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   OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97   

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https://dejure.org/1997,6211
OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97 (https://dejure.org/1997,6211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.08.1997 - 2 UF 93/97 (https://dejure.org/1997,6211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. August 1997 - 2 UF 93/97 (https://dejure.org/1997,6211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterhalt in Verbindung mit Erwerbsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572 § 1577 § 1578 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen für einen Erwerbstätigenbonus bei Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97
    Diese Bestimmung ist nach unbestrittener Auffassung auf alle Unterhaltsansprüche anwendbar (BGH, FamRZ 1986, 886 ).

    Die Dauer der Ehe rechnet von der Eheschließung bis zur Rechtshängigkeit des zur Scheidung führenden Antrags (BGH, FamRZ 1986, 886, 887).

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97
    So kann selbst nach 26-jähriger Ehedauer nicht von vornherein eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs ausgeschlossen sein, doch wäre das außergewöhnlich (BGH, FamRZ 1990, 857 ).

    Allerdings nähert sich eine Ehedauer von 10 Jahren dem Grenzbereich, in dem vorbehaltlich stets zu berücksichtigender besondere Umstände des Einzelfalls - der Dauer der Ehe durchschlagendes Gewicht zukommt (BGH, FamRZ 1990, 857, 859).

  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97
    Ihre Bedürftigkeit beruht ausschließlich aus der während der Ehe aufgetretenen Erkrankung, die nach dem oben Gesagten zwar als ehebedingter Nachteil in Betracht kommt, andererseits aber die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auch nicht ausschließt (BGH, FamRZ 1990, 860 ).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97
    Eine zeitliche Begrenzung des vollen Unterhalts kommt hiernach umso weniger in Betracht, je mehr die Bedürftigkeit auf ehebedingten Nachteilen beruht (BGH, FamRZ 1989, 483, 486).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 741/80

    Berücksichtigung von zukünftigen Regelbeförderungen im öffentlichen Dienst bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97
    Dieses Einkommen ist auch ungeachtet der Beförderung des Beklagten in der Ehe angelegt, da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Beamten eine zweimalige Beförderung nicht den Rahmen des in der Ehe Erreichbaren sprengt (BGH, FamRZ 1982, 684 : A 11 nach A 14).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97
    Sie hat damit nach § 1572 BGB , unabhängig davon, dass sie im Falle einer Erwerbstätigkeit diesen Bedarf ebenfalls nicht in vollem Umfang erwirtschaften könnte, einen Anspruch aus § 1572 BGB auf den vollen eheangemessenen Bedarf (BGH, FamRZ 1993, 789, 791).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 309/11

    Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Anspruchs auf Krankheitsunterhalt

    Allerdings wurde, anknüpfend an die frühere Senatsrechtsprechung zur Bedeutung der Ehedauer im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach §§ 1578 Abs. 1 Satz 2, 1573 Abs. 5 BGB a.F. (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 99/89 - FamRZ 1991, 307, 310), die durch § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. eröffnete Möglichkeit einer zeitlich abgestuften Unterhaltsbemessung beim Krankheitsunterhalt regelmäßig nur bei einer nicht (besonders) langen Ehedauer in Erwägung gezogen (vgl. OLG München FamRZ 2003, 1110 f.; OLG Hamm FamRZ 1998, 295, 296).
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