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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 2 WF 78/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4941
OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 2 WF 78/99 (https://dejure.org/1999,4941)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.1999 - 2 WF 78/99 (https://dejure.org/1999,4941)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 2 WF 78/99 (https://dejure.org/1999,4941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankengeldbezug ; Lohnersatzfunktion; Notwendiger Selbstbehalt; Unterhaltspflichtiger

  • Judicialis

    BGB § 1581; ; BGB § 1603

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1581, § 1603
    Selbstbehalt, angemessener; Selbstbehalt, notwendiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1091 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 2 WF 78/99
    An die Prüfung der Erfolgsaussicht dürfen insoweit keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 1994, 1161, 1162).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2006 - 5 UF 210/05
    Das gilt jedenfalls dann, wenn, wie vom Beklagten vorgetragen, die Erkrankung dauerhaft ist und eine Eingliederung in das Erwerbsleben nicht absehbar ist (a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1091 ohne nähere Begründung).
  • SG Düsseldorf, 27.09.2006 - S 4 KR 191/03

    Krankenversicherung

    Zu dieser Frage besteht eine uneinheitliche Rechtsprechung: Während das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 09.07.1999 - 2 WF 78/99) den Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltsschuldners beim Bezug von Krankengeld zu Grunde legt, ist das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 26.02.2001 - 18 WF 51/01) der Auffassung, dass zumindest bei längerfristiger Erkrankung auf den geringeren Selbstbehalt abzustellen sei.
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 4 B 399/02

    Selbstbehalt; Stiefvater

    Bei der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Schulden (Düsseldorfer Tabelle a.a.O., Anmerkung A 4) ist eine umfassende Interessenabwägung nach billigem Ermessen vorzunehmen, wobei der Zeitpunkt des Entstehens und die Art der Verbindlichkeit, deren Zweck, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse sowie die Möglichkeiten des Schuldners, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise etwa durch Streckung wiederherzustellen und die schutzwürdigen Belange Dritter berücksichtigt werden müssen (vgl. nur: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 2 WF 78/99 -, FamRZ 200, 1091).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.11.1999 - 9 WF 620/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7248
OLG Koblenz, 30.11.1999 - 9 WF 620/99 (https://dejure.org/1999,7248)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.1999 - 9 WF 620/99 (https://dejure.org/1999,7248)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 1999 - 9 WF 620/99 (https://dejure.org/1999,7248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Trennungsunterhalt; Abänderungsverfahren; Billigkeitserwägung

  • Judicialis

    BGB § 1578 Abs. 1; ; BGB § 1581 Satz 1; ; ZPO § 323

  • rechtsportal.de

    BGB § 1578 Abs. 1 § 1581 S. 1; ZPO § 323
    Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs von Kindern aus zweiter Ehe beim Ehegattenunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1091
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.1999 - 9 WF 620/99
    Weil somit ein echter Mangelfall noch nicht vorliegt, steht dieser Sichtweise die neuere Rechtsprechung des BGH nicht entgegen, soweit sie das Kindergeld auch in Mangelfällen nicht dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltsverpflichteten hinzurechnet (BGB, FamRZ 1997, 806, 810 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Kindern des Unterhaltsschuldners aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.1999 - 9 WF 620/99
    Unter diesen tatsächlichen Gegebenheiten teilt der Senat die Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (NJW 1999, 2374), dass die Unterhaltsberechnung dann nach Billigkeitserwägungen gemäß § 1581 Satz 1 BGB zu korrigieren ist, wenn dem Unterhaltspflichtigen wegen des Unterhaltsbedarfs seiner Kinder aus zweiter Ehe ein geringerer Betrag als seinem geschiedenen Ehegatten verbliebe.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.08.1999 - 2 UF 88/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8898
OLG Hamm, 24.08.1999 - 2 UF 88/99 (https://dejure.org/1999,8898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.1999 - 2 UF 88/99 (https://dejure.org/1999,8898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 1999 - 2 UF 88/99 (https://dejure.org/1999,8898)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1091 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.1998 - XII ZR 190/96

    Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.1999 - 2 UF 88/99
    Damit sind die Voraussetzungen für eine Prüfung des Sachverhalts im Sinne der BGH-Rechtsprechung zum Verhältnis von zivilrechtlichem Unterhaltsanspruch und Sozialhilfeleistungen (BGH FamRZ 1998, 818; 1999, 843) nicht gegeben.
  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.1999 - 2 UF 88/99
    Damit sind die Voraussetzungen für eine Prüfung des Sachverhalts im Sinne der BGH-Rechtsprechung zum Verhältnis von zivilrechtlichem Unterhaltsanspruch und Sozialhilfeleistungen (BGH FamRZ 1998, 818; 1999, 843) nicht gegeben.
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