Rechtsprechung
OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Trennungsunterhaltsanspruch bei der Berechnung des Kindesunterhaltsanspruch; Erhöhung des Kindesunterhalts wegen Verzicht der Mutter auf ihren Unterhalt; Rangfolge der Unterhaltsansprüche zwischen Kindern und Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1582 § 1609 Abs. 2 S. 1
Unterhaltsrechtliches Rangverhältnis zwischen der neuen Ehefrau und minderjährigen Kindern aus erster Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 14.05.1997 - 1 F 1267/96
- OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2371
- FamRZ 1999, 250
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87
Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.4.1988 (BGHZ 104, 158 ff. = FamRZ 1988, 705 ff.) entnehmen, da es dort um Unterhaltsansprüche von zwei Ehefrauen und von minderjährigen Kindern ging.Vielmehr soll der bedürftige Ehegatte, der sich wegen des Zerrüttungsprinzips grundsätzlich einer Trennung und nachfolgenden Scheidung nicht widersetzen kann, mit seinem Unterhaltsanspruch weitestgehend geschützt sein, worauf der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 13.4.1988 (aaO., S. 166) ausdrücklich hingewiesen hat.
- OLG Hamm, 19.05.1993 - 11 UF 463/92
Unterhaltsansprüche ; Minderjährige Kinder; Zweite Ehefrau; Konkurrenz; …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
»Ist der wiederverheiratete Unterhaltsverpflichtete nur seinem Ehegatten aus der jetzigen Ehe, nicht jedoch auch seinem geschiedenen Ehegatten zur Gewährung von Ehegattenunterhalt verpflichtet, so besteht unterhaltsrechtlicher Gleichrang zwischen den Kindern und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten (Anschluß an OLG Hamm vom 19.05.1993 - 11 UF 463/92 - NJW-RR 1994, 649 und OLG Köln vom 21.12.1992 - 26 UF 188/92 - FamRZ 1993, 1239 ).«.Mit dem Familiengericht ist der Senat der Ansicht, dass sich ohne diesen Widerspruch, wenn es als wie vorliegend um die Einbeziehung von Unterhaltsansprüchen nur eines Ehegatten geht, angesichts der völlig eindeutigen Rechtsfolge des § 1609 Abs. 2 BGB eine weitere Auslegung verbietet (so auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1237, 1238 und OLG Köln, FamRZ 1993, 1239 sowie in der Literatur Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil IV, Rdn. 1113 und Heiß/Heiß/Deißenhofer, Unterhaltsrecht, Ziff. 12.3.1).
- OLG Köln, 21.12.1992 - 26 UF 188/92
Unterhalt; Wiederheirat; Ehelich; Kind; Ehegattenunterhalt
Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
»Ist der wiederverheiratete Unterhaltsverpflichtete nur seinem Ehegatten aus der jetzigen Ehe, nicht jedoch auch seinem geschiedenen Ehegatten zur Gewährung von Ehegattenunterhalt verpflichtet, so besteht unterhaltsrechtlicher Gleichrang zwischen den Kindern und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten (Anschluß an OLG Hamm vom 19.05.1993 - 11 UF 463/92 - NJW-RR 1994, 649 und OLG Köln vom 21.12.1992 - 26 UF 188/92 - FamRZ 1993, 1239 ).«.Mit dem Familiengericht ist der Senat der Ansicht, dass sich ohne diesen Widerspruch, wenn es als wie vorliegend um die Einbeziehung von Unterhaltsansprüchen nur eines Ehegatten geht, angesichts der völlig eindeutigen Rechtsfolge des § 1609 Abs. 2 BGB eine weitere Auslegung verbietet (so auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1237, 1238 und OLG Köln, FamRZ 1993, 1239 sowie in der Literatur Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil IV, Rdn. 1113 und Heiß/Heiß/Deißenhofer, Unterhaltsrecht, Ziff. 12.3.1).
- BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
Es ist eine Mangelfallberechnung durchzuführen, die sich nach den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.4.1997 (FamRZ 1997, 806 ff.) aufgestellten Grundsätzen richtet. - BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Angemessenheit des Unterhalts
Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
Schließlich kann sich die Klägerin zur Begründung ihrer Ansicht, ihren Unterhaltsansprüchen käme Vorrang zu, auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesgerichtshofe vom 18.10.1989 (FamRZ 1990, 260 ff.) berufen.
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
Das sog. relative Rangverhältnis eines geschiedenen Ehegatten gegenüber einem neuen Ehegatten kommt also dann nicht zum Tragen, wenn nur der Unterhaltsbedarf des neuen Ehegatten mit den Unterhaltsansprüchen der gemeinsamen Kinder konkurriert (OLG Köln FamRZ 1993, 1239; OLG Hamm FamRZ 1993, 1237, 1238; OLG Bamberg FamRZ 1999, 250; OLG München FamRZ 1999, 251 f.). - OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs des früheren Ehegatten
Soweit demgegenüber das OLG Bamberg (NJW 1998, 2371) in einem Fall, in dem der geschiedene Ehegatte auf Unterhalt verzichtet hatte, ausführt, der hierdurch beim Unterhaltspflichtigen frei werdende Einkommensteil müsse allen gleichrangigen Bedürftigen (und damit auch der gemäß § 1609 Abs. 2 BGB als mit den Kindern gleichrangig erachteten neuen Ehefrau) zugute kommen, weil auch bei Bestehen eines Unterhaltsanspruchs ihrer Mutter für ihren eigenen Unterhalt kein höherer Betrag zur Verfügung gestanden hätte, vermag der Senat dem für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.