Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 03.07.1997

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   BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97   

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BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97 (https://dejure.org/1997,3128)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1997 - 3Z BR 133/97 (https://dejure.org/1997,3128)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 3Z BR 133/97 (https://dejure.org/1997,3128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung der Mutter eines Betroffenen hinsichtlich Ablehnung eines Betreuerwechsels; Rechtmäßigkeit einer Verlängerung der Betreuung über die Aufgabenkreise Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge; Möglichkeit eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermessen des Tatrichters bei Entscheidung über Entlassung eines Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 3
    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1259
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Mangelnde Eignung resultiert aus den Eigenschaften oder Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 509/510) und ist etwa gegeben, wenn der Betreuer den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen läßt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509/510; 1996, 1105; 1996, 1105/1106).

    Als anderer wichtiger Grund führt zur Entlassung des Betreuers, wenn dieser zwar keine Eignungsmängel aufweist, es dem Wohl des Betroffenen unter den gegebenen Umständen aber gleichwohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 1105; 1996, 1105/1106).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FFG ), d.h. dahin, ob der Tatrichter die betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1105 ; 1996, 1105/1106; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).

    Bei dessen Ausübung hat der Tatrichter jedoch zu berücksichtigen, daß Wünschen des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers besonderes Gewicht zukommt (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB ; BayObLG FamRZ 1996, 1105 ).

  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Mangelnde Eignung resultiert aus den Eigenschaften oder Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 509/510) und ist etwa gegeben, wenn der Betreuer den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen läßt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509/510; 1996, 1105; 1996, 1105/1106).

    Als anderer wichtiger Grund führt zur Entlassung des Betreuers, wenn dieser zwar keine Eignungsmängel aufweist, es dem Wohl des Betroffenen unter den gegebenen Umständen aber gleichwohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 1105; 1996, 1105/1106).

    Ein solcher Vorschlag ist für das Gericht nicht schlechthin verbindlich, da § 1908 Abs. 3 BGB dem Tatrichter ein Ermessen einräumt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908b Rn. 14; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. [Nachträge] § 1908b Rn. 10).

  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; BayObLG FamRZ 1994, 317/318; Bassenge/Herbst § 27 FGG R. 16; Jansen § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; BayObLG FamRZ 1994, 317/318; Bassenge/Herbst § 27 FGG R. 16; Jansen § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Die Unzulässigkeit einer Erstbeschwerde ist vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BayObLGZ 1993, 76/77; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG Rn. 24).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; BayObLG FamRZ 1994, 317/318; Bassenge/Herbst § 27 FGG R. 16; Jansen § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Ein Beschwerderecht ergibt sich weder aus § 69g Abs. 1 , noch aus § 69i, noch aus § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BayObLGZ FamRZ 1996, 508 ; BGH FamRZ 1996, 607 ); § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG ist im Betreuungsrecht nicht anwendbar (vgl. BGH und BayObLG aaO).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Die Feststellungen des Landgerichts tragen die Verlängerung der Betreuung in dem bereits im Jahre 1993 angeordneten Umfang (§ 69 Abs. 1 Nr. 5 , § 69i Abs. 6 Satz 1 FGG , § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1995, 146/148).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Die Berechtigung der Mutter des Betroffenen zur weiteren Beschwerde ergibt sich aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1964, 277/278; KG BtPrax 1995, 106/107).
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; BayObLG FamRZ 1994, 317/318; Bassenge/Herbst § 27 FGG R. 16; Jansen § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 205/95

    Beschwerderecht der Mutter eines Betreuten bei Ablehnung ihres Antrags, als

  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

  • BayObLG, 21.08.1964 - BReg. 1a Z 195/63

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Verträgen über die

  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13

    Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen

    Auch wenn dieser Wunsch des Betroffenen nicht schlechthin verbindlich ist, hat das Gericht bei der Ausübung seines Ermessens zu berücksichtigen, dass Wünschen des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers besonderes Gewicht zukommt (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1260 f. und FamRZ 1994, 322; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214, 215; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235), andererseits ein Betreuerwechsel - auch unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung der Konstanz einer Betreuung und der Abwehr von Einflussnahmen interessierter Dritter - dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderlaufen darf.
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04

    Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des

    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn er sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebraucht gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1261 m.w.Nw.).

  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05

    Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers

    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf ( BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn er sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt , von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebraucht gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1261 m.w.Nw.).

  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Mangelnde Eignung resultiert aus den Eigenschaften oder Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn der Betreuer den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann, wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt oder wenn er in anderer weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3).

    Ein solcher Vorschlag ist für das Gericht allerdings nicht schlechthin verbindlich, da § 1908b Abs. 3 BGB dem Tatrichter ein Ermessen einräumt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260).

  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

    Bei Ausübung des Ermessens hat der Tatrichter allerdings zu berücksichtigen, dass dem Wunsch des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers stets besonderes Gewicht zukommt (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG FamRZ 1999, 1170; 1998, 1259/1261; BtPrax 2002, 130 [LS]).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Ermessensentscheidung nur im eingeschränkten Umfang auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1261).

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.), wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6; BayObLGZ 1984, 178/180) oder wenn er in anderer Weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3).
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache,

    Dem Wunsch des Betroffenen nach einem Betreuerwechsel kommt stets besonderes Gewicht zu (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1261).
  • BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04

    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor

    Dem Wunsch des Betroffenen nach einem Betreuerwechsel kommt stets besonderes Gewicht zu (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1261).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.07.1997 - 2 W 189/96   

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https://dejure.org/1997,7649
OLG Schleswig, 03.07.1997 - 2 W 189/96 (https://dejure.org/1997,7649)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.1997 - 2 W 189/96 (https://dejure.org/1997,7649)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 2 W 189/96 (https://dejure.org/1997,7649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütungskürzung kein Entlassungsgrund auf Verlangen des Betreuers

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 3 XVII M 219
  • LG Kiel - 3 T 401/96
  • OLG Schleswig, 03.07.1997 - 2 W 189/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1259
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