Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.08.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99   

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https://dejure.org/1999,3700
OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99 (https://dejure.org/1999,3700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1999 - 15 W 105/99 (https://dejure.org/1999,3700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 15 W 105/99 (https://dejure.org/1999,3700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung und Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Zulässigkeit des Erlasses eines Vorbescheids in einem Verfahren nach § 2200 Abs. 1 BGB; Wirksamkeit der Ernennung oder der Ersatzbenennung eines Testamentsvollstreckers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1 § 25; BGB § 2197 Abs. 2
    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung des Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckererzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Münster - 31 VI 209/95
  • LG Münster - 5 T 1078/98
  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 487
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Denn die sachliche Prüfungspflicht des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers begrenzt (KG OLGZ 1991, 396, 399; Jansen NJW 1970, 1424).

    Soweit das BayObLG für das Erbscheinsverfahren die Auffassung vertreten hat, das Beschwerdegericht habe die Entscheidung des Nachlaßgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen (BayObLGZ 1970, 105, 108 = NJW 1970, 1424; 1979, 215, 219), bedarf es dazu für den vorliegenden Fall keiner näheren Stellungnahme durch den Senat.

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Die Unzulässigkeit des Erlasses eines Vorbescheids in einem Verfahren nach § 2200 Abs. 1 BGB (BayObLGZ 1993, 389) bezieht sich indessen nicht auch auf das Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, in dem lediglich die Wirksamkeit der vom Erblasser selbst in seiner letztwilligen Verfügung vorgenommenen Ernennung des Testamentsvollstreckers zu bescheinigen ist; nur darum geht es hier.
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/79

    Nichtzahlung der Versicherungsprämie bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Soweit das BayObLG für das Erbscheinsverfahren die Auffassung vertreten hat, das Beschwerdegericht habe die Entscheidung des Nachlaßgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen (BayObLGZ 1970, 105, 108 = NJW 1970, 1424; 1979, 215, 219), bedarf es dazu für den vorliegenden Fall keiner näheren Stellungnahme durch den Senat.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Dementsprechend kann auch im Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses der in der Rechtsprechung anerkannte Vorbescheid ergehen, durch den das Nachlaßgericht bei zweifelhafter Sach- oder Rechtslage die Erteilung eines Zeugnisses lediglich ankündigen kann, um die Publizitätswirkung eines möglicherweise unrichtigen Zeugnisses zu vermeiden; ein solcher Vorbescheid stellt sich als anfechtbare Verfügung im Sinne des § 19 FGG dar (vgl. BGHZ 20, 255).
  • KG, 08.02.1991 - 1 W 3211/90

    Amtslöschungsverfahren; Löschung; Von Amts wegen; Mangel; Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Denn die sachliche Prüfungspflicht des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers begrenzt (KG OLGZ 1991, 396, 399; Jansen NJW 1970, 1424).
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06

    Unwirksamkeit eines Testamentes bei Bestimmung des Erben durch Dritte

    Denn der Umfang der sachlichen Prüfungspflicht des Beschwerdegerichts wird durch die Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers begrenzt (KG OLGZ 1991, 396, 399; FamRZ 1996, 572; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619; Senat FamRZ 2000, 487).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15

    Nachlasssache: Materieller Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im

    Nur soweit dieser durch die erstinstanzliche Entscheidung betroffen sein könne, prüfe das Beschwerdegericht im Rahmen der Begründetheit die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (OLG Hamm FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619 ff.; Jansen, NJW 1970, 1424).
  • OLG Hamm, 29.10.2012 - 15 W 421/12

    Pflichtteilsverlangen; Pflichtteilsstrafklausel; Auslegung; Bedingungseintritt

    Denn die sachliche Prüfung des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers - hier des Beteiligten zu 2) - begrenzt, d.h. das Beschwerdegericht hat nur zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung die Rechte des Beschwerdeführers beeinträchtigt, und bei Verneinung dieser Frage die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob die Entscheidung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden sein könnte (Senat FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619; KG FamRZ 1996, 569; NJW-RR 1991, 860).
  • OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06

    Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen Vorbescheid in Nachlasssache -

    Die gegenteilige Auffassung der Oberlandesgerichte Brandenburg (FamRZ 1999, 1619/1620 f) und Hamm (FamRZ 2000, 487/488) teilt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 27.03.2015 - 15 W 413/14

    Höfeordnung; Testament; gemeinschaftlich; Erbe; Hoferbe; Erbeinsetzung; Auslegung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird die Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts auch im Erbscheinsverfahren durch das Beschwerderecht des jeweiligen Beschwerdeführers begrenzt (Senat FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619ff; sowie allg. Senat OLGR 2007, 221ff; KG OLGZ 1991, 396, 399).
  • LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04

    Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Auflösung der Ehe:

    Die Prüfung darf nicht darauf erstreckt werden, ob die Verfügung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden ist (FamRZ 1999, 1619; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2000, 487 für den Fall eines durch Vorbescheid angekündigten Testamentsvollstreckerzeugnisses).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3810
OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99 (https://dejure.org/1999,3810)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.1999 - 14 WF 76/99 (https://dejure.org/1999,3810)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 1999 - 14 WF 76/99 (https://dejure.org/1999,3810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Geltendmachung des familienrechtlichen Anspruchs auf Übertragung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder in einem Ehescheidungsverbundverfahren; Begründetheitsvoraussetzungen eines familiengerichtlichen Beschlusses zur Bestellung eines ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 76
  • FamRZ 2000, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99
    Bei der Pflegerbestellung nach § 50 FGG handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die selbständig anfechtbar ist (in Ergebnis ebenso: OLG München FamRZ 1999, 667, OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX, FamRefK/Maurer § 50 FGG Rn. 35, a.A. Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 26 - vgl. zur ähnlichen Frage der Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren nach § 67 FGG: OLG Köln - 16. Zivilsenat - OLGR 1999, 254 m.w.N.).

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des OLG Frankfurt (Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX).

  • OLG München, 29.09.1998 - 12 WF 1122/98

    Beschwerde gegen eine Beweisanordnung und Bestimmung des Beweismittels;

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99
    Bei der Pflegerbestellung nach § 50 FGG handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die selbständig anfechtbar ist (in Ergebnis ebenso: OLG München FamRZ 1999, 667, OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX, FamRefK/Maurer § 50 FGG Rn. 35, a.A. Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 26 - vgl. zur ähnlichen Frage der Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren nach § 67 FGG: OLG Köln - 16. Zivilsenat - OLGR 1999, 254 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99
    Bei der Pflegerbestellung nach § 50 FGG handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die selbständig anfechtbar ist (in Ergebnis ebenso: OLG München FamRZ 1999, 667, OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX, FamRefK/Maurer § 50 FGG Rn. 35, a.A. Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 26 - vgl. zur ähnlichen Frage der Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren nach § 67 FGG: OLG Köln - 16. Zivilsenat - OLGR 1999, 254 m.w.N.).
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