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   OLG Bamberg, 14.11.1996 - 2 UF 128/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3873
OLG Bamberg, 14.11.1996 - 2 UF 128/96 (https://dejure.org/1996,3873)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.11.1996 - 2 UF 128/96 (https://dejure.org/1996,3873)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. November 1996 - 2 UF 128/96 (https://dejure.org/1996,3873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage des Sohnes gegen seinen Vater auf Zahlung von Unterhalt wegen Aufnahme eines Studiums; Pflicht der Eltern ihrem Kind eine Berufsausbildung zu gewähren und Beschränkung auf eine Berufsausbildung; Begriffe der Weiterbildung und Zweitausbildung; Voraussetzungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 290
  • FamRZ 1998, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 28.02.2000 - 13 UF 566/99

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen

    Abweichend von diesen an üblichen und objektiven Kriterien orientierten Grundsätzen kann eine Einheitlichkeit der Ausbildung oder eine die Unterhaltspflicht der Eltern begründende weitere Ausbildung dann gegeben sein, wenn das Kind den erlernten Beruf aus gesundheitlichen oder sonstigen bei Ausbildungsbeginn nicht vorhersehbaren Gründen nicht ausüben kann, von den Eltern in einen seiner Begabung nicht Rechnung tragenden Beruf gedrängt wurde oder die weitere Ausbildung von vorneherein beabsichtigt war bzw. einvernehmlich während des Ausbildungsganges in dieser Form geplant worden ist (BGH, NJW 95, 718, 720; OLG Bamberg, FamRZ 98, 315).
  • AG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 1 F 20/07

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltpflicht für eine weitere Ausbildung; nicht

    Nur dann muss sich der Unterhaltsverpflichtete darauf einstellen, auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Lehre zu weiteren Unterhaltsleistungen herangezogen zu werden (vgl. OLG Koblenz, 2001, 852, 853; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 315).
  • AG Rheinbach, 28.05.2002 - 18 F 8/02
    Auch eine Lehre mit anschließendem Studium stellt anerkanntermaßen eine einheitliche Berufsausbildung dar, wenn dem ein erkennbarer Ausbildungsplan zugrunde liegt und ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen praktischer Ausbildung und Studium gegeben ist (BGH FamRZ 89, 853; NJW 93, 2238; OLG Bamberg, NJW-RR 98, 290).
  • AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08

    Ausbildungsunterhalt: Dolmetscherausbildung im Anschluss an die Ausbildung zur

    Dieser Sachverhalt rechtfertige die unterschiedliche Behandlung der Fallgruppen (OLG Köln-NJW-FeR 1999, 178; BGH FamRZ 1995, 416; OLG Bamberg FamRZ 1998, 315).
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