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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99   

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BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99 (https://dejure.org/1999,5155)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.1999 - 3Z BR 33/99 (https://dejure.org/1999,5155)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 1999 - 3Z BR 33/99 (https://dejure.org/1999,5155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers; Voraussetzungen für eine Vollmachtsüberwachungsbetreuung; Krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Überwachung eines Bevollmächtigten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollmachtsbetreuer, Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1302
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99
    Der Erforderlichkeitsgrundsatz gebietet, daß ein Betreuer nicht schon deshalb bestellt wird, weil die Betroffene ihre Bevollmächtigte nicht mehr hinreichend überwachen kann, sondern erst, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte eine Überwachung angezeigt erscheinen lassen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 123; BayObLG FamRZ 1994, 1550 ; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1896 Rn. 29; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 145).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1997 - 20 W 71/96

    Zuordnung von Kfz-Abstellplätzen bei Vollmacht aufgrund Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99
    Solche Umstände können vielmehr für sich die Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuung oder der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis selbst belegen (vgl. BT-Drucks. aaO; Bienwald Rpfleger 1998, 231/233; a.A. Stolz FGPrax 1997, 221/223).
  • BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04

    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter

    a) Eine Überwachungsbetreuung setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, den Bevollmächtigten selbst zu überwachen (§ 1896 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1302 f.).

    Das Bestehen solcher Bedenken ist aber nicht zwingende Voraussetzung (BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303).

    Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303).

  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Deshalb ist zum einen erforderlich, dass der Betroffene die gebotene Kontrolle nicht selbst durchführen, etwa seine auf die Überwachung bezogenen Rechte aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (z.B. aus § 666 BGB) wegen seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst wahrnehmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1302).

    Das Bestehen solcher Bedenken ist aber nicht zwingende Voraussetzung (BayObLG FamRZ 1999, 1302).

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Deshalb ist zum einen erforderlich, dass der Betroffene die gebotene Kontrolle nicht selbst durchführen, etwa seine auf die Überwachung bezogenen Rechte aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (z.B. aus § 666 BGB) wegen seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst wahrnehmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1302).

    Das Bestehen solcher Bedenken ist aber nicht zwingende Voraussetzung (BayObLG FamRZ 1999, 1302).

  • OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05

    Veranlassung zur Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Eine Vollmachtsüberwachungsbetreuung gemäß § 1896 III BGB kann eingerichtet werden, wenn der Betroffene eine wirksame Vollmacht erteilt hat, mit denen seine Fürsorgebedürfnisse hinreichend befriedigt werden können, er aber selbst aus den in § 1896 I BGB genannten Gründen den Bevollmächtigten nicht hinreichend überwachen kann, und wenn ein konkreter Überwachungsbedarf besteht (MueKo-Schwab, BGB, 4. Auflage 2002, § 1896 Rdnr. 228; Müller in Bamberger/Roth, BGB, § 1896 Rdnr. 27; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers ist geboten, wenn auf Grund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLGR FamRZ 1999, 1302).
  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Deshalb ist erforderlich, dass der Betroffene die gebotene Kontrolle nicht selbst durchführen, etwa seine auf die Überwachung bezogenen Rechte aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (z.B. aus § 666 BGB) wegen seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst wahrnehmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1302).
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Rechtsprechung
   LG Erfurt, 15.12.1998 - 7 T 193/98   

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https://dejure.org/1998,8919
LG Erfurt, 15.12.1998 - 7 T 193/98 (https://dejure.org/1998,8919)
LG Erfurt, Entscheidung vom 15.12.1998 - 7 T 193/98 (https://dejure.org/1998,8919)
LG Erfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 7 T 193/98 (https://dejure.org/1998,8919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers wegen Mittellosigkeit des zwischenzeitlich verstorbenen Betreuten gegen die Staatskasse; Umfang der Erbenhaftung im Fall der Mittellosigkeit des betreuten Erblassers; Definition der "Verbindlichkeit" ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1302
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

    Als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung steht mithin nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung (ebenso Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 e Rdnr. 16; Deinert, FamRZ 2002, 374, 376; Damrau/Zimemrmann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 e Rdnr. 16; LG Erfurt, FamRZ 1999, 1302; nicht eindeutig: Palandt/Diederichsen, § 1836 e Rdnr. 4).
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