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   BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99   

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BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99 (https://dejure.org/1999,5968)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1999 - 3Z BR 29/99 (https://dejure.org/1999,5968)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 3Z BR 29/99 (https://dejure.org/1999,5968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Erledigung der Hauptsache in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Rechtmäßigkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bezüglich der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung gegen den Willen des Betreuten durch einen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung bei hochgradigem Alkoholismus, Trunksucht kein Unterbringungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1; FGG § 13a
    Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1306
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, daß der Betreute aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).

    bb) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58~.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    bb) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58~.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58~.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.08.1994 - 3Z BR 220/94
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    Dies ist bei einer Unterbringungssache der Fall, wenn die Dauer der genehmigten Unterbringung verstrichen ist (BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1995, 488 LS), wenn die Unterbringungsmaßnahme formell rechtskräftig aufgehoben (vgl. BayObLGZ 1989, 17/18; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 488 ; Jansen aaO) oder wenn der Betroffene auf Veranlassung seines Betreuers endgültig aus der Unterbringung entlassen wurde (BayObLGZ 1995, 146/147).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, daß der Betreute aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 66/89
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    bb) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).
  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    Dies ist bei einer Unterbringungssache der Fall, wenn die Dauer der genehmigten Unterbringung verstrichen ist (BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1995, 488 LS), wenn die Unterbringungsmaßnahme formell rechtskräftig aufgehoben (vgl. BayObLGZ 1989, 17/18; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 488 ; Jansen aaO) oder wenn der Betroffene auf Veranlassung seines Betreuers endgültig aus der Unterbringung entlassen wurde (BayObLGZ 1995, 146/147).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    Es hat den entscheidungserheblichen Sachverhalt verfahrensfehlerfrei und damit für den Senat bindend (BayObLG FamRZ 1998, 921 ) festgestellt.
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93

    Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger;

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
    Durch die gegen ihn nach Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde angeordnete Strafhaft ist die Hauptsache nicht erledigt (zur Notwendigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Kosten nach Erledigung der Hauptsache vgl. BayObLG FamRZ 1994, 320/321; Jansen FGG 2.Aufl. § 20a Rn. 11).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische

    (1) Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, so dass allein darauf die Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN; OLG München OLGR 2005, 167 f.).

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN).

    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN).

  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03

    Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer

    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

  • LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14

    Aufhebung, Betreuung, psychische Erkrankung, freie Willensbildung,

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (BGH, a. a. O.; BayObLG FamRZ 1999, 1306).
  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00

    Unterbringung bei Alkoholismus - die Voraussetzungen sind genau zu prüfen

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1994, 1617, 1618; NJW-RR 1998, 1014; NJWE-FER 1999, 210; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185).
  • LG Gießen, 08.06.2020 - 7 T 155/20
    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 m.w.N.).
  • AG Altötting, 31.01.2023 - XVII 500/22

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Sachverständigengutachten,

    Eine Alkoholabhängigkeit ist jedoch als solche ohne psychische Ursachen- bzw. Folgeerkrankung nicht ausreichend (BayObLG FamRZ 1999, 1306; zum neuen Recht: Jürgens/Brosey, 7. Aufl. 2023, BGB § 1814 Rn. 23).
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