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   OLG Celle, 10.11.1997 - 3465 I 301/97   

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OLG Celle, 10.11.1997 - 3465 I 301/97 (https://dejure.org/1997,13456)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.1997 - 3465 I 301/97 (https://dejure.org/1997,13456)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 1997 - 3465 I 301/97 (https://dejure.org/1997,13456)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 686
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00

    Keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung

    Eine solche Privatscheidung kann jedoch nicht anerkannt werden, wenn auf die Scheidung nach Artikel 17 EGBGB deutsches Recht anzuwenden ist, weil das deutsche Recht nur eine durch Gerichtsentscheidung herbeigeführte Ehescheidung kennt (BGH und BayObLG, je a.a.O.; OLG Celle FamRZ 1998, 686 und 757; je m. w. N.).

    Soweit die allgemeinen Wirkungen der Ehe hilfsweise nach Artikel 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB dem Recht des Staates unterliegen, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind (zu den Anknüpfungsmöglichkeiten nach dieser Bestimmung vgl. etwa BGH, a.a.O., OLG Celle FamRZ 1998, 686 und MünchKomm BGB - Siehr, 3. Aufl., Art. 14 EGBGB Rdn. 35 ff.), lässt sich nach den Angaben des Antragstellers schon eine gemeinsame Verbundenheit mit einem bestimmten Staat nicht feststellen, insbesondere nicht mit dem Staat Marokko, nach dessen Recht die Privatscheidung ausgesprochen wurde.

  • OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21

    Testamentsauslegung hinsichtlich der Einsetzung der "Erben"; Anwendbarkeit

    Diese Anknüpfung ist zu schwach und zu wenig kennzeichnend, um die Ausstrahlungen in das internationale Familienrecht rechtfertigen und tragen zu können (ebenso OLG Celle, Bescheid v. 10.11.1997, 3465 I 301/97, FamRZ 1998, 686: Feststellung der allgemeinen Ehewirkungen einer japanisch-deutschen Ehe, dort keine Zufälligkeit der Wahl des Eheschließungsorts in Deutschland im Hinblick auf eine beiderseitige Erwerbstätigkeit in Deutschland; OLG München, Beschluss v. 31.01.2012, 34 Wx 80/10, FamRZ 2012, 1142: Feststellung der allgemeinen Ehewirkungen einer ägyptisch-deutschen Ehe, Ort der Eheschließung in Ägypten und gemeinsame Zugehörigkeit zum Islam treten hinter der Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit und der nachträglichen Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland zurück; in juris Rz. 26 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2004 - 4 WF 97/04

    Auskunftserzwingung im Versorgungsausgleichsverfahren marokkanischer

    Eine Privatscheidung unterfällt jedenfalls dann dem Anwendungsbereich des Art. 7 § 1 FamRÄndG, wenn eine Behörde entsprechend den von ihr zu beachtenden Normen zumindest deklaratorisch registrierend oder beurkundend mitgewirkt hat (vgl. BGHZ 82, 34, 43 f.; 110, 267,270; OLG Celle, FamRZ 1998, 686; BayObLG, FamRZ 2003, 381 f.; 1998, 1594, 1595; Palandt/Heldrich, BGB, 63. Aufl. 2004, Art. 17 EGBGB, Rdnr. 36; Geimer, IZPR, 4. Aufl 2001, Rdnr. 3020; Zöller/Geimer, ZPO 24. Aufl. 2004, § 328, Rdnr. 239 m.w.N.).
  • KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20

    Anerkennung einer Ehescheidung durch Übereinkunft nach japanischen Recht

    Zur Anmeldung gehört auch deren Annahme durch die Behörde, die das Familienregister führt (vgl. OLG Celle, FamRZ 1998, 686; Motozawa, a.a.O.).
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