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   OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98, 2 WF 100/98   

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https://dejure.org/1998,5056
OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98, 2 WF 100/98 (https://dejure.org/1998,5056)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.1998 - 2 WF 97/98, 2 WF 100/98 (https://dejure.org/1998,5056)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 2 WF 97/98, 2 WF 100/98 (https://dejure.org/1998,5056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b; ZPO § 620 Nr. 7
    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361b ; ZPO § 620 Nr. 7
    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 730
  • FamRZ 1999, 1087
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 20.01.1992 - 2 WF 95/91

    Benutzung der Wohnung; Ehegatten; Mietwohnung; Grundeigentum; Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98
    Das Oberlandesgericht Hamburg hat für den Ausnahmefall, daß der Eigentümer-Ehegatte zur Tilgung beträchtlicher Schulden die Wohnung verwerten muß, um eine Gefährdung seiner beruflichen Existenz abzuwenden, eine schwere Härte bejaht (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1298 ).
  • KG, 06.08.1992 - 18 UF 3863/92

    Zuweisung; Wohnung; Ehewohnung; Getrennt leben; Familiengericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98
    Zieht der Ehegatte, der Eigentümer der Wohnung ist, wegen bestehender ehelicher Spannungen aus, wird die Aufgabe der Wohnung als Ehewohnung (i. S.- des § 1 HausratsV) nur dann in Betracht kommen, wenn sich die Ehegatten über die Weiterbenutzung der Wohnung durch den Nichteigentümer-Ehegatten eindeutig und endgültig geeinigt haben (vgl. BayObLG, FamRZ 1977, 467, 471 -, OLG München, FamRZ 1986, 1019, 1020, das das Vorliegen einer Ehewohnung bejaht hatte, obgleich ein Ehegatte die Wohnung 15 Jahre nicht bewohnt hatte; KG, NJW-RR 1993, 132 für den Fall, daß der aus der Wohnung ausgezogene Ehegatte auch bereits das Mietverhältnis gekündigt hatte; vgl. auch Johannsen/Henrich/Brudermüller, aaO., BGB § 1361b Rn. 8).
  • OLG Bamberg, 07.07.1992 - 7 UF 7/92

    Voraussetzungen einer schweren Härte im Sinne des § 1361b Bürgerliches Gesetzbuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98
    Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung an, denn die Zuweisung zur alleinigen Benutzung an die Antragstellerin zu Veräußerungszwecken oder Vermietung an Dritte berücksichtigt nicht, daß § 1361 b BGB keine endgültige Regelung bereits für die Trennungszeit zuläßt (vgl. OLG Köln, aaO., OLG Bamberg, FamRZ 1992, 1299 ,1300; Johannsen/Henrich/Brudermüller, aaO., Rn. 26).
  • OLG Köln, 16.12.1996 - 14 UF 275/96

    Zuweisung der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98
    Nach einer anderen Auffassung kann der Eigentümer, der nicht die Benutzung der Wohnung anstrebt, sondern nur die Veräußerung wegen der Finanzierungslasten, eine Wohnungszuweisung nach § 1361 b BGB nicht erreichen, da die speziell familienrechtliche Vorschrift nach ihrem Normzweck eine vorläufige Benutzungsregelung unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, nicht aber den Schutz des Eigentümers oder Miteigentümers, der nicht die Benutzung anstrebt, verfolgt (OLG Köln, FamRZ 1997, 943 ; Johannsen/Henrich/Brudermüller, aaO, Rn. 26).
  • OLG München, 10.06.1986 - 4 UF 18/86

