Rechtsprechung
BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Betreuers von Amts wegen bei fehlender freier Willensbestimmung des Betroffenen auf Grund seiner Krankheit oder Behinderung; Erforderlichkeit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an tatrichterliche Feststellungen zur geschlossenen Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verlängerung der Betreuung, Voraussetzungen für die Erholung eines Obergutachtens
Verfahrensgang
- LG Memmingen - 4 T 59/97
- AG Günzburg, 12.12.1996 - XVII 415/92
- LG Memmingen, 28.01.1997 - 4 T 2326/96
- BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 921
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung; …
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N., OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435;… Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1896 Rn. 23).
- OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94
Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten; …
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Daraus folgt, daß es nicht primär um die Einsicht des Betroffenen in die Notwendigkeit der Unterbringung, sondern um die Einsicht in die Notwendigkeit einer nur durch Unterbringung möglichen Heilbehandlung geht (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29, OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118 ).c) Entgegen § 70f Abs. 1 Nr. 2 FGG gibt die vom Landgericht bestätigte Unterbringungsgenehmigung die Art der Unterbringung nicht hinreichend an (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1994, 320/322; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119).
- BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94
Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Die vom Landgericht gezogenen Schlußfolgerungen sind zumindest möglich; sie brauchen nicht unbedingt zwingend zu sein (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617 /1618;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
- BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435;… Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1896 Rn. 23). - BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Das Landgericht konnte sich auf die von Nervenfachärzten erstatteten Sachverständigengutachten, die in sich widerspruchsfrei sind, stützen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19). - BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N., OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435). - BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93
Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger; …
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
c) Entgegen § 70f Abs. 1 Nr. 2 FGG gibt die vom Landgericht bestätigte Unterbringungsgenehmigung die Art der Unterbringung nicht hinreichend an (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1994, 320/322; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119). - BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95
Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Daraus folgt, daß es nicht primär um die Einsicht des Betroffenen in die Notwendigkeit der Unterbringung, sondern um die Einsicht in die Notwendigkeit einer nur durch Unterbringung möglichen Heilbehandlung geht (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29, OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118 ). - BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88
Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung …
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Eine solche Anordnung kommt allgemein gesehen grundsätzlich nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln vorliegender Gutachten in Betracht; ferner bei Zweifeln an der Sachkunde der bisherigen Gutachter, wenn deren Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder Widersprüche enthalten oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1990, 801/802 f.; NJW-RR 1991, 1098, 1101). - BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der …
Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N., OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
- BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers
- OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; …
Eine solche Anordnung kommt grundsätzlich nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln vorliegender Gutachten in Betracht, ferner bei Zweifeln an der Sachkunde des bisherigen Gutachters, wenn dessen Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 m. w. N.). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
a) Die Bestellung eines Betreuers für einen bestimmten Aufgabenkreis sowie die Verlängerung einer solchen Maßnahme (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 ) setzen voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in dem betreffenden Bereich nicht besorgen kann (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ) und daß insoweit Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB ).Schließlich ist auch das Absehen von der Einholung eines weiteren Gutachtens rechtlich nicht zu beanstanden (§ 69g Abs. 5 Satz 4 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 ).
- BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter …
Die Erholung eines weiteren Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und kann dann erforderlich sein, wenn das vorliegende Gutachten an gravierenden Mängeln leidet, in unauflösbarem Widerspruch zu anderen gutachtlichen Äußerungen steht, Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder ein anderer Gutachter über überlegene Diagnosemittel und Fachkenntnisse verfügen würde (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 15 FGG Rn. 33;… Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 46).
- BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines …
b) Ist einem Volljährigen ein Betreuer bestellt, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme in dem angeordneten Umfang voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in den Bereichen der Betreuung weiterhin nicht besorgen kann und Betreuung insoweit auch zukünftig erforderlich ist (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921.).Diese Grundsätze sind auch bei der Verlängerung der Betreuung entsprechend zu beachten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921).
- BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung
Diese Grundsätze gelten auch für die Verlängerung der Betreuung (BayObLG FamRZ 1998, 921). - BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über Fortbestand laufender Betreuung mit …
Für die Entscheidung über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers sind die Grundsätze maßgebend, die für die erstmalige Bestellung gelten (§ 69i Abs. 6 Satz 1 FGG; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921). - OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
Ferner kommt wiederum § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB zur Anwendung, d. h. ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt bleiben, in denen die Betreuung nach wie vor erforderlich ist, d. h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist (vgl. BayObLG FamRZ 98, 921). - BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel
Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87;… Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein. - BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
aa) Ist einem Volljährigen ein Betreuer bestellt, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme in dem angeordneten Umfang voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in den Bereichen der Betreuung weiterhin nicht besorgen kann und Betreuung insoweit auch zukünftig erforderlich ist (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 ). - BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung
b) Ist einem volljährigen ein Betreuer bestellt, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme in dem angeordneten Umfang voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in den Bereichen der Betreuung weiterhin nicht besorgen kann und Betreuung insoweit auch zukünftig erforderlich ist (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921). - OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher …
- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
- LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
"Krieg" mit den Behörden - Gründe für die Erweiterung einer Betreuung
- BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund
- BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02
Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge
- BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer
- BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
Erledigung der Hauptsache
- BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04
Verlängerung einer Betreuerbestellung
- BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99
Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung
- BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das …
- BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts
- BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 173/02
Bestellung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bei …