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BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b Abs. 1
Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Entlassung des Betreuers gegen seinen Willen, Geeignetheit des Betreuers
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 2144/97
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 2431/99
- BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 514
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung
Als Gründe für die Entlassung kommen hiernach in Betracht z.B. Verstöße gegen die Berichtspflicht (BayObLG BtPrax 2002, 218) wie auch die Nichterstellung eines geeigneten Vermögensverzeichnisses (BayObLG FamRZ 2000, 514). - OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 20 W 114/03
Entlassung des Betreuers: Mangelnde Eignung des Betreuers; falsche Bezeichnung …
Die mangelnde Eignung kann sich insbesondere aus Pflichtverletzungen des Betreuers, einer Überforderung etwa im Zusammenhang mit einer Vermögensverwaltung (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 514) oder der Gefahr erheblicher konkreter Interessenkonflikte (vgl. hierzu OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 64) ergeben. - LG Hagen, 23.07.2018 - 3 T 46/18 Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Vermögensverzeichnisse nicht ordnungsgemäß erstellt werden (BayObLG FamRZ 00, 514) oder wenn die zur Betreuung berufene Person wiederholt Abhebungen vom Konto des Betroffenen vornimmt, ohne schlüssige Angaben zur Verwendung des Geldes zu machen (BGH, Beschluss vom 3. August 2016 -XII ZB 616/15).