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   OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96   

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https://dejure.org/1997,6740
OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96 (https://dejure.org/1997,6740)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.1997 - 9 UF 204/96 (https://dejure.org/1997,6740)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 1997 - 9 UF 204/96 (https://dejure.org/1997,6740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs; Anforderungen an den Erwerb von Rentenanwartschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 22.12.2016 - 15 UF 142/16

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Berücksichtigung der Wiederwahl eines

    Eine nach dem Ende der Ehezeit erfolgte Unterhaltspflichtverletzung bleibt demgegenüber im Regelfall sanktionslos, weil nach dem Ehezeitende erworbene Anrechte nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen (OLG Bamberg FamRZ 2015, 932; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 299, 300; Borth aaO Kap. 6 Rn. 998; Johannsen/Henrich/Holzwarth aaO § 27 VersAusglG Rn. 47; Langheim FamRZ 2016, 1723, 1729; MüKo/Dörr aaO § 27 VersAusglG Rn. 45).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2007 - 2 UF 39/06
    Dass der Ehemann erst ab Dezember 2005 Unterhalt für das gemeinsame Kind leistet, ist im Rahmen des § 1587c Nr. 3 BGB unerheblich, da insoweit nur Fehlverhalten während der für den Versorgungsausgleich maßgeblichen Ehezeit sanktioniert werden soll (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 299, 300; OLG Schleswig FamRZ 1999, 865, 867; Johannsen/Henrich/Hahne, EheR 4. Aufl. § 1587c Rdn. 37; Weinreich/Klein/Rehme, FamR, 2. Aufl. § 1587c Rdn. 51).
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