Weitere Entscheidungen unten: LG Hamburg, 01.12.1998 | OLG Karlsruhe, 30.04.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 05.08.1998 - 3Z AR 56/98   

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https://dejure.org/1998,5496
BayObLG, 05.08.1998 - 3Z AR 56/98 (https://dejure.org/1998,5496)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.1998 - 3Z AR 56/98 (https://dejure.org/1998,5496)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 1998 - 3Z AR 56/98 (https://dejure.org/1998,5496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbehalt vor der Übernahme eines Betreuungsverfahrens; Verweigerung der Übernahme nach eigenen Ermittlungen zur Erforderlichkeit der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übernahme des Verfahrens unter Vorbehalt der Überprüfung der Zweckmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 46 Abs. 2; FGG § 65a
    Übernahme eines Betreuungsverfahrens durch das darum gebetene Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 40 XVII D 1409/97
  • AG München - 705 XVII 541/98
  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z AR 56/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 797
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z AR 56/98
    Ein Vorbehalt der Übernahme ist nur insoweit zulässig, als er sich darauf beschränkt, daß das um Übernahme gebetene Gericht ausschließlich Ermittlungen zu der Frage durchführen will, ob die Abgabe aus Zweckmäßigkeitsgründen (vgl. BayObLGZ 1998, 1) gerechtfertigt ist.
  • OLG Hamm, 18.02.2010 - 2 Sdb (FamS) Zust 2/10

    Bindungswirkung der Übernahme des Verfahrens durch ein örtlich unzuständiges

    Vorliegend hat das Amtsgericht - Familiengericht - Duisburg das Verfahren stillschweigend übernommen, indem es in der Sache selbst tätig geworden ist (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 237 f.; Keidel/Kunze/Winkler-Engelhardt, a. a. O., Rz. 16) und Termin zur mündlichen Verhandlung und zur Anhörung der Beteiligten anberaumt hat.
  • BayObLG, 28.02.2000 - 3Z AR 7/00

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Zum Vollzug der Abgabe ist die Übernahmeerklärung des übernehmenden Gerichts erforderlich (vgl. BayObLGZ 1958, 281/283; BayObLG BtPrax 1998, 237 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 46 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 01.12.1998 - 301 T 486/98   

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https://dejure.org/1998,12775
LG Hamburg, 01.12.1998 - 301 T 486/98 (https://dejure.org/1998,12775)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.1998 - 301 T 486/98 (https://dejure.org/1998,12775)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 301 T 486/98 (https://dejure.org/1998,12775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Beschwerderecht bei Antrag auf Bestellung eines Vertretungsbetreuers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1899 Abs. 4; FGG § 69g Abs. 2, § 20 Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 797
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.04.1998 - 2 WF 161/97   

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OLG Karlsruhe, 30.04.1998 - 2 WF 161/97 (https://dejure.org/1998,11018)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.1998 - 2 WF 161/97 (https://dejure.org/1998,11018)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 1998 - 2 WF 161/97 (https://dejure.org/1998,11018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 797
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 27.06.1989 - 2 WF 60/89

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.1998 - 2 WF 161/97
    Soweit somit § 30 Abs. 2 S. 2 KostO die Möglichkeit enthält, vom Regelstreitwert (5.000,00 DM) nach unten abzuweichen, sind hierfür die Kriterien des Hauptsacheverfahrens (Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit des Sorgerechts- oder Umgangsverfahrens selbst), nicht das Vorhandensein einer einstweiligen oder vorläufigen Anordnung ausschlaggebend (a.A. noch Senat, Beschluß vom 05.06.1989 - 2 WF 60/89 - vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 14.01.1998 - 16 WF 102/97; Beschluß vom 08.10.1997 - 20 WF 47/97, Beschluß vom 26.01.1998 - 20 WF 5/98).
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