Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.07.1998 - 12 UF 95/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang einer Zahlungsverpflichtung eines Ausbildungsunterhalts nach § 1610 Abs. 2 BGB ; Die Regelstudienzeit mit der Förderungshöchstdauer nach dem BAFöG als Anhaltspunkt für die übliche Studiendauer für einen privatrechtlichen Unterhaltsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1610 Abs. 2
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele, 25.03.1998 - 13 F 283/97
- OLG Hamm, 06.07.1998 - 12 UF 95/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 886
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.02.1992 - XII ZR 97/91
Rechtsstellung des ausbildungsunterhaltsberechtigten Kindes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 18.08.1993 - 5 UF 82/93
Unterhalt während des Studiums; Regelstudienzeit ; Negative Feststellungsklage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 UF 242/02
Ausbildungsunterhalt gem. § 1610 Abs. 2 BGB trotz erheblicher Überschreitung der …
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Großteil der Studenten die Regelstudienzeit zumindest um etwa zwei Semester überschreitet und etwa ein weiteres Jahr für die Zeit des Staatsexamens benötigt wird, fällt die von der Klägerin aus nachvollziehbaren Gründen noch benötigte zusätzliche Zeit nicht wesentlich ins Gewicht (vgl. OLG Celle, EzFamR aktuell 2000, 167 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 886, 887). - OLG Schleswig, 30.09.2002 - 13 WF 48/02
Ausbildungsunterhalt für Jurastudenten im 9. Fachsemester zzgl. zwei …
Die Regelstudienzeit mit der Förderungshöchstdauer nach dem BAFöG ist ein Anhaltspunkt für die übliche Studiendauer, begrenzt den Unterhaltsanspruch jedoch nicht, denn die Vorschriften der staatlichen Ausbildungsförderung regeln nicht den privatrechtlichen Unterhaltsanspruch (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1999, 886, 887;… Kalt-hoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rn. 315). - OLG Nürnberg, 09.11.1999 - 10 UF 2683/99
Anwendbarkeit der Barwert-VO
Unter Verweisung auf die Veröffentlichung in FamRZ 1999, Seite 886 ff möge das Beschwerdegericht entscheiden, ob bei der Ermittlung des Barwertes eine Korrektur der zugrundegelegten Altersfaktoren vorzunehmen sei. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 14 A 425/10
Bewertung der Leistung der Eltern i.H.v. 300 Euro monatlich als Unterhalt und …
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 1998 - 12 UF 95/98 -, juris Rn. 4. - AG Münster, 25.04.2002 - 43 F 163/02
Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Abänderung eines Urteils
Die Regelstudienzeit mit der Förderungshöchstdauer nach Bafög ist ein Anhaltspunkt für die übliche Studiendauer, begrenzt den Unterhaltsanspruch jedoch nicht, denn die Vorschriften der staatlichen Ausbildungsförderung regeln nicht den privaten Unterhaltsanspruch (OLG Hamm, FamRZ 1999, S. 886, 887) [OLG Hamm 06.07.1998 - 12 UF 95/98] mit weiteren Nachweisen.