Rechtsprechung
BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
§ 1836 BGB
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Berufsbetreuer, Rechtsanwalt (zwei Betreuungen)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836
Rechtsanwalt als Berufsbetreuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rechtsanwalt - Berufsbetreuer?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer; Entstehen eines Vergütungsanspruchs des Betreuers durch wirksam gewordene Festsetzung im vormundschaftsgerichtlichen Beschluss
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 1836 BGB
Betreuungsrecht; Rechtsanwalt als Berufsbetreuer
Verfahrensgang
- AG Landau/Isar - XVII 63/93
- LG Landshut, 04.08.1998 - 60 T 1266/98
- BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
- LG Landshut, 03.12.1998 - 60 T 1266/98
- BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1874 (Ls.)
- NJW-RR 1999, 517
- FamRZ 1999, 462
- AnwBl 2001, 522
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht
Es hat den Beteiligten zu 1. wegen dessen Stellung als Rechtsanwalt ausgewählt, weil das Amt eine solche Ausbildung nach Umfang und Schwierigkeitsgrad erforderte (BayObLG NJW-RR 1999, 517).Daß der Beteiligte zu 1. möglicherweise nur eine Pflegschaft verwaltete, steht dem nicht entgegen (BayObLG FamRZ 1999, 462).Vor allem hat das Amtsgericht, was als zulässige (…Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 4) nachträgliche Feststellung anzusehen ist, die Vergütung in seinem Beschluß vom 2.08.1999 nach Zeitaufwand und Stundensatz abgerechnet.
- OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"
Bereits die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 1. BtÄndG hat angenommen, dass eine Betreuung "im Rahmen der Berufsausübung" geführt wird, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; NJW-RR 1999, 517; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 63 (auch für die Rechtslage nach dem 1.1.1999); vgl. auch BVerfG NJW 1980, 2179). - OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung; …
Unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB ist Berufsbetreuer auch derjenige, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BayObLG NJW-RR 1999, 517; BT-Drucksache 13/10331 S. 27).
- BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00
Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung
a) Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1836, § 1836a BGB (BayObLG BtPrax 1999, 30/31; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536;… Knittel Betreuungsrecht § 1836 Rn. 26; Zimmermann FamRZ 1998, 521; a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76; Bienwald BtPrax 1999, 222 f.). - OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00
Vergütung des Betreuers - Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber …
Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 Abs. 2 S.1 BGB a. F. klargestellt war, dass dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird ( vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 und BayObLG NJW-RR 1999, 517), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluss des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann. - LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00
Entweder Pauschale oder Nachweis
Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 II S. 1 BGB a. F. klargestellt war, daß dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird (vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 = FamRZ 1989, 1119, und BayObLG, NJW-RR 1999, 517 = FamRZ 1999, 462 [LS.]), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluß des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann. - OLG Köln, 13.06.2001 - 27 WF 70/01
Vergütung des berufsmäßigen Verfahrenspflegers
Auch eine einzelne Betreuung kann u.U. bereits als Berufsbetreuung einzustufen sein (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 462; KGR 1996, 244, 245 m.w.N.). - BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
Diese hat sich als Rechtsanwältin und daher als Berufsbetreuerin angeboten (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 30; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535). - LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04 Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179).
Rechtsprechung
BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Betreuers für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses des Betreuten; Vermögensverzeichnis des Betreuten als Grundlage für die Vermögensverwaltung des Betreuers und die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts; ...
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg - 7 T 155/01
- AG Kelheim, 24.03.1998 - XVII 36/97
- LG Regensburg, 09.04.1998 - 7 T 257/98
- BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98
- BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1294
- FamRZ 1999, 462
- Rpfleger 1998, 471
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07
Zur Nachholbarkeit der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft vor dem …
Schon daraus lässt sich ersehen, dass das Familiengericht sie zur berufsmäßigen Verfahrenspflegerin bestellt hat, weil es schwierige rechtliche Probleme angenommen hat (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 462). - OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - 19 Wx 24/01
Zum Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für den Zeitaufwand vor der …
Auch nach Beendigung des Betreueramts mit dem Tod des Betreuten ist - was das Landgericht nicht berücksichtigt hat - der Zeitaufwand für die Erstellung des Schlussberichts, der Vermögensaufstellung, der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben und für die Rückgabe der Bestallungsurkunde zu vergüten (OLG Schleswig BtPrax 00, 172, 173, BayObLG FamRZ 99, 462 und 465, 466; Zimmermann FamRZ 98, 521, 522 f).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Keine Vergütung für Antrag auf Vergütung
- rechtsportal.de
BGB § 1836
Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck - 7 T 241/98
- OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 462
Wird zitiert von ... (11)
- BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers
a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87). - OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00
Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung
Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags benötigt wurde, ist hierbei - wie der Beteiligte zu 2.) gegenüber dem Amtsgericht ausdrücklich anwaltlich versichert hat - nicht berücksichtigt worden (sh. dazu Senat, Beschluß vom 25.6.1998 - 2 W 95/98 - in FGPrax 1998, 223 = BtPrax 1998, 238 = NJWE-FER 1999, 11 = OLG Report für Bremen, Hamburg, Schleswig, 1998, 391 f = SchlHA 1999, 50). - BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Die Zeit für das Erstellen des Vergütungsantrags einschließlich der Dokumentation der Tätigkeiten eines Betreuers im Hinblick auf seinen Vergütungsantrag ist nicht zu vergüten (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 m.w.N.;… Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 7;… Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1836 Rn. 16; Dodegge NJW 1997, 2425;… a.A. Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836a Rn. 21;… Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 34.).
- OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02
Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers
- OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 25 Wx 129/03
Feststellung der Mittellosigkeit eines Betreuten
Zu Recht hat das Landgericht die Tätigkeiten der Betreuerin im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihres Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse nicht als Betreuungsgeschäfte, sondern als Handlungen im eigenen Interesse der Betreuerin angesehen, die als solche nicht vergütungsfähig sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233, 1234 und 1606; OLG Schleswig FamRZ 1999, 462). - OLG Naumburg, 11.04.2001 - 8 Wx 1/01
Vergütung des Betreuers - Durchsetzung des Vergütungsanspruchs
Es durfte den Zeitaufwand des Betreuers für die Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig ansehen (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1233 f., 1606 f.; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 462 [jeweils zu § 1836 BGB a.F.]). - OLG Brandenburg, 22.08.2002 - 11 Wx 7/02
Vergütung für Zeitaufwand zur "Dokumentation"
- BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs
Zu Recht hat es den Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig angesehen (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 ; LG Saarbrücken BtPrax 1997, 124 ). - BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98
Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund
c) Gründe, die für ein Verbleiben des Beteiligten zu 1 im Amt sprechen (vgl. BayObLGZ 1977, 1/12 und OLG Oldenburg NJWE-FER 1999, 11 ), liegen nicht vor. - LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04
Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur …
Aktivitäten, die der Betreuer außerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises entfaltet, haben bei der Bemessung der kraft Gesetzes geschuldeten Vergütung außer Betracht zu bleiben (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 391 (392); BayObLG OLGR 1998, 78; BayObLG BtPrax 2001, 76). - BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99
Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs
Rechtsprechung
BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Berufsbetreuer bei Führung einer Betreuung, Wahlrecht hinsichtlich der Vergütung zwischen §§ 1836 II und § 1835 III BGB
- rechtsportal.de
BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 3
Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer tätigen Rechtsanwalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung aus der Staatskasse im Falle der Mittellosigkeit des Betreuten; Möglichkeit des Wahlrechts des Betreuers zwischen Aufwendungsersatz und Vergütung ; Anspruch des Betreuers auf höheres Entgelt für dessen berufsspezifischen ...
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVII 878/94
- LG Augsburg, 20.02.1998 - 5 T 5445/97
- BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 462
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts
Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (…vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712;… Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52). - BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01
Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer
d) Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er dafür Vergütung verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet, oder ein Honorar nach der BRAGO geltend macht (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 2001, 195; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn.52; Knittel § 1835 BGB Rn.26). - BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03
BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen …
Vertritt er einen mittellosen Betreuten, erhält der Betreuer Vergütung oder Aufwendungsersatz aus der Staatskasse; die herrschende Meinung nimmt an, dass dem Anwalt in einem solchen Fall ein Wahlrecht zusteht, ob er seine Tätigkeit nach § 1835 Abs. 3 BGB abrechnen oder eine Vergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB verlangen will (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52;… Knittel BtG 1835 BGB Rn. 26).
- OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02
Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer
Ist ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer tätig, hat er grundsätzlich die Wahl, ob er seine Tätigkeit nach § 1836 BGB vergüten lassen will, oder ob er bei berufsspezifischen Tätigkeiten auf den Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 2 BGB zurückgreift (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 29). - BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag - …
Nach h.M. hat der anwaltliche Betreuer ein Wahlrecht, ob er für berufsspezifische Tätigkeiten eine Gebühr nach der BRAGO verlangt oder eine Vergütung als Betreuer beantragt (BayObLG AnwBl. 1994, 42 und BtPrax 1999, 29; OLG Köln NJW-RR 2003, 712;… OLG Frankfurt aaO;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 Rn. 52;… Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 19;… a.A. Zimmermann FamRZ 1998, 521/524 und Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1835 BGB Rn. 43).Ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer kann nicht darauf verwiesen werden, dass er Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB geltend machen müsse (BayObLG BtPrax 1999, 29).
- OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für …
Insbesondere bleibt es einem Rechtsanwalt vorbehalten, nach der BRAGO abzurechnen, soweit er Aufgaben wahrnimmt, die besondere rechtliche Fähigkeiten erfordern und er deshalb anwaltliche Dienstleistungen erbringt (BayObLG BtPrax 1999, 29). - OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
Festsetzung von Aufwendungsersatz für einen Ergänzungsbetreuer; Abrechnung nach …
Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (…vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712;… Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52). - BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung
Das Landgericht hat - von seinem Standpunkt aus zu Recht - nicht geklärt, ob der Betreuer Berufsbetreuer ist, es hat diese Überprüfung nunmehr nachzuholen (zur Berufsbetreuereigenschaft vgl. BayObLGZ 1997, 243/245; BayObLG BtPrax 1996, 151 /152 sowie Beschluß vom 12.8.1998 - 3Z BR 83/98). - OLG Köln, 09.07.2002 - 16 Wx 102/02
Rechtsanwalt als Betreuer hat Wahlrecht
Ist ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer tätig, hat er grundsätzlich die Wahl, ob er seine Tätigkeit nach § 1836 BGB vergüten lassen will, oder ob er bei berufsspezifischen Tätigkeiten auf den Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB zurückgreift (vgl. BayObLG, BtPrax 1999, 29).