Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.05.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94   

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BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94 (https://dejure.org/1999,3085)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1999 - 2 BvR 961/94 (https://dejure.org/1999,3085)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 961/94 (https://dejure.org/1999,3085)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung spezifischen Verfassungsrechts - Willkürverbot - Zeugnisverweigerungsrecht - Verlöbnis - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Schutz der Familie

  • Judicialis

    BVerfGG § 93d; ; BVerfGG § 93a; ; StPO § 52 Abs. 1; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1622
  • NStZ 1999, 255
  • NStZ 1999, 628 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 1053
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
    Gemeint ist also eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuläßt und über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl. BVerfGE 87, 234 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
    Die lediglich auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts einschließlich des Willkürverbots überprüfbare Entscheidung des Landgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ), der Beschwerdeführerin stehe ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 StPO nicht zu, ist ersichtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 21.07.1987 - 2 BvR 744/87

    Zeugnisverweigerung - Verlobte - Scheidung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
    Auf ein Verlöbnis im Sinne von § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO konnte sich die Beschwerdeführerin wegen der noch bestehenden Ehe ohnehin nicht berufen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. Juli 1987 - 2 BvR 744/87 -, NJW 1987, S. 2807).
  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
    Danach handelte es sich um eine enge freundschaftliche Beziehung außerhalb einer noch bestehenden Ehe, die keinen verfassungsrechtlichen Schutz beanspruchen kann, weil sie der durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ehe zuwiderläuft (vgl. BVerfGE 36, 146 ).
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19

    Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an

    Unter dem Begriff " nicht eheliche Lebensgemeinschaft" ist eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau gemeint, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen "Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft" hinausgehen ( BVerfG , Beschluss vom 22.01.1999, Az.: 2 BvR 961/94, u.a. in: NJW 1999, Seite 1622; BVerfG , Urteil vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87, u.a. in: NJW 1993, Seiten 643 ff.; BVerwG , Urteil vom 17.05.1995, Az 5 C 16/93 u.a. in: NJW 1995, Seite 2802 f.; BSG , NJW 1993, Seite 3346 ), jedoch noch keine Ehe ist.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 1 Ws 229/02

    Strafrestaussetzung: Tragung der angefallenen Sachverständigenkosten durch den

    Zureichender Grund für die Auferlegung der in § 464 a StPO im Einzelnen aufgezählten Verfahrenskosten ist allein der Umstand, dass der Verurteilte durch sein Verhalten Anlass zur Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens gegeben hat und deswegen rechtskräftig verurteilt wurde (BVerfG NStZ 1999, 255 f.: Kosten für vorläufige Unterbringung und Untersuchungshaft; vgl. auch Oestreich Rpfleger 1982, 462 f; Meyer-Goßner, a.a.O., Vor § 464 Rn. 2).

    Die Ableistung von Arbeit eröffnet einem Verurteilten daher, ohne dass er hierzu i.S.d. Art. 12 Abs. 2 und 3 GG gezwungen wäre, die Möglichkeit, der ansonsten auf ihn zukommenden Kostentragungspflicht zu entgehen (BVerfG NStZ 1999, 255 f.).

  • BSG, 30.06.2022 - B 8 SO 33/21 B

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Soweit er vorbringt, die Annahme, dass eine weiterhin bestehende Ehe einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einer dritten Person nicht entgegenstehe, in Widerspruch zu Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (BVerfG vom 22.1.1999 - 2 BvR 961/94 - NJW 1999, 1622 ; BSG vom 23.8.2012 - B 4 AS 34/12 R - BSGE 111, 250 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 32) stehe, legt er nicht dar, dass das LSG eigene rechtliche Maßstäbe entwickelt hat.
  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 1598/00

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für langjährige Lebensgefährtin des mit einer

    Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat in einem gleich gelagerten Fall bereits entschieden, dass es das Grundgesetz in Fällen langjähriger Partnerschaft bei noch bestehender Ehe nicht gebiete, dem Partner unmittelbar aus der Verfassung ein über die strafprozessualen Vorschriften hinausgehendes Zeugnisverweigerungsrecht zu gewähren (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 961/94 - in NStZ 1999, S. 255).
  • OLG Hamm, 29.06.1999 - 1 Vollz (Ws) 57/99

