Rechtsprechung
   BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3923
BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97 (https://dejure.org/1997,3923)
BayObLG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 3Z BR 196/97 (https://dejure.org/1997,3923)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 3Z BR 196/97 (https://dejure.org/1997,3923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG §§ 13a, 55, 62, 69 f.; BGB § 1821 Abs 1 Nr. 1 und 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer sogenannten Doppelvollmacht für einen Notar zur Entgegennahme und Mitteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bezüglich des notariell beurkundeten Verkaufs eines Grundstücks des Betreuten durch den Betreuer; Beendigung einer vorläufigen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung an den Käufer, Wirksamkeit Kaufvertrags, Beschwerde wird unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch Betreuer - Erledigung des Beschwerdeverfahrens mit Ablauf vorläufiger Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97
    Ein gegen die Genehmigung gleichwohl eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLGZ 1964, 137/142 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457/458, FamRZ 1995, 302 , BtPrax 1997, 199 m. w. N.; Jansen FGG 2. Aufl. § 62 Rn. 2).

    b) Weitere Wirksamkeitsvoraussetzung ist allerdings, daß der Notar seinen Willen über die Entgegennahme und die Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach außen erkennbar macht (vgl. BayObLG BtPrax 1997, 199 /200).

  • BayObLG, 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines vom Vormund erklärten Verzichts auf die

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97
    Ein gegen die Genehmigung gleichwohl eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLGZ 1964, 137/142 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457/458, FamRZ 1995, 302 , BtPrax 1997, 199 m. w. N.; Jansen FGG 2. Aufl. § 62 Rn. 2).

    c) Allerdings ist anerkannt, daß eine Beschwerde zulässig sein kann und eine Änderung einer wirksam gewordenen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung in Betracht kommt, wenn ein Beteiligter, um einem Betreuten das selbständige Beschwerderecht arglistig abzuschneiden, das Wirksamwerden der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung mißbräuchlich herbeigeführt hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 457/458).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1996 - 22 U 73/96

    Deutsche Bahn AG; Beförderungsvertrag; Werkvertrag; Vertragliche Nebenpflicht;

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97
    a) Das Vormundschaftsgericht hat Ausfertigungen des Genehmigungsbeschlusses dem Betreuer und dem beurkundenden Notar zugeleitet, da diesem in den Kaufvertragsurkunden von den Vertragschließenden eine sog. Doppelvollmacht erteilt worden war (zur Zulässigkeit einer Doppelvollmacht vgl. BayObLGZ 1989, 242/247 m. w. N.; SchlHOLG OLG-Report 1997, 160; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 55 FGG Rn. 8; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1829 BGB Rn. 9; Jansen § 55 Rn. 12; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 55 Rn. 9).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 130/94

    Beschwerderecht; Verschwägert; Seitenlinie; Schwager; Bestellung; Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97
    Ein gegen die Genehmigung gleichwohl eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLGZ 1964, 137/142 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457/458, FamRZ 1995, 302 , BtPrax 1997, 199 m. w. N.; Jansen FGG 2. Aufl. § 62 Rn. 2).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97
    Dadurch hatte sich bereits vor Erlaß der Entscheidung des Landgerichts die Hauptsache erledigt (vgl. BayObLGZ 1993, 82).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97
    a) Das Vormundschaftsgericht hat Ausfertigungen des Genehmigungsbeschlusses dem Betreuer und dem beurkundenden Notar zugeleitet, da diesem in den Kaufvertragsurkunden von den Vertragschließenden eine sog. Doppelvollmacht erteilt worden war (zur Zulässigkeit einer Doppelvollmacht vgl. BayObLGZ 1989, 242/247 m. w. N.; SchlHOLG OLG-Report 1997, 160; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 55 FGG Rn. 8; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1829 BGB Rn. 9; Jansen § 55 Rn. 12; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 55 Rn. 9).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    aa) Insoweit hat es zutreffend mit der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die dem Notar erteilte Doppelvollmacht - als Bevollmächtigter des Betreuers die gerichtliche Genehmigung entgegen zu nehmen und diese dem Vertragspartner mitzuteilen sowie als Bevollmächtigter des Vertragspartners die Mitteilung der Genehmigung entgegen zu nehmen - für zulässig erachtet (vgl. etwa KG MDR 2015, 1186; BayObLG FamRZ 1998, 1325, 1326; …

    bb) Wie die Rechtsbeschwerde allerdings zu Recht rügt, fehlt es bislang an ausreichenden Feststellungen dazu, ob der Notar den Willen, die Mitteilung im Sinne des § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmen, in der erforderlichen Weise äußerlich erkennbar gemacht hat (vgl. z.B. BayObLG FamRZ 1998, 1325, 1326 mwN; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1829 Rn. 16; Staudinger/Veit BGB [2014] § 1829 Rn. 25), etwa indem er von dem genehmigten Vertrag gegenüber dem Grundbuchamt Gebrauch gemacht (BayObLG FamRZ 1989, 1113, 1114; RGZ 121, 30, 33) oder einen entsprechenden Vermerk auf der Vertragsurkunde aufgebracht hat (BayObLG FamRZ 1998, 1325, 1326).

  • OLG Hamm, 31.08.2016 - 15 W 308/16

    Handhabung einer Doppelvollmacht des Notars

    Diese doppelt bevollmächtigte Person muss sowohl den Willen zur Entgegennahme der Genehmigung gemäß § 1828 BGB als auch den davon - wie ausgeführt - zu trennenden Willen zur Mitteilung der erhaltenen Genehmigung nach außen deutlich machen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Allenfalls kann der Beschwerdeführer grundsätzlich nach Erledigung der Hauptsache sein Rechtsmittel auf die Kosten beschränken (BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01

    Betreuung - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für Grundstücksverkauf -

    In einem solchen Fall der Doppelbevollmächtigung wird die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung indessen erst dann wirksam, wenn der Notar seinen Willen zur Entgegennahme und Mitteilung der Genehmigung nach außen erkennbar macht (vgl. Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auf., § 55 FGG Rn. 8; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1828 Rn. 11; BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Unzulässigkeit weiterer Beschwerde bei

    Damit ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam geworden (§ 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB; BayObLG FamRZ 1998, 1325/1326); eine Abänderung der ergangenen Verfügung ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s.o.) nicht mehr möglich (§ 69e Satz 1, §§ 55, 62 FGG), da die Genehmigungsentscheidung ordnungsgemäß durch Vorbescheid angekündigt und der Vorbescheid durch die im Beschwerdeverfahren ergangene richterliche Entscheidung gebilligt war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht