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   OLG München, 25.11.1998 - 12 UF 1147/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10270
OLG München, 25.11.1998 - 12 UF 1147/98 (https://dejure.org/1998,10270)
OLG München, Entscheidung vom 25.11.1998 - 12 UF 1147/98 (https://dejure.org/1998,10270)
OLG München, Entscheidung vom 25. November 1998 - 12 UF 1147/98 (https://dejure.org/1998,10270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgerecht für Kinder ; Anordnung eines Umgangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 674
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Denn nachdem die Kindsmutter - entgegen OLG Bamberg, Beschluss vom 14.03.1995 - 7 WF 122/94 -, NJW 1995, 1684; OLG München, Beschluss vom 25.11.1998 - 12 UF 1147/98 -, BeckRS 1998, 31148381; OLG Dresden, Beschluss vom 14.05.2013 - 21 UF 787/12, BeckRS 2013, 16540; AG Bautzen, Urteil vom 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12, BeckRS 2013, 8655; AG Bautzen, Urteil vom 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15 jug., BeckRS 2017, 138202 - die Polygraphiemethode nicht für zulässig erachtet hat, hat das Gericht zur Abklärung des behaupteten sexuellen Missbrauchs das Kind aussagepsychologisch durch die Sachverständige Dr. S... begutachten lassen.
  • OLG Dresden, 14.05.2013 - 21 UF 787/12

    Polygraph; Lügendetektor

    Die Untersuchung mit einem Polygraphen ist im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren ein geeignetes Mittel, einen Unschuldigen zu entlasten (vgl. OLG München, FamRZ 1999, 674; OLG Bamberg, NJW 1995, 1684; FAKomm-FamR/Ziegler, § 1671 BGB, Rn. 52).
  • LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99

    Harry Wörz

    b) Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs (vgl. hierzu auch die Rechtsprechungsnachweise in BGHSt 44, 308 unter Ziff. 11.3) - insbesondere in Sorgerechtsverfahren mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs - wird zum Teil das Ergebnis eines polygraphischen Gutachtens als zulässiges Beweismittel angesehen, jedenfalls soweit es um die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe-geht (vgl. OLG München FamRZ 1999, 674: OLG Oldenburg DSB 1998, Nr. 11, 13: anders dagegen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - MDR 1998, 1119-für das arbeitsgerichtliche Verfahren).

    In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung ist die Kammer der Auffassung, dass jedenfalls in einem Zivilprozess, in welchem - wie im vorliegenden Fall - dem auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beklagten eine Straftat gegen das Leben vorgeworfen wird, ein polygraphisches Gutachten ein zulässiges Beweismittel ist, welches indiziell der Entlastung des Beklagten dienen kann, wenn das Gutachten diesen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Täter ausschließt (das OLG München, FamRZ 1999, 674 misst dem Gutachten in einem solchen Fall einen "sehr hohen Wahrscheinlichkeitsbeweis" zu).

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