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   BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98   

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BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98 (https://dejure.org/1998,2860)
BayObLG, Entscheidung vom 16.12.1998 - 3Z BR 241/98 (https://dejure.org/1998,2860)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 3Z BR 241/98 (https://dejure.org/1998,2860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung der Tätigkeiten des Betreuers anläßlich von Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Betreuten; Vergütung von Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers ; Maßgebliche Kriterein für die Bestimmung des Aufgabenkreises des Betreuers; Stellung des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Teilnahme des Betreuers an Strafverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1, § 1836 Abs. 2
    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger Zeitaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 740
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
    Da es grundsätzlich Sache des Betreuers ist, wie er seine Pflichten wahrnimmt, kommt es weiterhin für die Frage, ob Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit zu vergüten ist, auf dessen Sicht, also darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50).

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann diese Schätzung nur dahin überprüft werden, ob sie auf denkgesetzlich unrichtigen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (BayObLGZ 1996, 47/50).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93

    Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
    Für Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers besteht dagegen keine Vergütungspflicht gemäß §§ 1908i, 1836 BGB (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6), woran auch ein etwaiger Wunsch des Betreuten nichts ändert (Zimmermann FamRZ 1998, 521).
  • OLG Hamm, 17.05.1994 - 15 W 317/93

    Betreuung; Schonvermögen; Vorhandenes Vermögen; Vergütung; Spitzenbetrag;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
    Inwieweit wie beantragt ein verbleibender Spitzenbetrag nach § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 BGB (vom Vormundschaftsgericht) gegen die Staatskasse festzusetzen ist (OLG Hämm FamRZ 1995, 50 ; LG Koblenz FamRZ 1998, 1449 ), ist hier nicht zu entscheiden.
  • AG Andernach, 11.09.1998 - 8 XVII 1141
    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
    Diese Tätigkeit durfte der Betreuer nicht zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten (vgl. AG Andernach BtPrax 1998, 244 ).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
    Das Strafverfahren legt die funktionsbedingte Wahrnehmung der Interessen des Betreuten im Strafverfahren grundsätzlich allein in die Hände des bestellten Verteidigers (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 ).
  • LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97

    Anspruch des Betreuers auf Vergütung im Fall der Teilnahme an Terminen in

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
    Der Betreuer nahm auch nicht etwa auf ausdrückliche Aufforderung des Gerichts an den Terminen teil (vgl. LG Memmingen BtPrax 1998, 116 ).
  • LG Koblenz, 17.02.1998 - 2 T 33/98

    Vergütungsanspruch rechtzeitig geltend machen!

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
    Inwieweit wie beantragt ein verbleibender Spitzenbetrag nach § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 BGB (vom Vormundschaftsgericht) gegen die Staatskasse festzusetzen ist (OLG Hämm FamRZ 1995, 50 ; LG Koblenz FamRZ 1998, 1449 ), ist hier nicht zu entscheiden.
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07

    Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer

    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).

    Im Beschluss des BayObLG vom 16.12.1998 FamRZ 1999, 740 (Vollständige Fassung bei juris) handelte es sich um telefonische und schriftliche Kontakte des Betreuers mit Angehörigen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts sowie Verteidigern und Gutachtern, die nicht von ihm ausgingen und möglicherweise - dies war nach Zurückverweisung der Sache an das Landgericht noch zu klären - der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Betroffenen dienten.

