Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 16.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.02.1999 - 8 W 190/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9375
OLG Stuttgart, 11.02.1999 - 8 W 190/98 (https://dejure.org/1999,9375)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.02.1999 - 8 W 190/98 (https://dejure.org/1999,9375)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 8 W 190/98 (https://dejure.org/1999,9375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitarbeiter eines Trägervereins als Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitarbeiter eines Trägervereins - Tätigkeit als Betreuer?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss eines Betreuers bei enger Beziehung des Betreuers zum Heim des Betreuten; Interessenkonflikte zwischen dem Verein als Heimträger und dem Betreuten und seinem Betreuer; Organisatorische Trennung zwischen Heimleitung und Betreuung; Sicherstellung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1897 Abs. 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 109
  • FamRZ 1999, 811
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96

    Voraussetzungen der Vorlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.1999 - 8 W 190/98
    Die dagegen gerichtete Beschwerde des entlassenen Betreuungsvereins hatte schließlichVgl BGH NJW-RR 97, 1162 = MDR 97, 1205 = G-Prax 97, 239.
  • BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.1999 - 8 W 190/98
    Auf Grund einer entsprechenden Äußerung in der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs 11/4528 S. 127) wird diese Bestimmung ganz überwiegend dahin verstanden, dass diese Beziehung zur Einrichtung selbst bestehen muss und dass eine enge Beziehung zum Träger der Einrichtung nicht ausreicht (BayObLGZ 96, 250, 252 = FamRZ 97, 245 = MDR 97, 268 = BtPrax 97, 36; BayObLG RPfl 98, 159, 160 = BtPrax 98, 76; Palandt/Diederichsen, 58. Aufl. 1999, Rn 14 zu § 1897 BGB ).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1994 - 3 Wx 202/93

    Bestellung zum Betreuer; Abweichen vom Vorschlag; Ideale persönliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.1999 - 8 W 190/98
    Der beteiligte Verein besteht hier aus ca 900 Mitgliedern, die zu einem großen Teil Angehörige der Behinderten sind und denen unmittelbar an deren Wohlergehen gelegen ist (vgl. auch die Sachverhalte bei OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1416 und LG Berlin a.a.O.).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ARZ 4/85

    Vermietung unrenovierter Wohnung - formularvertragliche Abwälzung laufender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.1999 - 8 W 190/98
    Der hier zu entscheidende Fall liegt im Tatsächlichen anders, so dass der Senat keinen Anlass zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG sieht (vgl. zur fehlenden Vorlagepflicht bei unterschiedlichen Sachverhaltsgruppen z.B. BGH NJW 1986, 2102 f).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2478
OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98 (https://dejure.org/1998,2478)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.1998 - 16 Wx 48/98 (https://dejure.org/1998,2478)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 1998 - 16 Wx 48/98 (https://dejure.org/1998,2478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Betreuerbestellung, Wille des Betreuten, Vorschlag des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 811
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
    Seine Verwirklichung kann allerdings entfallen, wenn sie dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft, was sich nach der Person des Vorgeschlagenen, dessen Verhältnis zum Betreuten sowie den gesamten Lebensumständen beurteilt (vgl. MünchKomm, a.a.O., Rz. 18, 22 f.; BayObLG FamRZ 96, 1374 m.w.N.; OLG Düsseldorf FamRZ 96, 1373).

    Die bisher nicht geklärten Umstände hinsichtlich des Verbleibs ihres Sparvermögens können ebensowenig ein dauerhaftes Hindernis für eine Betreuerstellung des Beteiligten zu 3. begründen, da etwaigen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit in Fragen der Vermögensverwaltung durch Aufspaltung der Betreuerbestellung auf verschiedene Aufgabengebiete begegnet werden könnte (vgl. dazu BayObLG FamRZ 94, 323; FamRZ 96, 1374, 1375).

  • OLG Köln, 17.12.1997 - 16 Wx 288/97

    Wichtiger Grund zur Ablösung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
    Denn zum Wohle des Betreuten trägt auch die Möglichkeit bei, weiterhin in vertrauter Umgebung leben und den täglichen Ablauf nach eigenen Wünschen und Gewohnheiten gestalten zu können, soweit dies ohne ernsthaften Schäden möglich ist (vgl. Senat v. 17.12.1997, 16 Wx 288/97).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 25 Wx 8/96
    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
    Seine Verwirklichung kann allerdings entfallen, wenn sie dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft, was sich nach der Person des Vorgeschlagenen, dessen Verhältnis zum Betreuten sowie den gesamten Lebensumständen beurteilt (vgl. MünchKomm, a.a.O., Rz. 18, 22 f.; BayObLG FamRZ 96, 1374 m.w.N.; OLG Düsseldorf FamRZ 96, 1373).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
    Die bisher nicht geklärten Umstände hinsichtlich des Verbleibs ihres Sparvermögens können ebensowenig ein dauerhaftes Hindernis für eine Betreuerstellung des Beteiligten zu 3. begründen, da etwaigen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit in Fragen der Vermögensverwaltung durch Aufspaltung der Betreuerbestellung auf verschiedene Aufgabengebiete begegnet werden könnte (vgl. dazu BayObLG FamRZ 94, 323; FamRZ 96, 1374, 1375).
  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Zu der Frage, ob die aufgezeigte Bindung an den Vorschlag der Betroffenen hier ausnahmsweise entfällt (vgl. Senat aaO; BayObLG FamRZ 1997, 900; 1999, 53; OLG Köln FamRZ 1999, 811; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208; Palandt/Diederichsen aaO), vermag der Senat dem angefochtenen Beschluss - auch nach dem Zusammenhang seiner Begründung - keine Anhaltspunkte zu entnehmen.
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02

    Voraussetzungen für einen Betreuerwechsel; Berücksichtigung der Wünsche des

    Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Die Eignung entscheidet erst wieder zwischen mehreren Personen derselben Rangstufe (Roth in: Erman, BGB, 16. Auflage 2020, Rz. 2; OLG Köln FamRZ 1999, 811 zum Fall eines vorgeschlagenen Betreuers).
  • OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02

    Vorschlag des Betroffenen zur Person des Betreuers

    Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).
  • OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99

    Auswahl des Betreuers

    Das Übergehen der Beteiligten zu 3) setzt mithin voraus, daß Anhaltspunkte dargetan oder ersichtlich sind, die die ernsthafte Gefahr begründen können, die Beteiligten zu 3) werden ihr Amt nicht zum Wohle der Betroffenen führen (vgl. Senatsbeschluß vom 16.3.98 - 16 Wx 48/98 = NJW-FER 99, 57), wenn etwa nicht unerhebliche Interessenkonflikte bestehen (vgl. BayObLG Rpfleger 94, 11o).
  • OLG Köln, 27.05.1998 - 16 Wx 84/98

    Ungeeignetheit eines Betreuers

  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

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