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   OLG Karlsruhe, 11.05.1999 - 11 Wx 33/99   

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https://dejure.org/1999,7631
OLG Karlsruhe, 11.05.1999 - 11 Wx 33/99 (https://dejure.org/1999,7631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.05.1999 - 11 Wx 33/99 (https://dejure.org/1999,7631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 11 Wx 33/99 (https://dejure.org/1999,7631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption seines Kindes gem. § 1748 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1748 Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1686
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.1999 - 11 Wx 33/99
    »In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. BayObLG, FamRZ 1994, 1348 ; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 513 ) sieht der Senat einen unverhältnismäßigen Nachteil für das Kind bereits darin, daß es ohne Adoption in einer rechtlich ungesicherten Beziehung zu seinen Pflegeeltern aufwachsen müßte.
  • OLG Braunschweig, 30.01.1995 - 2 W 6/95

    Zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Annahme eines Kindes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.1999 - 11 Wx 33/99
    »In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. BayObLG, FamRZ 1994, 1348 ; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 513 ) sieht der Senat einen unverhältnismäßigen Nachteil für das Kind bereits darin, daß es ohne Adoption in einer rechtlich ungesicherten Beziehung zu seinen Pflegeeltern aufwachsen müßte.
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 6 UF 409/12

    Adoptionsverfahren: Einwilligungsersetzung bei Stiefvateradoption

    Es kann dahinstehen, ob alles dies bereits genügt, um von einem unverhältnismäßigen Nachteil des Antragstellers beim Unterbleiben der Adoption i.S.v. § 1748 BGB ausgehen zu können (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1686, m.w.N.), denn vorliegend kommt entscheidend dazu, dass der Antragsteller an einer Aortenstenose leidet, sich schon dreimal einer schwierigen Operation unterziehen musste und zu erwarten ist, dass weitere Operationen notwendig werden.
  • BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes -

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (BayObLGZ 1996, 276/279; FamRZ 1994, 1348/1349 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686/1687; MünchKomm/Lüderitz § 1748 Rn. 9).
  • BayObLG, 26.03.2002 - 1Z BR 35/01

    Beschwerdeberechtigung im Adoptionsverfahren - Ersetzung der Einwilligung -

    Grundsätzlich kann das Unterbleiben einer Adoption einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten (BayObLG aaO; FamRZ 1982, 1129/1131; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686/1687 f.).
  • BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01

    Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer

    Der Hinweis des Rechtsbeschwerdeführers, dass nach der Rechtsprechung ein Nachteil auch dann vorliegen könne, wenn das Kind ohne Adoption in einer rechtlich ungesicherten Beziehung zu seinen Pflegeeltern aufwachsen müsste (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686 m. w. N.), trifft nicht den vorliegenden Fall.
  • OLG Celle, 21.02.2001 - 17 UF 22/01

    Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ersetzung der Einwilligung der

    Denn zwischen dem Kind und der Kindesmutter besteht in dem beabsichtigten Adoptionsverfahren ein massiver Interessenkonflikt, der es gemäß den §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 BGB rechtfertigt, der Beteiligten zu 1 die Vertretung des Kindes in der Adoptionsangelegenheit zu entziehen und insoweit nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Pfleger zu bestellen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1686 ff. [OLG Karlsruhe 11.05.1999 - 11 Wx 33/99] ; Ermann/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1748 Rnr. 24; Palandt-Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1796 Rnr. 2-4; Müko/Lüderitz, BGB, 3. Aufl., § 1748 Rnr. 25).
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