    Ehewohnung: Begriff - Voraussetzungen für die Zuweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98
    Zieht der Ehegatte, der Eigentümer der Wohnung ist, wegen bestehender ehelicher Spannungen aus, wird die Aufgabe der Wohnung als Ehewohnung (i. S.- des § 1 HausratsV) nur dann in Betracht kommen, wenn sich die Ehegatten über die Weiterbenutzung der Wohnung durch den Nichteigentümer-Ehegatten eindeutig und endgültig geeinigt haben (vgl. BayObLG, FamRZ 1977, 467, 471 -, OLG München, FamRZ 1986, 1019, 1020, das das Vorliegen einer Ehewohnung bejaht hatte, obgleich ein Ehegatte die Wohnung 15 Jahre nicht bewohnt hatte; KG, NJW-RR 1993, 132 für den Fall, daß der aus der Wohnung ausgezogene Ehegatte auch bereits das Mietverhältnis gekündigt hatte; vgl. auch Johannsen/Henrich/Brudermüller, aaO., BGB § 1361b Rn. 8).
  • OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13

    Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

    Aber abgesehen davon, dass das Eigentum an der verfahrensgegenständlichen Wohnung nur im Miteigentum der Beteiligten steht und die Antragstellerin dem Grunde nach damit einverstanden ist, dass der Antragsgegner nach Verkauf der Immobilie G ## ihr ihren Miteigentumsanteil abkauft, womit deutlich ist, dass die Antragstellerin an dem dauerhaften Erhalt ihres Miteigentumsanteils kein Interesse hat, liegt der Zweck des § 1361b BGB nicht im Eigentums- oder Besitzschutz (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 10 WF 311/07, 10 WF 2/08 - FamRZ 2008, 1930; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 08. Juni 2004 - 9 UF 47/04 - OLGR Saarbrücken 2004, 515; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 2 WF 97/98, 2 WF 100/98 - FamRZ 1999, 1087; OLG Köln, Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 14 UF 275/96 - FamRZ 1997, 943).
  • OLG Hamm, 19.11.2010 - 10 WF 240/10

    Kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Familienhund!

    Sinn und Zweck des Hausratsteilungsverfahrens ist es jedoch, dem antragstellenden Ehegatten die eigene Nutzung des Hausrats für seine Lebensbedürfnisse zu ermöglichen und eine Neuanschaffung von Hausratsgegenständen zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1087).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99

    Ehewohnung - verbotene Eigenmacht - Wiedereinräumung des Besitzes

    a) Obwohl die Antragstellerin zwischenzeitlich in einer anderen Wohnung wohnt, hat die im Alleineigentum des Antragsgegners stehende, früher von beiden Parteien bewohnte Wohnung ihren Charakter als Ehewohnung noch nicht verloren (Senat, FamRZ 1999, 1087 f.; Palandt/Brudermüller, BGB, 59. Aufl., § 1361 b, Rn. 6 m. w. N.).
  • KG, 05.02.2013 - 13 UF 209/12

    Voraussetzungen der Überlassung einer Mietwohnung an einen geschiedenen Ehegatten

    Letzteres abzuwehren, ist kein geeignetes Ziel, das die Wohnungszuweisung rechtfertigen kann, denn diese ist ausschließlich daran orientiert, wer in stärkerem Maße auf die Wohnung angewiesen ist (vgl. OLG München, NJW-RR 1995, 1474 ; OLG Köln, FamRZ 1997, 943 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1087 ; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2004, 875 ; Götz in Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, Rn 168; Wellenhofer aaO. Rn 13 zu § 1568 a BGB ).
  • OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03

    Ehewohnung

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1087, 1088) davon aus, dass bei einem Ehegatten, der wegen bestehender ehelicher Spannungen auszieht, die Aufgabe der Wohnung (i S des § 1 HausratsVO) nur dann in Betracht kommen wird, wenn sich die Ehegatten über die Weiterbenutzung der Wohnung eindeutig und endgültig geeinigt haben.
  • OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09

    Ausschließung des anderen Ehegatten von dem Besitz an Hausratsgegenständen (hier:

    Sinn und Zweck des Hausratsteilungs- oder Wohnungszuweisungsverfahrens ist es jedoch nicht, den anderen Ehegatten von der Nutzung auszuschließen, sondern dem antragstellenden Ehegatten die eigene Nutzung des Hausrats für seine Lebensbedürfnisse zu ermöglichen und eine Neuanschaffung von Hausratsgegenständen zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1087 für die Zuweisung der Ehewohnung aus finanziellen Interessen zu deren Vermietung oder Veräußerung).
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