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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.03.1997 - 10 WF 3/97   

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https://dejure.org/1997,4309
OLG Brandenburg, 06.03.1997 - 10 WF 3/97 (https://dejure.org/1997,4309)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.1997 - 10 WF 3/97 (https://dejure.org/1997,4309)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 1997 - 10 WF 3/97 (https://dejure.org/1997,4309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Erteilung der Auskunft über den Bestand des Endvermögens bei Scheidung; Ausschluss des Auskunftsanspruchs nach Treu und Glauben bei ersichtlichem Fehlen eines Zugewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 174
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Denn die Auskunft nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB ist durch Vorlage einer systematischen Aufstellung aller Angaben zu erteilen, die nötig sind, damit der Berechtigte ohne übermäßigen Arbeitsaufwand seinen Unterhaltsanspruch berechnen kann, §§ 260, 261 BGB (Wendl/Haußleiter, a.a.O., § 1, Rz. 567; vgl. zu §§ 260, 261 BGB auch Senat, FamRZ 1998, 174, 179, 180).

    Nur wenn er die Auskunft erteilt, lässt sich feststellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung schuldet (vgl. Senat, FamRZ 1998, 174 und 1177 f.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rz. 37 c).

  • OLG Brandenburg, 29.10.2007 - 10 WF 195/07

    Anforderungen an eine Auskunftserteilung, vollständige Belegvorlage

    Die Auskunft hat grundsätzlich durch Vorlage eines einzigen Verzeichnisses zu erfolgen (BGHZ 33, 373, 376; OLG Hamm, FamRZ 1981, 482, 483; Senat, FamRZ 1998, 174).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2006 - 10 WF 142/06

    Auskunftspflicht bei Beendigung des Güterstandes: Vorlage eines vollständigen

    Auskunft im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB wird durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses gemäß § 260 Abs. 1 BGB erteilt, in welchem die am maßgeblichen Stichtag vorhandenen Aktiva und Passiva des Endvermögens geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind (Senat, FamRZ 1998, 174), sodass der auskunftsberechtigte Ehegatte das Endvermögen des anderen Ehegatten ungefähr selbst berechnen und so den Zugewinn ermitteln kann (BGH, FamRZ 1982, 682, 683; FamRZ 1989, 157, 159).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02

    Auskunftspflicht gemäß § 1379 BGB nach Beendigung des Güterstands

    Auskunft im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB wird durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses gemäß § 260 Abs. 1 BGB erteilt, in welchem die am maßgeblichen Stichtag, hier am 20.3.2001, vorhandenen Aktiva und Passiva des Endvermögens geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind (Senat, FamRZ 1998, 174), sodass der auskunftsberechtigte Ehegatte das Endvermögen des anderen Ehegatten ungefähr selbst berechnen und so den Zugewinn ermitteln kann (BGH, FamRZ 1982, 682, 683; FamRZ 1989, 157, 159).
  • OLG Hamm, 07.07.2017 - 2 WF 44/17

    Umfang der Verfahrenskostenhilfe für die Folgesache Zugewinnausgleich;

    Geschuldet wird nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vorlage eines einzigen geschlossenen, auf den jeweiligen Stichtag bezogenen Bestandsverzeichnisses im Sinne des § 260 Abs. 1 BGB, in dem die Aktiva und Passiva des Endvermögens zum maßgeblichen Stichtag geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind, das alle Gegenstände und Verbindlichkeiten so weit individualisiert, dass die Bewertung des Vermögens zum maßgeblichen Stichtag möglich ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2000 - 6 UF 51/99 - FamRZ 2001, 763; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. März 1997 - 10 WF 3/97 - FamRZ 1998, 174, vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - XII ZB 225/05 - FamRZ 2008, 600).
  • OLG Koblenz, 06.07.2004 - 11 UF 742/03

    Geltendmachung des Zugewinnausgleichs im Wege der Stufenklage; Sinn und Zweck der