  • OLG Schleswig, 04.08.2020 - 15 WF 51/19

    Vergütungsfähige Tätigkeiten des für "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bestellten

    Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit zu vergüten ist, kommt es deshalb auf die objektive Sicht des Pflegers im konkreten Einzelfall an, also darauf, ob dieser die Tätigkeit im Zeitpunkt ihrer Vornahme zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben nach den gesamten Umständen für erforderlich halten durfte oder ob er insoweit sein Ermessen überschritten hat (vgl. für den Betreuer BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 1998 - 3 Z BR 241/98, BeckRS 1998, 30921532 unter II. 2. a); vom 14. August 2003 - 3 Z BR 131/03, FamRZ 2003, 1969 - juris Rn. 9; für den Vormund OLG Braunschweig, aaO - juris Rn. 14 und 17; jurisPK-BGB/Pammler-Klein, Stand: 15. Oktober 2019, § 1835 Rn. 37 im Zusammenhang mit Aufwendungen).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Der bloße Zusammenhang zwischen der der Betroffenen vorgeworfenen Straftat und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, sowie die allgemeine Annahme, dass die Verurteilung in einem Strafverfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel Auswirkungen auf das Vermögen oder den künftigen Aufenthaltsort der Betroffenen haben könnte, reicht grundsätzlich nicht aus, um einen tragfähigen Zusammenhang zu den Aufgabenkreisen der Vermögenssorge bzw. Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten herzustellen (BayObLG FamRZ 1999, 740, 741; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).

    Hierfür reicht der bloße Zusammenhang zwischen den der Anklage zu Grunde liegenden Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).

  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).

    Hierfür reicht der bloße Zusammenhang zwischen den der Anklage zu Grunde liegenden Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).

  • OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01

    Betreuervergütung Teilnahme Strafverhandlung

    Der Senat teilt dabei im Ansatz die Auffassung, dass nicht jedwede Teilnahme eines Betreuers an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten eine honorierungspflichtige Betreuertätigkeit darstellt (vgl. BayObLG BTPrax 1999, 73 = FamRZ 1990, 740).

    Der Senat kann über den Rechtsbehelf des Beschwerdeführers ohne Verstoß gegen § 28 Abs. 2 FGG selbst entscheiden, obwohl das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem o.g. Beschluss (BTPrax 1999, 73) den Zeitaufwand des Betreuers für die Sitzungsteilnahme in einer gegen den Betreuten gerichteten Strafsache im Ergebnis als nicht vergütungsfähig angesehen hat.

  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Allerdings reichen der bloße Zusammenhang zwischen den dem Betroffenen vorgeworfenen Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, sowie die allgemeine Annahme, dass die Verurteilung in einem Strafverfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel Auswirkungen auf das Vermögen oder den künftigen Aufenthaltsort des Betroffenen haben wird, grundsätzlich nicht aus, um einen tragfähigen Zusammenhang zu den Aufgabenkreisen der Vermögenssorge bzw. Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten herzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740 und Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2005 -20 W 352/04 und 20 W 460/04).
  • OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01

    Kostenfestsetzung

    508; LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Palandt, a.a.O., § 1836, Rdnr. 19; zum Ganzen: Elzer BtPrax 2000, 140; ferner BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Vielmehr hat der Betreuer den Betroffenen in dem für die rechtliche Besorgung der Angelegenheit erforderlichen Umfang auch persönlich zu betreuen (vgl. § 1897 Abs. 1 BGB; BT-Drucks. 11/4528,S. 114) und ist gehalten (§ 1901 Abs. 4 BGB), innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mildern (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    Vielmehr hat der Betreuer den Betreuten im erforderlichen Umfang auch persönlich zu betreuen (vgl. § 1897 Abs. 1 BGB; Bt-Drucks. 11/4528 S. 114; BayObLG FamRZ 1999, 740, 741).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99

    Vergütung des Betreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.12.1998 - 10 UF 3913/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6739
OLG Nürnberg, 28.12.1998 - 10 UF 3913/98 (https://dejure.org/1998,6739)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.12.1998 - 10 UF 3913/98 (https://dejure.org/1998,6739)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Dezember 1998 - 10 UF 3913/98 (https://dejure.org/1998,6739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671
    Entfallen der Beschränkung bei Entscheidung über elterliche Sorge in der Beschwerdeinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 426
  • FamRZ 1999, 740
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