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   OLG Hamm, 14.01.1998 - 12 UF 210/97   

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OLG Hamm, 14.01.1998 - 12 UF 210/97 (https://dejure.org/1998,7820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.1998 - 12 UF 210/97 (https://dejure.org/1998,7820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 12 UF 210/97 (https://dejure.org/1998,7820)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 982
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 24/07

    Zurechnung einer fiktiven Lohnfortzahlung bei gesteigerter Unterhaltspflicht für

    Im Rahmen der Feststellung der fiktiven Leistungsfähigkeit ist auf die vom Beklagten zumutbarerweise erzielbaren Einkünfte abzustellen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1998, 982).
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 23/07

    Zurechnung fiktiver Lohnfortzahlung und anschließend fiktiven Krankengeldbezugs

    Im Rahmen der Feststellung der fiktiven Leistungsfähigkeit ist auf die vom Beklagten zumutbarerweise erzielbaren Einkünfte abzustellen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1998, 982).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit nach Vollendung des 63. Lebensjahres

    Wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 1113) hat der Kläger auch für die Zeit ab September 2004 seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (Senatsurteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01

    Erwerbsobliegenheit eines schwerbehinderten Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber dem nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB einem minderjährigen Kind gleich zu stellenden Kläger hat der Beklagte alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 2 UF 8/10

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des

    Ihn trifft unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, ihm zumutbare und mögliche Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen und eine ihm zumutbare und mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1985, 158; OLG Hamm, FamRZ 1998, 982).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2004 - 2 UF 7/04

    Unterhaltsbedarf Minderjähriger umfasst Krankenversicherungsschutz -

    Demzufolge hat der Beklagte im Klagezeitraum seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881; Wendl/Scholz, a. a. O., § 2 Rz. 315).
  • OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01

    Unterhaltspflicht: gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Es reicht nicht aus, sich auf unzureichendes Arbeitseinkommen zu berufen; gegebenenfalls ist ein Unterhaltspflichtiger vielmehr gehalten, schnellstmöglich eine seinem Alter, seiner Vorbildung und seinem beruflichen Werdegang entsprechende möglichst gut bezahlte andere Stelle zu finden (OLG Hamm, FamRZ 1998, 982, 983, OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 220 f.).
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