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  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 18 WF 75/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine

    Vielmehr lasse sich nach dieser Auffassung (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 98, 174; 2002, 1270 ) feststellen, dass er keine Zahlung schulde.
  • OLG Stuttgart, 27.03.2014 - 18 WF 75/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Verfahrenskostenhilfebewilligung für den

    Vielmehr lasse sich nach dieser Auffassung (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 98, 174; 2002, 1270) feststellen, dass er keine Zahlung schulde.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.1997 - 7 WF 379/97   

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https://dejure.org/1997,7254
OLG Hamm, 23.09.1997 - 7 WF 379/97 (https://dejure.org/1997,7254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1997 - 7 WF 379/97 (https://dejure.org/1997,7254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1997 - 7 WF 379/97 (https://dejure.org/1997,7254)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 174
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.09.1999 - XII ZR 250/97

    Rückabtretung übergegangener Unterhaltsansprüche

    bb) Die Frage, ob eine Rückabtretungsvereinbarung, die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf das Land übergegangene Unterhaltsansprüche betrifft, aufgrund einer analogen Anwendung des § 91 Abs. 4 Satz 1 BSHG als zulässig angesehen werden kann, wird in Rechtsprechung und Schrifttum nicht einheitlich beantwortet (bejahend: OLG Köln - 26. Zivilsenat - FamRZ 1997, 1117, 1118 sowie - 25. Zivilsenat - FamRZ 1998, 175, 177; OLG Schleswig MDR 1997, 368, 369; OLG Hamm - 8. Familiensenat - FamRZ 1998, 1251; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. Rdn. 561; Künkel FamRZ 1996, 1509, 1515; verneinend: OLG Hamm - 7. Familiensenat - FamRZ 1997, 1223, 1224 und FamRZ 1998, 174, 175; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1087; KG FamRZ 1998, 30; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1121, 1122; zweifelnd: Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl. § 6 Rdn. 576).

    Diese Verpflichtung des Leistungsträgers ergibt sich als Folge der Rückabtretung unmittelbar aus der analog anwendbaren Regelung des Bundessozialhilfegesetzes und braucht deshalb in der Abtretungsvereinbarung nicht mehr wiederholt zu werden (ebenso OLG Köln FamRZ 1997, 297, 298; Wendl/Scholz aaO § 6 Rdn. 558; Künkel FamRZ aaO, 1516; Finger FuR 1997, 287, 290; a.A. OLG Hamm FamRZ 1998, 174, 175).

  • OLG Hamm, 17.12.2004 - 9 U 30/03

    Aktivlegitimation, Sozialhilfe, Unterhaltsgläubiger, Vollstreckungstitel,

    I. Sie meint, die Klägerin sei für die Schadensersatzklage nicht aktivlegitimiert, denn die Rückübertragung der Unterhaltsansprüche durch den Sozialhilfeträger für die Zeit ab dem 1.6.1998 sei ohne ausdrückliche Kostenübernahmeerklärung wegen Nichtbeachtung von § 91 IV S. 2 BSHG n. F. gemäß dem Beschluss des OLG Hamm v. 23.9.97, 7 WF 379/97 nicht wirksam.

    I. a) Zu Unrecht stellt die Beklagte die Anspruchsberechtigung der Klägerin mit dem Einwand der Unwirksamkeit der mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Rückabtretung unter Berufung auf den Beschluss des hiesigen 7. Familiensenats, Az. 7 WF 379/97, veröffentlicht in FamRZ 1998, 174, in Abrede.

  • OLG Brandenburg, 15.11.2006 - 10 WF 215/06

    Unterhaltsanspruch: Anforderungen an die vom Unterhaltsschuldner zu erteilende

    Die Auskunft hat grundsätzlich durch Vorlage eines einzigen Verzeichnisses zu erfolgen (BGHZ 33, 373, 376; OLG Hamm, FamRZ 1981, 482, 483; Senat, FamRZ 1998, 174).
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