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   BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99   

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BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99 (https://dejure.org/1999,6976)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.1999 - 3Z BR 66/99 (https://dejure.org/1999,6976)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 1999 - 3Z BR 66/99 (https://dejure.org/1999,6976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Bestellung eines Betreuers zur Bestimmung über das Aufenthaltsrechts bei fehlender Einsicht über die Notwendigkeit einer stationären Behandlung; Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers bei Unmöglichkeit der Besorgung eigener Angelegenheiten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers für die Aufenthaltsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896
    Bestellung eines Betreuers auch für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1299
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1908d Rn.9), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99
    Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1908d Rn.9), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1908d Rn.9), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99
    Sie sind verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und für den Senat deshalb bindend (BayObLGZ 1997, 213/217; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn.23).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99
    An deren Sachkunde bestehen keine Zweifel (vgl. BayObLGZ 1993, 63/65).
  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1908d Rn.9), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04

    Aufgaben des Betreuers: Betreibung eines Verfahrens der Unterbringungsgenehmigung

    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).

    Auch die Argumentation, mit der das Landgericht zwei als entgegenstehend erkannte obergerichtliche Entscheidungen (BayObLG FamRZ 1999, 1299 und OLG Hamm (29. ZivS) FamRZ 2001, 861) als anders gelagerte Einzelfall-Entscheidung mit eigenen Zweckmäßigkeitserwägungen zu überwinden sucht, überzeugt nicht.

  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Der Beschwerdeentscheidung läßt sich auch hinreichend deutlich entnehmen, dass die Betreuung für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 209) und Vermögenssorge erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm Fam.RZ 1995, 433/435).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (OLG Brandenburg, FamRZ 1999, 1299; Münchener Kommentar/Schmidt-Recla, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 6 WF 42/01

    Verfahrenspfleger, Vergütung, Spezialwissen, pädagogische Tätigkeit

    Daraus ergibt sich, daß der Verfahrenspfleger Interessenvertreter des Kindes ist, und zwar im Sinne eines reinen Parteienvertreters (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 24.06.1999 - 6 WF 96/99, FamRZ 1999, 1299).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 AR 50/19

    Wirksamkeit der Abgabe eines Betreuungsverfahrens nach Verlegung des gewöhnlichen

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (OLG Brandenburg, FamRZ 1999, 1299; Münchener Kommentar/Schmidt-Recla, a.a.O.).
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