Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.12.1997 - 2 WF 139/97   

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https://dejure.org/1997,6524
OLG Zweibrücken, 30.12.1997 - 2 WF 139/97 (https://dejure.org/1997,6524)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.12.1997 - 2 WF 139/97 (https://dejure.org/1997,6524)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Dezember 1997 - 2 WF 139/97 (https://dejure.org/1997,6524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 77 Abs. 2, § 88; ZPO § 115 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1616
  • FamRZ 1998, 758
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Genugtuung; Prozesskostenhilfe;

    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • OLG Rostock, 30.10.2004 - 10 WF 76/04

    Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern mit dem Enkelkind;

    Andere verweisen demgegenüber darauf, daß in § 88 BSHG eine dem § 77 Abs. 2 BSHG entsprechende Ausnahmevorschrift fehle (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 758); Schmerzensgeld sei jedenfalls dann anrechenbar, wenn die Prozeßkosten nur einen Teil desselben ausmachen (OLG Jena, OLGR Jena 2000, 105 = MDR 2000, 852; OLG Zweibrücken, 1. ZS, OLGR Zweibrücken 1998, 255 = JurBüro 1998, 478).
  • LG Meiningen, 11.11.2004 - 3 T 95/04

    Rückforderung einer aus der Staatskasse gewährten Vergütung für eine Betreuung;

    Aber selbst wenn man einer anderen Ansicht folgen sollte, wonach es auf den Einzelfall ankommt, ob der Einsatz von Schmerzensgeld zumutbar ist (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1616 [OLG Zweibrücken 30.12.1997 - 2 WF 139/97] ), kommt man hier zum gleichen Ergebnis: Zwar ist der mit dem angegriffenen Beschluss angeordnete Regress in Höhe von 10.305,65 EUR relativ geringfügig im Vergleich zum Vermögen in Höhe von 110.000 EUR.
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2001 - 5 W 1/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld

    Demgegenüber haben es sowohl der erste als auch der zweite Zivilsenat des OLG Zweibrücken nicht als geboten erachtet, das im Verfahren zugesprochene Schmerzensgeld von vornherein aus dem einsatzpflichtigen Vermögen i. S. d. § 115 Abs. 2 ZPO herauszunehmen und - entsprechend dem Gesetzeswortlaut - entscheidend darauf abgestellt, ob der bedürftigen Partei der Einsatz des Vermögens zumutbar ist (vgl. JurBüro 1998, 478 = OLGR 1998, 255; NJW-RR 1998, 1616).
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   OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97   

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https://dejure.org/1997,5481
OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97 (https://dejure.org/1997,5481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.1997 - 3 WF 114/97 (https://dejure.org/1997,5481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 3 WF 114/97 (https://dejure.org/1997,5481)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 758
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 16 WF 194/08

    Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren: Verweigerung wegen Mutwilligkeit, da

    Es sei nicht hinzunehmen, dass Einigungsversuche über die Prozesskostenhilfe als besondere Form der Sozialhilfe auf Kosten der Allgemeinheit auf das Familiengericht verlagert werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 4.10.07. Az. 15 WF 261/07, OLGR Schleswig 2008, 107-108; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2003, 1760; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03

    Prozesskostenhilfe für den eine Trennungsvereinbarung betreffenden gerichtlichen

    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1195 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1504; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758; Zöller / Philippi, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 114, Rz. 30), oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem kostengünstigeren als auf dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (OLG Stuttgart, a. a. O., Zöller / Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 34).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im umgangsrechtlichen

    In umgangsrechtlichen Verfahren muß die bedürftige Partei daher im Grundsatz zunächst das Jugendamt einschalten, bevor sie ein gerichtliches Verfahren einleitet (Brandenburgisches OLG JAmt 2003, 374; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Koblenz, 26.01.2005 - 5 W 57/05

    Prozesskostenhilfe im Bauprozess: Versagung für selbstständige Baumängelklage bei

    Wenn sich die Antragsteller gleichwohl anders entscheiden, muss dies als ein Verhalten angesehen werden, das nicht durch Prozesskostenhilfe unterstützt werden kann (OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1760; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 758).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit

    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 11 WF 98/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nach unterbliebener Geltendmachung eines

    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 9 WF 23/03

    Zur Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Eine solchermaßen verständige, ausreichend bemittelte Partei hatte in einem gleich liegenden Fall zumindest zunächst das Jugendamt bemüht, um mit dessen fachkundiger Unterstützung eine entsprechende Regelung zu erreichen (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Köln, 11.01.2001 - 14 WF 5/01

    Verfahrensrecht: Prozeßkostenhilfe

    Der Senat geht mit dem Amtsgericht davon aus, daß die Rechtsverfolgung des Antragstellers mutwillig ist, weil eine Partei, die die Kosten selbst tragen müßte, nicht nach einem aufwändigen Verfahren alsbald wiederum einen Umgangsantrag stellen würde, ohne zuvor hinreichend eine Regelung zwischen den Eltern zu versuchen (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 758).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 13 AS 154/14
    Mutwillig handelt derjenige, der von vornherein einen kostspieligen Weg wählt und sich nicht so verhält, wie dies eine bemittelte Person getan hätte, wenn sie in der gleichen Lebenssituation gewesen wäre und in verständiger Art und Weise ihre Belange vertreten wollte (Senatsbeschluss vom 6. Januar 2014 - L 13 AS 179/13 B - Senatsbeschluss vom 17. Januar 2011 - L 13 AS 16/11 B - Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 2 WF 29/03 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 1997 Az - 3 WF 114/97 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO-Kommentar, 72. Auflage 2014, § 114 Rdn. 107).
  • OLG Hamm, 26.04.2011 - 18 W 6/11

    Prozesskostenhilfe, mutwillig, Verjährung

    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Nürnberg, FamRZ 95, 371; OLG Karlsruhe FamRZ 95, 1504; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 758).
  • OLG Köln, 11.01.2001 - 14 WF 4/01
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   OLG Celle, 29.12.1997 - 10 WF 290/97   

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https://dejure.org/1997,9445
OLG Celle, 29.12.1997 - 10 WF 290/97 (https://dejure.org/1997,9445)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.12.1997 - 10 WF 290/97 (https://dejure.org/1997,9445)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Dezember 1997 - 10 WF 290/97 (https://dejure.org/1997,9445)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 758
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2006 - 5 WF 159/06

    Scheidungsantrag zur Schaffung materiellrechtlicher Scheidungsvoraussetzung nach

    Auch das Erreichen dieses Ziels - Herbeiführung der materiellrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Scheidung - ist als Erfolg im Sinn des § 114 ZPO anzusehen, vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 1997, S. 1409; OLG Celle ; FamRZ 1998, S. 758; OLG Hamm FamRZ 1999, S. 1352; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, S. 890; Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rz 434; Zöller/ Philippi, ZPO, 24. Auflage, § 114, Rz 41a.
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 2 (16) WF 119/01

    Widerspruch gegen die Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht; Verschulden an

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   AG Beckum, 29.09.1997 - 6 M 1630/97   

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AG Beckum, 29.09.1997 - 6 M 1630/97 (https://dejure.org/1997,11479)
AG Beckum, Entscheidung vom 29.09.1997 - 6 M 1630/97 (https://dejure.org/1997,11479)
AG Beckum, Entscheidung vom 29. September 1997 - 6 M 1630/97 (https://dejure.org/1997,11479)
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  • FamRZ 1998, 758
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