    Strafvollzug: Zulassung einer außerehelichen Lebensgefährtin zum Langzeitbesuch

    Abgesehen davon, daß eine bestehende Ehe keine weitere Lebensgemeinschaft ähnlicher Art neben sich zuläßt (BVerfGE 87, 234, 264), folgt daraus gleichzeitig, daß eine Beziehung außerhalb einer noch bestehenden Ehe grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Schutz beanspruchen kann, weil sie der durch Artikel 6 GG geschützten Ehe zuwiderläuft (BVerfG NStZ 1999, 255).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2763
BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99 (https://dejure.org/1999,2763)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1999 - 2 BvR 6/99 (https://dejure.org/1999,2763)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 2 BvR 6/99 (https://dejure.org/1999,2763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Haager Übereinkommen - Internationale Kindesentführung - Rückführungsantrag - Französischer Staatsangehöriger - Wille des Kindes - Elterliches Erziehungsrecht - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rückführung von Kindern nach Art. 12 HKiEntÜ

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3622
  • FamRZ 1999, 1053
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Die hier aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen des Haager Kindesentführungsübereinkommens sind seit der Entscheidung des Zweiten Senats der Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1998 (EuGRZ 1998, S. 612) geklärt.

    Das Haager Kindesentführungsübereinkommen gewährleistet die Beachtung des Kindeswohls im Zusammenspiel von Rückführung als Regelfall und Ausnahmen nach Art. 13 und Art. 20 HKiEntÜ (BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1998 - BvR 1206/98 -, EuGRZ 1998, S. 612 [615]).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Die Angemessenheit der Dauer des Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Verfahren des Eilrechtsschutzes im

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet den Rechtsweg gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt, garantiert gerichtlichen Rechtsschutz mithin sowohl dann, wenn jemand geltend macht, durch die öffentliche Gewalt mittels einer belastenden Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein - "Anfechtungssachen" -, als auch bei der Unterlassung oder Ablehnung einer beantragten Amtshandlung - "Vornahmesachen" - (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, Umdruck, S. 3 f.).
  • OLG Schleswig, 11.11.1998 - 15 UF 126/98
    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn O ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Marina Todtenhaupt und Kollegen, Bleichenbrücke 9, Hamburg - gegen a) den Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, in Schleswig vom 11. November 1998 - 15 UF 126/98 -, b) den Beschluß des Amtsgerichts Kiel vom 12. Juni 1998 - 58 F 182/97 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Kirchhof, Jentsch gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 3. Mai 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 [252]; 56, 363 [383]; 68, 176 [188]; 75, 201 [218]).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in entsprechender Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 [328]; vgl. auch BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    aa) Der Schutz des Kindes vor Entführung steht im Schnittpunkt verschiedener Grundrechtspositionen sowohl des Kindes als auch beider Elternteile aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Mit der Rüge der überlangen Verfahrensdauer hat der Beschwerdeführer der Sache nach einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG gerügt (vgl. BVerfGE 84, 366 [369]).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 [252]; 56, 363 [383]; 68, 176 [188]; 75, 201 [218]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in entsprechender Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 [328]; vgl. auch BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der

    Allerdings hat der Wille des Kindes gemäß Art. 13 Abs. 2 HKÜ neben Art. 13 Abs. 1b HKÜ eine eigenständige Bedeutung (vgl. BVerfG FamRZ 1999, 1053).

    Die Vorschrift enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes (BVerfG FamRZ 1999, 1053, 1054).

    Indessen tendiert die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung bei der Prüfung der konkreten Einzelfälle immer wieder dazu, dass Kinder in diesem Alter noch nicht die erforderliche Reife besitzen, ernsthaft einen freien Willen bezüglich ihres zukünftigen Aufenthaltes zu bilden (vgl. die Nachweise bei Bach FamRZ 1997, 1051, 1057, dazu BVerfG FamRZ 1999, 1053, 1054.

  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05

    Verletzung des Kindeswohls und des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Kindes

    Dies bedarf weiterer tatrichterlicher Aufklärung, weil dafür die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind und die Abwägung nicht an starren Altersgrenzen ausgerichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 6/99 -, NJW 1999, S. 3622 [3623]).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13

    Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des

    Diese Vorschrift enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes (BVerfG FamRZ 1999, 1053).
  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 11 UF 117/12

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2010 - 7 UF 20/10

    Internationale Kindesentführung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde;

    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12

    Zwei widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder müssen in die Slowakei

    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 11 UF 17/12

    Kinder müssen nicht nach Kanada zurück

    Eine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, gibt es im Rahmen des Art. 13 HKÜ nicht, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • AG Saarbrücken, 21.06.2002 - 40 F 366/02
    Eine feste Altersuntergrenze kann insoweit nicht bestimmt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3.5.1999 - 2 BvR 6/99 , etwas kritisch dazu Niemeyer, FuR 1999, 362), aus der Denkschrift zum Abkommen ergibt sich vielmehr, dass die Entscheidung über das Alter den zuständigen nationalen Behörden überlassen werden sollte (vgl. BT-Dr. 11/5314, S. 42, Rdn. 30).
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