998, 1393, OLG Köln NJW-RR 1996, 394, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 9, LG München I FamRZ 1999, 61).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Sie können je nach den Umständen sowohl auf das zeitgleiche Versterben der Ehegatten abzielen wie auch den Fall eines zeitlich aufeinanderfolgenden Todes der Ehegatten, selbst in größerem Abstand, erfassen (vgl. BayObLGZ 1986, 426/431 f. und BayObLG FamRZ 1997, 389 / 390 mit ausführlicher Zusammenstellung; siehe auch KG ZEV 1997, 247 ).
  • BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00

    Testaments von Nichtehegatten

    Selbst mit den Worten "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" - was im Wortsinn nur den seltenen Fall bedeutet, dass mehrere Personen im gleichen Bruchteil einer Sekunde den Tod gefunden haben (vgl. BayObLGZ 1996, 243/246 f. NJW-RR 1997, 329; OLG Hamm NJW-RR 1996, 70) - werden in einem Testament auch Fallgestaltungen umschrieben, in denen beide Partner in einem kurzen zeitlichen Abstand nacheinander versterben, sei es aufgrund desselben äußeren Ereignisses, sei es aufgrund verschiedener Ursachen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 327/328).
  • BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Sie können je nach den Umständen sowohl auf das zeitgleiche versterben der Ehegatten abzielen, wie auch den Fall eines zeitlich aufeinanderfolgenden Todes der Ehegatten, selbst in größerem Abstand, erfassen (vgl. BayObLGZ 1986, 426/431 f. und BayObLG FamRZ 1997, 389 /390 mit ausführlicher Zusammenstellung).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 7 U 208/98

    Testamentsklausel "falls dem Erben und mir gleichfalls etwas zustößt"

  • BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 61/97

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments für den Fall gleichzeitigen Todes

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Rechtsprechung
   LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5932
LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96 (https://dejure.org/1996,5932)
LG Münster, Entscheidung vom 02.07.1996 - 5 T 326/96 (https://dejure.org/1996,5932)
LG Münster, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 5 T 326/96 (https://dejure.org/1996,5932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 389
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • AG Brandenburg, 12.03.2020 - 31 C 107/19

    Vorsorgevollmacht - Aufwendungsersatzanspruch

    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer zumindest anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren ( OLG Köln , Beschluss vom 25.08.2003, Az.: 16 Wx 168/03, u.a. in: BtPrax 2004, Seiten 77 f.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 14.02.2002, Az.: 20 W 426/01, u.a. in: FGPrax 2002, Seite 115; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 03.09.2007, Az.: 13 T 3666/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 719 f.; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 28.12.2006, Az.: 13 T 19/06, LG Mönchengladbach , Beschluss vom 08.08.2002, Az.: 5 T 121/02, u.a. in: FamRZ 2003, Seiten 559 f.; LG Frankenthal , Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster , Beschluss vom 02.07.1996, Az.: 5 T 326/96, u.a. in: FamRZ 1997, Seite 389 ).
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Für die zu treffende Entscheidung kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht allgemein auf die Frage an, ob - abgesehen von der hier nicht gegebenen Bestellung eines weiteren Betreuers lediglich für den Vertretungsfall (§ 1899 Abs. 4 BGB; vgl. hierzu LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 1 T 213/00 -,Leitsatz abgedruckt in BtPrax 2001, 88; LG Münster FamRZ 1997, 389) Mitbetreuern unter den genannten Voraussetzungen in jedem Fall die in § 1835 a BGB bezeichnete Pauschale jeweils gesondert zu gewähren ist (allgemein bejahend Bauer/Deinert in HK-BUR § 1835 a BGB Rdnr. 24; Knittel, Betreuungsgesetz § 1835 a BGB Anm. 3, jew.m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01

    Betreuervergütung: Jahrespauschale bei Bestellung mehrerer Betreuer

    Demgegenüber vermag der Senat sich nicht der teilweise vertretenen Auffassung (LG Münster FamRZ 1997, 389; LG Kempten Rpfleger 2001, 348) anzuschließen, der Pauschalbetrag sei nur einmal zu bewilligen, wenn Eltern mit Rücksicht auf die vormals bestehende gemeinsame elterliche Sorge zu Betreuern bestellt worden sind.
  • OLG Köln, 25.08.2003 - 16 Wx 168/03

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für den Zeitraum der Verhinderung des

    Dies gilt auch für den Fall, dass es sich bei Betreuer und Ersatzbetreuer um die Eltern des Betreuten handelt und dieser in ihrem Haushalt lebt (ebenso LG Münster MDR 1996, 1262).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 465/04

    Höhe der einem als Betreuer bzw. "Zusatzbetreuer" für das schwerstbehinderte Kind

    Der gegenteiligen Auffassung des Landgerichts, der Pauschalbetrag sei nur einmal zu bewilligen, wenn Eltern mit Rücksicht auf die vormals bestehende gemeinsame elterliche Sorge zu Betreuern bestellt worden seien (so bereits seine in FamRZ 1997, 389 und BtPrax 2001, 220 veröffentlichten Entscheidungen), vermag der Senat auch weiterhin nicht beizutreten.
  • LG Mönchengladbach, 08.08.2002 - 5 T 121/02
    Soweit andere LGe meinen, eine Aufwandsentschädigung nach 1835a BGB an beide Elternteile könne nur dann gewährt werden, wenn die Bestellung beider Elternteile erforderlich gewesen sei (LG Münster, Beschluss v. 2.7. 1996, FamRZ 1997, 389; LG Kempten Beschluss v. 22.2.2001, Rpfleger 2001, 348), kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07

    Vergütung, wenn für ehrenamtlichen Betreuer ein Verhinderungsbetreuer tätig ist

    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren (so auch OLG Köln, BtPrax 2004, 77-78; LG Frankenthal, Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster, MDR 1996, 1262).
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