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   BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98   

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https://dejure.org/2000,1730
BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98 (https://dejure.org/2000,1730)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98 (https://dejure.org/2000,1730)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 (https://dejure.org/2000,1730)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Kindschaftsverfahren - Trennung - Kind - Eltern - Elternrecht - Pflegefamilie - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sorgerecht einer Mutter, die sich bei Geburt in psychiatrischer Behandlung befindet

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1666 a; ; BGB § 1666; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1666, 1666a; GG Art. 6
    Entziehung des Sorgerechts bei einer psychisch kranken Mutter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1489
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    In einem solchen Fall ist es verfassungsrechtlich geboten, bei der Kindeswohlprüfung die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegeperson einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der Ursprungsfamilie auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer durch diese Trennung womöglich verursachten Traumatisierung des Kindes gering zu halten (vgl. BVerfGK 17, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    (3) Die Gründe des angegriffenen Beschlusses lassen des Weiteren nicht erkennen, dass das Oberlandesgericht in erforderlichem Maße der Frage nachgegangen ist, ob die leiblichen Eltern in der Lage sind, die nachteiligen Folgen einer eventuellen Traumatisierung des Kindes so gering wie möglich zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, FamRZ 2000, S. 1489).
  • OLG Naumburg, 30.06.2004 - 14 WF 64/04

    Einstweilige Anordnung im Umgangsrechtsverfahren - keine Bindung deutscher

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  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    In einem solchen Fall ist es verfassungsrechtlich geboten, bei der Kindeswohlprüfung nach § 1666 BGB die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der Ursprungsfamilie auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung der Kinder gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, FamRZ 2000, S. 1489).
  • BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

    In einem solchen Fall ist es verfassungsrechtlich geboten, bei der Kindeswohlprüfung nach § 1666 BGB die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner bisherigen Bezugsperson einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der Ursprungsfamilie auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung der Kinder gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, FamRZ 2000, S. 1489).
  • OLG Naumburg, 20.12.2004 - 14 WF 234/04

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Untätigkeit des Familiengerichts

    Der primär auch nach Ansicht des Gerichtshofs für das - ohnedies höchst unbestimmte und wertungsabhängige - Erfordernis der Notwendigkeit eines familienbezogenen Eingriffs in einer demokratischen Gesellschaft nach Art. 8 Abs. 2 EMRK maßgebliche Aspekt, ob eine behördliche respektive gerichtliche Entscheidung dem Wohl des Kindes, möglichst am besten dient, worauf grundsätzlich nach § 1697 a BGB wie auch im Rahmen des übergeordneten Art. 6 GG (vgl. BVerfG, FamRZ 2000, 1489) primär abzustellen ist, bleibt allerdings auf der Strecke, wenn nicht mehr die, bei abgewogener Bewertung aller konfligierenden Interessen, die dem Kinde günstigste oder ihm jedenfalls nicht schadende oder hochgradig gefährdende Lösung, sondern nur noch diejenige ins Auge gefasst werden soll, bei der, unter einseitiger, ideologisch überhöhter Präferenz für den Anspruch des rein biologischen Vaters auf Achtung seines angeblichen Familienlebens - denn diese Familienbande zu zerschneiden bedeute, ein Kind seiner Wurzeln zu berauben (Nr. 48 des Urteils) -, ein Umgang des Kindes mit seinem leiblichen, ihm bis dato gänzlich unbekannten Vater auch dann ermöglicht werden soll, wenn daraus unabsehbare, möglicherweise gravierende Folgen für das psychische Wohl des Kindes entstehen oder zu entstehen drohen.
  • BVerfG, 05.09.2022 - 1 BvR 65/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung wegen

    (1) Zwar hat sich das Oberlandesgericht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise damit befasst, dass im Rahmen der Rückführungsentscheidung auch die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie unter Berücksichtigung der Intensität entstandener Bindungen einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 3 UF 445/11

    Der vorausgegangene Beschluss des OLG in dieser Sache vom 2.9.2013 war durch das

    In einem solchen Fall ist die Tragweite einer Trennung des Kindes von der Pflegefamilie einzubeziehen sowie die Fähigkeit der leiblichen Eltern, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung der Kinder gering zu halten (BVerfG, FamRZ 2000, 1489; FamRZ 2014, 1266 ff.), zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 21.10.2009 - 12 UF 283/08

    Ablehnung einer Verbleibensanordnung eines Kindes in einer Pflegefamilie und

    Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die ebenfalls durch Art. 6 Abs. 2 und 3 GG geschützten Interessen der Pflegeeltern (BVerfG FamRZ 2000, 1489 f.).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02

    Anspruch auf Herausgabe eines Kindes: Voraussetzungen einer Anordnung auf

    Die Trennung eines Kindes von seinem leiblichen Eltern ist der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG FamRZ 2000, 1489).

    Das Kindeswohl ist damit grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidung der Instanzgerichte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1489 m.w.N.).

    Nur so wird neben dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 = FamRZ 1968, 578) und der Grundrechtsposition der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG Rechnung getragen (vgl. zu einer Entscheidung nach §§ 1666, 1666 a BGB: BVerfG FamRZ 2000, 1489 m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05

    Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen

  • OLG Stuttgart, 29.10.2004 - 18 UF 206/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Grundrechtsschutz für Pflegeeltern und Großeltern;

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 16 UF 87/06

    Elterliche Sorge: Vorrang des Herausgabeverlangens der Eltern vor der

  • OLG Naumburg, 30.10.2001 - 14 UF 73/01

    Übertragung des elterlichen Sorgerechts über ein in einer Pflegefamilie

  • OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04

    Abwägung zwischen Erziehung des Kindes durch leibliche Eltern und Abwehr von

  • OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06

    Voraussetzungen des Verbleibens eines Pflegekindes in der Pflegefamilie

  • OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10

    Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter, da diese durch

  • SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07

    Sozialhilfe - Vorrang der Eingliederungshilfe vor der Jugendhilfe bei mehrfach

  • AG Saarbrücken, 10.01.2003 - 40 F 424/02
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