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   OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99   

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https://dejure.org/1999,3149
OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99 (https://dejure.org/1999,3149)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.07.1999 - 12 UF 79/99 (https://dejure.org/1999,3149)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 12 UF 79/99 (https://dejure.org/1999,3149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 BSHG; § 1601 BGB; § 1602 Abs. 1 BGB; § 1603 Abs. 1 BGB
    Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen selbst schon Rente beziehenden Kindes; Bestimmung des eigenen angemessenen Bedarfs eines Unterhaltsverpflichteten im Verhältnis zu seinen Eltern; Selbstbehalt bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen selbst schon Rente beziehenden Kindes; Bestimmung des eigenen angemessenen Bedarfs eines Unterhaltsverpflichteten im Verhältnis zu seinen Eltern; Selbstbehalt bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1602 Abs. 1, § 1603 Abs. 1; BSHG § 91

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1602 Abs. 1, § 1603 Abs. 1 ; BSHG § 91

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90

    Unterhalt geschiedener Ehegatten; Bemessung des Verwandtenunterhalts; Ermittlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99
    Dieser Darlegungslast ist der Kläger nicht bereits durch die Leistung von Sozialhilfe enthoben, weil zwischen dieser und der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht erhebliche Wertungsunterschiede bestehen (vgl. zur Darlegungslast bereits Senatsurteil vom 12. März 1991, FamRZ 1991, 1347).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. März 1991 (FamRZ 1991, 1347) ausgeführt hat, kann es bei der vielfältigen Gestaltung der Lebensverhältnisse für die Bestimmung des eigenen angemessenen Bedarfs eines Unterhaltsverpflichteten im Verhältnis zu seinen Eltern keine festen Tabellensätze geben.

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99
    So hat bereits der Bundesgerichtshof im Urteil vom 26. Februar 1992 ausgeführt, dass sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge für die Heranziehung nicht gesteigert Unterhaltspflichtiger deutlich über den so genannten "großen" Selbstbehalt hinausgehende Freibeträge ergeben (NJW 1992, 1393 [1305]).

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligt (BGH NJW 1992, 1393 [1394]).

  • LG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 S 441/96

    Angemessenheit des Unterhalts; Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen; Erhöhung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99
    Das Landgericht Düsseldorf hat einen Zuschlag von zumindest 30 % für angemessen erachtet (FamRZ 1998, 50).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99
    Da seine Ehefrau zu Unterhaltsleistungen für ihre Schwiegermutter nicht herangezogen werden kann und auch durch die geltend gemachten Ansprüche keine Einschränkung ihrer eigenen Lebensführung hinnehmen muss (BGH FamRZ 1991, 182 [185]), ist für die Bemessung des Wohnvorteils allein auf den Miteigentumsanteil des Beklagten abzustellen.
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Er richtet sich somit nicht an einer festen Größe aus, sondern ist entsprechend den Umständen des Einzelfalles veränderlich (Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 aaO; Schwab Familiäre Solidarität - Beiträge zum europäischen Familienrecht - Bd. 5 S. 52; Günther FF 1999, 172, 174 sowie FuR 1995, 1, 5; Menter FamRZ 1997, 919, 922; Büttner Festschrift für Dieter Henrich S. 53; Künkel FamRZ 1991, 14, 22; Dieckmann DAV 1979, 553, 562; Staudinger/Engler/Kaiser aaO § 1603 Rdn. 136; OLG Hamm - 1. Familiensenat - FamRZ 1999, 1533; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1174, 1175; OLG Stuttgart OLG-Report 2000, 245, 246; OLG Frankfurt OLG-Report 2001, 264, 265).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Im Hinblick darauf erweist sich der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, bei der Inanspruchnahme auf Zahlung von Elternunterhalt sei der Wert des mietfreien Wohnens nicht nach der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, sondern auf der Grundlage der ersparten Mietaufwendungen zu bestimmen, als rechtlich zutreffend (ebenso OLG Oldenburg FamRZ 2000 1174, 1175; Heiß/Born/Hußmann Unterhaltsrecht 13. Kap. Rdn. 52; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 781 a, Reinecke ZAP Fach 11 S. 638; vgl. auch Duderstadt Erwachsenenunterhalt 3. Aufl. S. 4).
  • OLG Oldenburg, 18.11.2003 - 12 UF 69/03

    Anspruch des Sozialamts auf Erstattung von Sozialleistungen; Inanspruchnahme des

    Vielmehr ist auf die ersparten Mietaufwendungen abzustellen, deren Höhe individuell nach den augenblicklichen Lebens und Einkommensverhältnissen zu bemessen ist (BGH FamRZ 2003, 1179, 1181; Senat FamRZ 2000, 1174, 1175; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rn. 781a).

    Da die Ehefrau des Beklagten ihrer Schwiegermutter gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr im Rang vorgeht, braucht sie keine Kürzung ihres eigenen angemessenen Unterhalts hinzunehmen (BGH aaO; Senat FamRZ 1991, 1347; FamRZ 2000, 1174, 1175).

  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00

    Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Unterhaltsschuldners gegenüber seinen

    Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnt feste Selbstbehaltssätze ab und hält eine deutliche Erhöhung des sog. angemessenen Selbstbehalts (von zur Zeit 1.800,00 DM) für geboten (OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1174).
  • OLG Rostock, 03.06.2004 - 10 UF 22/04

    Anrechnung eines Wohnvorteils im Rahmen des Minderjährigenunterhalts

    Wohl unstreitig ist für die Vorteilserrechnung der angemessene Mietwert - das heißt der Wert, der regelmäßig im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners für die Zahlung von Miete verwandt wird - zugrundezulegen, wenn Trennungs- (vgl. FamRZ 2000, 351, 353) oder der Elternunterhalt (vgl. BGH NJW 2003, 2306, 2307; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1174, 1175 li. Sp.) geltend gemacht wird.
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   KG, 27.09.1999 - 3 WF 7892/99   

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https://dejure.org/1999,8859
KG, 27.09.1999 - 3 WF 7892/99 (https://dejure.org/1999,8859)
KG, Entscheidung vom 27.09.1999 - 3 WF 7892/99 (https://dejure.org/1999,8859)
KG, Entscheidung vom 27. September 1999 - 3 WF 7892/99 (https://dejure.org/1999,8859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern

    Soweit ein minderjähriges Kind gegen einen Elternteil den Mindestunterhalt, d.h. sein Existenzminimum - wie im vorliegenden Fall für 2 Kinder -, geltend macht, trägt der Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine von ihm behauptete mangelnde Leistungsfähigkeit (KG FamRZ 2000, 1174; OLG München FamRZ 1999, 884 ; OLG Dresden FamRZ 2000, 296 ; OLG Köln FamRZ 2000, 310).
  • OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00

    Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit -

    Anm. Luthin; abweichend wohl Scholz, FamRZ 2000, 1542, 1545 f. sub III 3 d; für einen Bedarf in Höhe des Regelbetrages nach altem Recht: KG, FamRZ 2000, 1174, und FamRZ 2001, 114; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1077 und 1422), zumal die nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerte Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur optimalen Ausnutzung seiner Arbeitskraft sich nicht etwa auf den Mindestbedarf beschränkt, sondern den angemessenen Unterhalt des Kindes zum Ziele hat (so, mit weiteren Nachweisen, BGH, FamRZ 2000, 1358, 1359 sub II 2 c).
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