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   OLG Zweibrücken, 14.12.1998 - 5 UF 190/98   

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OLG Zweibrücken, 14.12.1998 - 5 UF 190/98 (https://dejure.org/1998,13348)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.12.1998 - 5 UF 190/98 (https://dejure.org/1998,13348)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - 5 UF 190/98 (https://dejure.org/1998,13348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1092
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 413/12

    Beschwerde des Rentenversicherungsträgers im Versorgungsausgleichsverfahren:

    In der Rechtsmittelinstanz dürfen insoweit jedenfalls dann keine strengeren Anforderungen gestellt werden, wenn das erkennbare Verfahrensziel des beteiligten Ehegatten Aussicht auf Erfolg hat (aA - allerdings teilweise für andere Fallgestaltungen - OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 392 [LS]; FamRZ 2006, 1134; OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 1717 [LS]; FamRZ 1999, 1092 [LS]; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1754, OLG Frankfurt Beschluss vom 9. März 2006 - 6 UF 273/05 - juris; Keidel/Zimmermann FamFG 18. Aufl. § 76 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 114/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren

    Diese Voraussetzungen lassen sich im Rahmen eines durch einen Versorgungsträger betriebenen Beschwerdeverfahrens jedoch dann nicht bejahen, wenn sich die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei weder der Beschwerde widersetzt noch das Verfahren auf irgend eine andere Art fördert (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1754, 1755; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1092; Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung, 27. Auflage, § 119, Rdnr. 57).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2002 - 9 UF 198/02

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von Bagatellbeträgen

    Nimmt der am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligte Ehegatte im Rahmen des durch einen Träger der gesetzlichen Versorgungssysteme betriebenen Beschwerdeverfahrens lediglich eine verfahrensbegleitende Beteiligung ohne eigene Antragstellung wahr, kann ihm weder Prozesskostenhilfe bewilligt, noch ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, da er nicht die Stellung eines Antragsgegners im Sinne der §§ 114, 119 Abs. 1 ZPO einnimmt (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 1092, anderer Ansicht Gutjahr in Verfahrenshandbuch Familiensachen, 2001, § 8 Rn. 77 am Ende).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 6 UF 273/05

    Versorgungsausgleichsverfahren: Prozesskostenhilfe für Partei, auf deren

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe zu verweigern sei, wenn sie in einem Verfahren über die Beschwerde eines Versorgungsträgers keinen eigenen Antrag ankündigen und nicht erkennen lassen, welches Ziel mit der Rechtsverteidigung verfolgt werden solle (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, S. 1092; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, S. 1754; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1500).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2004 - 16 UF 227/03

    Beschwerde gegen Entscheidung zum Versorgungsausgleich:

    Wird gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich Beschwerde eingelegt, so kann mangels einer Gegnerstellung Prozesskostenhilfe nur für eine verfahrensbegleitende Rechtswahrnehmung gewährt werden, die einen eigenen Antrag ankündigt oder erkennen lässt, welches Ziel die Partei mit ihrer Rechtsverteidigung verfolgt (vgl. Zöller/Philippi, ZPO-Kommentar, 24. Aufl., § 119 Rn. 57 unter Hinweis auf OLG Zweibrücken in FamRZ 1999, 1092).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 2 UF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligungsanspruch für eine nur verfahrensbegleitende

    Es entspricht deshalb nicht nur der ständigen Rechtsprechung der Senate des Oberlandesgerichts Karlsruhe, sondern auch der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass in Beschwerdeverfahren des Versorgungsträgers für eine nur verfahrensbegleitende Rechtswahrnehmung durch einen anderen Beteiligten keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann (OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1134; OLG Hamm, FamRZ 2009, 1933; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1754; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 1092; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 119 Rn. 57; Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Aufl., § 76 Rn. 9; Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 114 ZPO Rn. 33; Schoreit/Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, 11. Aufl., 2. Kap. § 114 ZPO Rn. 12; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl., Rn. 220 ).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 20 UF 145/05

    Prozesskostenhilfe für ledigliche verfahrensbegleitende Rechtswahrnehmung in der

    Dies gilt aber nicht für eine nur verfahrensbegleitende Rechtswahrnehmung, die sich weder der Beschwerde widersetzt noch das Verfahren sonst irgendwie fördert (Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdnr. 57; Keidel/ Kuntze/Winkler/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 14 Rdnr. 7; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1754; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1092).
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